Erste Asset Management Blog

Kinder zurück in die Schule (Engagement)

Kinder zurück in die Schule (Engagement)
Kinder zurück in die Schule (Engagement)
(c) iStock
Beitrag teilen:

Engagement ist für den nachhaltigen Investmentansatz der Erste AM von großer Bedeutung. Dabei werden eigene Initiativen mit Kooperationen auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene kombiniert. Grundlage für den strukturierten Prozess ist die „Erste AM Engagement Richtlinie“, die Engagement-Themen, den Ansatz und das Prozedere festlegt.

„Von Kindern für Kinder“ kam uns zuletzt in den Sinn, als wir die Spielzeugindustrie beleuchtet haben. Kinderarbeit ist ein Thema, das im Dialog mit Unternehmen schon länger präsent ist und leider immer wieder für Enttäuschungen sorgte. Im Rahmen dieser Thematik haben wir uns daher auf den IT-Sektor, die Lebensmittelindustrie und den Textilsektor fokussiert. Allen dreien ist gemein, dass sie ein besonders hohes Risiko im Bereich der Kinderarbeit aufweisen: Kobalt aus Afrika für Smartphones, Baumwolle aus Usbekistan, vernäht in Myanmar oder Haselnüsse aus der Türkei.

Bei einem Blick auf den gesamten Markt zeigen die Zahlen bereits wie es um die Problematik bestellt ist. Nur 20 Prozent der von uns analysierten Unternehmen haben Richtlinien gemäß den International Labour Organization (ILO) Standards, davon haben nur sieben Prozent diese auch in akzeptablen Maßnahmen umgesetzt. Weniger als zwei Prozent können wirklich im Kampf gegen Kinderarbeit überzeugen. Dazu kommt, dass nur dreißig Prozent aller bekannten Fälle von Kinderarbeit von den Unternehmen selbst aufgedeckt wurden.

Wie jung ist die IT?

Apple und Microsoft gehören zu den Vorreitern in Sachen Transparenz und berichten kontinuierlich über von ihnen entdeckte Fälle von Kinderarbeit. Werden bei den Kontrollen eines Zulieferers Kinderarbeiter entdeckt, bringen beide Unternehmen diese zurück zu ihren Familien und übernehmen für die Betroffenen die Kosten ihrer weiteren Schulausbildung. Beide Unternehmen arbeiten direkt mit ihren Zulieferern, teilweise bis hin zu den Rohstofflieferanten, um Kinderarbeit aktiv zu vermeiden. Dies geschieht auch in Kooperation mit anderen Branchenführern wie HP und Dell. In China haben diese Anstrengungen dazu geführt, dass selbst beim Auftragsfertiger Foxconn, der für seine arbeitsrechtlichen Verstöße bekannt  ist, zuletzt keine neuen Fälle von schwerer Kinderarbeit mehr bekannt wurden. Zwangspraktika ganzer Schulklassen sind aber weiterhin an der Tagesordnung.

Regeln sind „stretchy“ – gerade im Textilbereich

Die Vorstellung darüber, was schädliche Kinderarbeit ist, ist relativ. In Myanmar etwa ist Kinderarbeit ab dem Alter von 13 Jahren legal. Als eine NGO minderjährige Arbeiter bei einer Näherei von H&M entdeckte, verwies das Unternehmen darauf, dass dies rein formal gesehen keinen Verstoß gegen die ILO Richtlinien darstellt. Andere Unternehmen fordern ihre Zulieferer auf nur volljährige Arbeiter einzusetzen. In der Türkei arbeitet H&M mit NGOs zusammen, um die vermehrt auftretenden Fälle von Kinderarbeit bei syrischen Flüchtlingskindern einzudämmen – zumindest ein Anfang, aber kaum genug.

Wieviel Kind steckt im Essen?

Im Rahmen unseres Engagements konnten wir 2014 in einem Dialog mit CP Foods, dem größten Lebensmittelproduzenten Thailands die katastrophalen Zustände in dessen Lieferkette eindämmen – ein enormer Erfolg. Damit konnten die Fälle, in denen Kinder zusammen mit ihren Eltern auf den Fischerbooten versklavt wurden gesenkt werden. Allerdings bestand ein Teil der Lösung darin, verstärkt auf im Familienverbund geführte Kutter zu setzen. Hier ist nicht auszuschließen, dass Kinder mitarbeiten.

Nestlé wiederum baut Schulen für die Kinder der Familien auf seinen Kakaoplantagen in Côte d’Ivoire – ein wichtiges Mittel um die Kinder vom Feld auf die Schulbank zu bringen. Mondelez setzt auf externe Überprüfungsverfahren um entsprechende Aktionspläne zu entwickeln – ein Programm, das unsere Researchpartner allerdings weit unter den tatsächlichen Möglichkeiten des Unternehmens sehen.

Insgesamt sehen wir zwar klare Anstrengungen bei den Unternehmen im Kampf gegen Kinderarbeit, letztendlich sind es aber nur kleine Fortschritte. Das Thema Kinderarbeit wird unseren Alltag auch weiterhin begleiten, beim Essen, der Kleiderwahl und beim Blick auf unser Mobiltelefon.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter erücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.