Liebe macht blind!

Liebe macht blind!
Liebe macht blind!
Beitrag teilen:

Am 16. Juli 1950 erlebte Brasilien vor über 200.000 Besucher im vollkommen überfüllten Maracanã-Stadion von Rio de Janeiro sein Cordoba. Das de-facto-Endspiel der Weltmeisterschaft wurde 2:1 gegen Uruguay verloren. Noch heute ein Ereignis, an das sich Brasilianer nur mit Schaudern erinnern.

64 Jahre später findet wieder eine WM in Brasilien statt und der Vergleich mit damals macht sicher: Sportgroßveranstaltungen sind nicht mehr das, was sie einst waren. Gespielt wurde 1950 in 6 Stadien, vier der sechs Stadien hatten eine Kapazität von weniger als 30.000 Zuschauern und von den qualifizierten 16 Nationen nahmen überhaupt nur 13 teil. TV-Übertragung, Merchandising, offizielle WM-Partner – Fehlanzeige! Heute sind die Fußball-Weltmeisterschaften (oder auch die Olympischen Spiele) global zelebrierte Megaevents, die auf eindrucksvollste Art und Weise zeigen, wie flach die Welt im 21. Jahrhundert geworden ist. Derartige Großveranstaltungen sind auch aus der ESG-Perspektive sehr interessant.

Stadien, die ohne Baugenehmigung errichtet werden und dann auch noch einstürzen (Brasilien), vollklimatisierte Megastadien mitten in der Wüste (Katar) und ohne Rücksicht auf Verluste in die subtropische Berglandschaft gesprengte Schipisten (Sotchi) zeugen nicht gerade von Umweltverträglichkeit. Aus sozialer Sicht nicht viel besser sind (Zwangs-)Umsiedlungen für den Stadionbau (Peking), Unfallwahrscheinlichkeiten wie bei einer Mount-Everest-Besteigung für Bauarbeiter (Katar) – die dann noch um ihr Geld betrogen werden (Sotchi), sowie Multimilliarden-Budgets, die die legitime Frage aufkommen lassen, ob das Geld nicht auch anders als für Prestigeprojekte ohne Nachnutzungsmöglichkeit eingesetzt werden könnte (praktisch überall). Und wer kann sich an das letzte sportliche Großereignis erinnern, bei dem nicht Korruptionsvorwürfe – das klassische Governance-Thema schlechthin – laut geworden sind. Er wäre kaum verwunderlich, wenn Korruption demnächst olympische Disziplin würde.

Aus diesem Grund hat die Erste Asset Management die Fußball-WM als Anlass genommen, um sich aus ESG-Sicht mit Großereignissen und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen zu beschäftigen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin vorbereitet. Der Spielkalender ist studiert, alle anderen Termine sind darauf abgestimmt und mein neues Brasilien-Dress hängt bereits gewaschen im Schrank. Ich liebe die Fußball-WM. Aber bekanntlich macht Liebe blind. Und genau darauf bauen alle jene, die mit Sportevents das große Geschäft auf Kosten von E, S und G machen.

ERSTE RESPONSIBLE RETURN – The ESG-Letter

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.