Erste Asset Management Blog

Neue deutsche Ampelregierung startet Klima- und Wirtschaftsprogramm in schwieriger Phase

Neue deutsche Ampelregierung startet Klima- und Wirtschaftsprogramm in schwieriger Phase
(c) Kay Nietfeld / dpa / picturedesk

Deutschlands erste rot-grün-gelbe Bundesregierung ist nun seit knapp zwei Wochen im Amt und startet in einer denkbar schwierigen Zeit mit ihrer geplanten Erneuerung des Landes: Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und umfangreichen Klimazielen kommt auch eine wirtschaftlich schwierige Situation. Eine mögliche weitere Corona-Welle und die anhaltenden Lieferkettenprobleme könnten Deutschlands Erholung ausbremsen.

Vor diesem Hintergrund hat etwa das deutsche ifo-Institut seine Wachstumsprognose zuletzt von 5,1 auf 3,7 Prozent für 2022 revidiert. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat seine Prognose kürzlich von 5,1 auf 4,0 Prozent reduziert.  Zu den Wachstumssorgen kommen Inflations- und Zinsängste. So sprang die Inflation angeheizt von steigenden Energiepreisen im November auf 5,2 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit 1992.

Beschleunigter Umstieg auf Ökostrom und Erweiterung der Stromnetze

Positive Impulse erhofft die Wirtschaft aber von den im Koalitionsvertrag vereinbarten umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielen der Ampelregierung. Höchste Priorität hat für die neue Regierung der Klimaschutz und die im Pariser Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad. Deutschland soll dafür bis 2045 klimaneutral werden. Ein wichtiger Eckpunkt dieses Plans ist die Energiewende: 80 Prozent des Strombedarfs soll 2030 aus Erneuerbaren Energien stammen. Der Umstieg auf umweltfreundliche Energieformen, sowie der Ausbau der dafür nötigen Stromnetze soll damit beschleunigt werden.

Konkret sollen etwa die Genehmigungsverfahren von Stromnetzen und Windrädern schneller abgewickelt werden. Die großen Stromkonzerne begrüßten in ersten Reaktionen die Pläne der Ampelregierung. Davon profitieren dürfte naturgemäß der größte Netzbetreiber des Landes, E.ON. Das Netzgeschäft ist der größte Gewinnbringer des Stromkonzerns. Dem Ökostromriesen RWE dürfte die geplante schnellere Genehmigung der Windenergieanlagen in die Hände spielen, ebenso wie der Ausbau des Ökostromanteils. Davon profitieren sollten auch die Bauer derartiger Anlagen wie Nordex oder Siemens Energy. Negativ könnte sich auf RWE hingegen der geplante beschleunigte Kohleausstieg bis 2030 statt wie bisher geplant bis 2038 auswirken.

Transformation der Autobranche soll beschleunigt werden

Aktiv unterstützen will die neue Regierung auch die Transformation der Automobilbranche in Richtung Elektromobilität. „Unser Ziel sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030“, heißt es im Koalitionsvertrag. Deutschlands große Automobilkonzerne äußerten sich bereits positiv zu den Regierungsplänen. So hob BMW das Bekenntnis zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos hervor. Die Automobilbranche spielt für Deutschlands Konjunktur traditionell eine besonders wichtige Rolle, litt zuletzt aber stark unter Lieferkettenproblemen und speziell dem Halbleitermangel.

Auch andere Branchen und Unternehmen könnten von den Plänen der neuen Regierung profitieren. Die Koalition will etwa faire Rahmenbedingungen für einen wirksamen Klimaschutz im internationalen Luftverkehr schaffen. Das ist eine gute Nachricht für die Lufthansa, da eine rein deutsche Kerosinsteuer ihr einen Wettbewerbsnachteil beschert hätte. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte die Pläne der Koalition, pro Jahr 400.000 Wohnungen zu bauen und die Baugenehmigungs- und Planungsprozesse zu vereinfachen. Kritik gibt es dagegen am Vorhaben, die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Positive Impulse erhofft sich auch die Kultur- und Kreativwirtschaft des Landes, etwa im Bereich des Urheberrechts.

Kritik an geplantem Nachtragshaushalt

Kritik gab es hingegen von mehreren Stellen an den Ausgaben- und Finanzierungsplänen der neuen Regierung. Die Ampel-Parteien haben sich auf den „teuersten gemeinsamen Nenner geeinigt“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger. „Die Zeche dafür werden die Betriebe und Bürger zahlen.“ Die verschiedenen Vorhaben, etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, seien ohne Steuererhöhungen nur durch Neuverschuldung zu finanzieren, so Jerger.

Die Pläne zu Klimawende und Pandemie-Bekämpfung erfordern zwar umfangreiche Ausgaben, die Ampelregierung will aber gleichzeitig die Schuldengrenze einhalten und auch auf Steuererhöhungen verzichten. Erreicht werden soll dies vorerst durch eine Reihe politisch umstrittener Maßnahmen. So will die Regierung am Montag einen Nachtragshaushalt im Umfang von 60 Milliarden Euro verabschieden lassen.

Wegen der Corona-Krise hat der Haushalt für 2021 eine rekordhohe Neuverschuldung des Bundes von 240 Mrd. Euro vorgesehen. Davon wurden Kredite in Höhe von 60 Mrd. allerdings nicht benötigt und daher nicht aufgenommen. Statt weniger Schulden zu machen, soll diese Summe jetzt dem Energie- und Klimafonds für Investitionen in den kommenden Jahren zur Verfügung gestellt werden, damit sie nicht verfällt. Mehrere Oppositionspolitiker sehen in der Transaktion nun einen verfassungswidrigen Trick um die Schuldenobergrenze auszuhöhlen. Der deutsche Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Nachtragshaushalt hingegen als nötigen Weg um wichtige ausgefallene Investitionen nachzuholen verteidigt.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen