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Nachhaltige Geldanlage: Neue Regelungen in der Anlageberatung

Nachhaltige Geldanlage: Neue Regelungen in der Anlageberatung

Mit Stichtag 2. August dürfen in der Beratung nachhaltig orientierten Anleger:innen nur noch passende Produkte angeboten werden.

Hintergrund sind einschneidende Änderungen der EU-Finanzmarktrichtlinien MiFID (für Wertpapiere). Die Anlegeberater:innen müssen alle Kund:innen fragen, ob sie nachhaltig investieren möchte oder nicht. Die neue Richtlinie basiert auf dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“). Dieser Plan folgt dem Pariser Klimaabkommen (2016) und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN.

Nachhaltigkeitspräferenz Ja/Nein: Sind Sie an Nachhaltigkeit interessiert?

Wird die Frage nach der Nachhaltigkeit bejaht, werden in einem weiteren Schritt drei Nachhaltigkeitsdimensionen besprochen:

HINWEIS: Gibt es keine Präferenz für eine der drei Nachhaltigkeitsdimensionen, kann der Kunde bzw. die Kundin aus der gesamten Nachhaltigkeitspalette auswählen.

1. Präferenz: EU – Offenlegungsverordung

Der erste Aspekt beinhaltet Investmentfonds, die gemäß der EU Offenlegungsverordnung durch die Fondsgesellschaft hinsichtlich ihres nachhaltigen Investmentansatzes entweder in die Kategorien Artikel 8 oder Artikel 9 eingeteilt werden.

Investmentfonds, die als Artikel 8 eingestuft sind, müssen Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv fördern oder zumindest berücksichtigen. Fonds, die nach Artikel 9 eingestuft sind, müssen ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben. Fällt ein Fonds weder in Artikel 8 oder 9 Kategorie, gilt dieser als nicht nachhaltig.

HINWEIS: Erfolgt die Fondsauswahl auf Basis der EU Offenlegungsverordnung, sprich auf Basis eines nachhaltigen Investmentprozesses, kann man aus einer breiten Produktpalette auswählen. Hierbei finden in der Veranlagung nachhaltige Aspekte nicht nur im Bereich Umweltschutz, sondern auch zum Beispiel Einhaltung von Menschenrechten, keine Kinderarbeit oder im Bereich guter Unternehmensführung Berücksichtigung.

Produktpalette Erste Asset Management:
EAM Impact-Fonds (Impact | Erste Asset Management (erste-am.at))
EAM Responsible Fonds (Responsible | Erste Asset Management (erste-am.at))
EAM Integration Fonds (Integration | Erste Asset Management (erste-am.at)

2. Präferenz: EU Taxonomie

Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen. Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

HINWEIS: Wird hier der Schwerpunkt bei der Nachhaltigkeit gelegt, so stehen hier aktuell primär der Klimaschutz und die Bekämpfung des Klimawandels im Vordergrund – weitere Ziele sind bereits von der EU angekündigt.

Produktpalette Erste Asset Management:
EAM Impact-Fonds (Impact | Erste Asset Management (erste-am.at))
EAM Responsible Fonds (Responsible | Erste Asset Management (erste-am.at

3. Präferenz: PAI Kriterien

Bei den PAIs (sprich: „pais“; Principal Adverse Impact, bzw. auf Deutsch: Wesentliche negative Auswirkungen) handelt es sich um die wichtigsten Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die sich negativ auf Nachhaltigkeitsthemen auswirken. In Summe gibt es 18 Spezialkriterien. Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.

Negative Auswirkungen werden in folgenden Bereichen reduziert:

  • Treibhausgasemissionen
  • Förderung der Biodiversität
  • Vermeidung von Wasserverschmutzung
  • Abfallvermeidung
  • Soziale Belange im Bereich Arbeitnehmer:innen
  • Sonderkriterium für Staaten und Immobilieninvestments

HINWEIS: Hier können künftig Anleger:innen entscheiden ob bestimmte Veranlagungen mit negativen Auswirkungen vermieden werden sollen. Der Investmentprozess der Erste Asset Management berücksichtigt diese Kriterien bereits beim Großteil ihrer nachhaltigen Produktpalette. Die Datenlage erlaubt derzeit noch keine Auswahl von Einzelfaktoren.

Produktpalette Erste Asset Management:
EAM Impact-Fonds (Impact | Erste Asset Management (erste-am.at))
EAM Responsible Fonds (Responsible | Erste Asset Management (erste-am.at))
EAM Integration Fonds (Integration | Erste Asset Management (erste-am.at))

EAM Fondssuche nach Nachhaltigkeitskriterien

Die Fondssuche wurde auf der Webseite neu eingerichtet:

www.erste-am.at/de/private-anleger/unsere-fonds/fondssuche

Fazit

Ab dem 2. August gibt es für Kund:innen die Möglichkeit die Fonds der Erste Asset Management nach den neuen Nachhaltigkeitspräferenzen zu selektieren. Die entsprechenden Filter wurden in die Fondssuche der EAM Webseite eingebaut.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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