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Ihr Fonds wird zum Tranchenfonds – das sollten Sie wissen!

Ihr Fonds wird zum Tranchenfonds – das sollten Sie wissen!
Ihr Fonds wird zum Tranchenfonds – das sollten Sie wissen!
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Vorweg in Kürze:

Haben Sie in den letzten Tagen Post von Ihrer Hausbank erhalten? Wenn Sie einen Investmentfonds auf Ihrem Depot halten, dann könnte im Brief folgendes stehen:

  • „Der von Ihnen gehaltene Fonds wird mit Wirksamkeit 16.05.2018 in einen Tranchenfonds umgewandelt.“
    Oder:  
  • Darüber hinaus wird die Möglichkeit vorgesehen, zukünftig Währungs- und Gebührentranchen aufzulegen.“

Doch was bedeutet dies konkret für die einzelne Anlegerin bzw. den einzelnen Anleger? Ändert sich etwas, ist etwas zu tun oder sollten Sie gar Ihre Fondsanteile sofort verkaufen?

In diesem BLOG möchten wir die aus unserer Sicht meist gestellten Fragen zu diesem Thema beantworten.

Was versteht man unter einer Fonds-Tranche?

In der Erste Asset Management (Erste AM) und der ERSTE-SPARINVEST unterscheiden wir drei große Gruppen von Investoren: Dies sind die klassischen österreichischen Privatanleger (= Retail Kunden), Institutionelle Anleger (das sind z.B. Pensionskassen und Versicherungen) sowie Vermögensverwaltungen. Investmentfonds der Erste AM und der ERSTE-SPARINVEST bieten oftmals für mehrere dieser Zielgruppen eine eigene Tranche. Für jede Tranche eines Fonds ist ein KID verfügbar, das alle dieser Tranche zugehörigen Anteilscheinklassen enthält.

Die für die jeweilige Anleger-Gruppe vorgesehene Tranche erkennt man bereits im Namen:

  • „R“ (=Retail) – die Tranche für Privatanleger
    Damit Privatanleger die für sie gedachten Tranchen sofort erkennen, sind diese mit einem „R“ für Retail Anleger gekennzeichnet. Wenn es mehrere „R“-Tranchen gibt, dann werden diese mit einer zusätzlichen fortlaufenden Nummer gekennzeichnet (z.B. R01). Diese Tranche kann i.d.R. von jeder Anlegerin bzw. jedem Anleger ohne Vorgabe eines Mindestinvestments erworben werden.Darüber hinaus kann es andere Zielgruppen geben, für die eigene Tranchen mit einem erforderlichen Mindest(erst)investitionsvolumen, aufgelegt werden, wie z.B.:
  • „I“ (=Institutional) – Kennzeichnung der Tranchen für Institutionelle Anleger
  • „D“ – Kennzeichnung der Tranchen für die Vermögensverwaltung

Was bedeutet „EUR“ oder „USD“ im Namen?

Dies kennzeichnet jene Währung, in der die Fondsanteile abgerechnet werden. Das ist aber von der Währung, in die dieser Fonds veranlagt, zu unterscheiden. Ein Fonds mit „EUR“ im Namen kann – je nach Fondsbestimmungen – auch in Fremdwährung veranlagen. Häufig zu finden sind folgende Währungs-Bezeichnungen:

  • „EUR“ – Rechenwert und Anteilscheinorder in EU
    Die meisten Fonds in der Produktpalette der Erste AM und der ERSTE-SPARINVEST haben einen Rechenwert in EUR. Entsprechend werden Anteilscheinkäufe und Verkäufe in EUR abgerechnet. Das bedeutet aber nicht, dass der Fonds ausschließlich in EUR-Anlagen investiert.
  • „USD, HUF, CZK oder andere“ – Rechenwert und Anteilscheinorder in Fremdwährung
    Für einige der Fonds der Erste AM und der ERSTE-SPARINVEST besteht die Möglichkeit diese in USD oder in anderen Fremdwährungen zu erwerben. Diese Anteilscheinklassen können v.a. für Investoren interessant sein, die über ein Verrechnungskonto in der jeweiligen Fremdwährung verfügen bzw. ihre Investments in dieser Währung auf ihrem Depot haben möchten.

Was bedeuten die Zusätze „A“ bzw. „T“?

Für die meisten Tranchen sind Anteilscheinklassen verfügbar, welche eine eigene Ertragsverwendung z.B. ausschüttende („A“) oder thesaurierende („T“) Anteile bieten. Im KID einer Fonds-Tranche sind alle verfügbaren Anteilscheinklassen und deren Ertragsverwendung zu finden.

  • A-Anteile: Anteile mit regelmäßiger Ausschüttung
    Die Anteile mit einer regelmäßigen (zumindest jährlichen) Ausschüttung werden üblicherweise mit (A) gekennzeichnet. Die Höhe der Ausschüttung wird von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG), die den Fonds verwaltet, jährlich neu festgelegt. Die Untergrenze für die Höhe der Ausschüttung ist gesetzlich geregelt: Es muss zumindest die angefallene Kapitalertragsteuer (KESt) ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung darüber hinaus liegt im Ermessen der KAG, wobei auch Ausschüttungen aus der Substanz des Investmentfonds möglich sind.
    Wichtig zu wissen: Die Ausschüttung erfolgt immer aus dem Fondsvermögen und reduziert dieses – und damit den Rechenwert des Fonds – in gleicher Höhe.
  • T-Anteile: Anteile ohne Ausschüttung (Thesaurierer)
    Bei den T-Anteilen erfolgt keine aktive Ausschüttung an die Anteilseigner. Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss in Österreich die im Fonds angefallene Steuer (KESt) ausgeschüttet bzw. an die Finanz abgeführt werden. Für österreichische Privatanleger mit Optionserklärung wird dies durch die depot-führende Bank erledigt.
  • Besonderheit: VT-Anteile: Vollthesaurierer
    Bei der vollthesaurierenden Anteilscheinklasse erfolgt keine KESt-Ausschüttung, diese werden daher in Österreich, insbesondere für Privatanleger, nicht angeboten.

Welche Auswahlmöglichkeiten haben Privatanleger?

Für Privatanlegerinnen und –anleger besteht ausschließlich die Möglichkeit in die „R“-Tranchen zu investieren. Wie oben dargestellt wird es sich dabei zumeist um Anteile in EUR handeln, manchmal stehen auch Anteile anderer Währungen zur Verfügung.

Am Ende fehlt nur noch die Entscheidung, ob regelmäßige Ausschüttungen gewünscht sind, oder nicht – also die Ertragsverwendung.

Wo finde ich die verfügbaren Tranchen?

Ein Beispiel aus der Praxis: Auf unserer Homepage finden PrivatanlegerInnen für den ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA folgende Tranchen:

Quelle: Fondssuche zum ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA, per 28.05.2018; www.erste-am.at.

Einige oben dargestellte Details sind gleich ersichtlich wie z.B.

  • Zielgruppe: „R01“
  • Währung: „EUR“ bzw. „USD“

Zusätzlich finden Sie alle Tranchen für den ausgewählten Fonds im zugehörigen Prospekt, welcher ebenfalls auf der Homepage der Erste AM (www.erste-am.at) verfügbar ist.

Die Anlegerfrage: „Tranchenfonds, was bedeutet das für mich?“

Kommen wir zurück zum Schreiben, das Sie von Ihrer Bank erhalten haben, mit folgendem Inhalt:

  • „Der von Ihnen gehaltene Fonds wird mit Wirksamkeit 16.05.2018 in einen Tranchenfonds umgewandelt.“
    Oder:  
  • Darüber hinaus wird die Möglichkeit vorgesehen, zukünftig Währungs- und Gebührentranchen aufzulegen.“

Sie haben dieses Schreiben erhalten, weil es sich bei der Auflage neuer Tranchen für einen bestehenden Fonds um eine Änderung der Fondsbestimmungen handelt. Anteilschein-Inhaber müssen über diesen Vorgang informiert werden – auch wenn es keinerlei Auswirkungen auf das persönliche Investment haben muss. Die Veranlagungsstrategie bleibt in vielen Fällen unverändert. In allen anderen Fällen muss im Schreiben Ihrer Bank gesondert darauf hingewiesen werden.

Das heißt: Für Sie als Anlegerin und Anleger ändert sich durch die Auflage zusätzlicher Tranchen für den von Ihnen erworbenen Fonds in der Regel gar nichts. Wir ermöglichen dadurch Investoren mit unterschiedlichen Bedürfnissen in denselben ausgewählten Fonds zu investieren. Ein daraus resultierendes höheres Volumen in den einzelnen Fonds kann dazu beitragen, die anteiligen Fixkosten zu senken.

 

Hinweis zu im Artikel erwähnten Fachbegriffen: Weitere Details zu genannten Fachbegriffen, wie z.B. „ISIN“ finden Sie auf unserer Homepage im Fonds ABC unter http://fondsabc.erste-am.com/

 

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

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WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter erücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.