Erste Asset Management Blog

Österreich goes Green

Österreich goes Green
(c) Unsplash

Erster Green Bond der Republik Österreich trifft auf große Nachfrage

Seit 2007 gibt es am Kapitalmarkt Green Bonds, deren Emissionserlöse nachhaltigen ökologischen Projekten zugutekommen, die damit finanziert oder zumindest refinanziert werden. Pionier in diesem Bereich war die Europäische Investmentbank, die ihre Anleihen als „Climate Awareness Bonds“ bezeichnet. In den letzten Jahren setzte eine enorm starke Dynamik am Markt für Grüne Anleihen ein. Sowohl was die Marktbreite als auch die Markttiefe anbelangt, gab es ein starkes Wachstum. Neben supranationalen Emittent:innen waren es bald Energieversorger:innen, die mit der Auflage von Green Bonds Projekte im Bereich „Erneuerbare Energien“ finanzierten. Weiters sorgten Regionen und Städte sowie Finanzdienstleister:innen für einen starken Aufschwung dieses jungen Marktsegments.

Staaten kamen erst spät als Emittenten hinzu

Relativ spät begannen Staaten Green Bonds zu begeben und damit, ökologische Projekte direkt zu widmen. 2017 waren Frankreich und die Fidschi-Inseln unter den ersten Emittenten. Der französische Green Bond ist derzeit mit einem Volumen von knapp 32 Mrd. Euro mit Abstand die größte Emission. Es folgten 2018 Polen und Irland. Seit 2020 hat Deutschland drei Green Bonds begeben, die jeweils „Zwillingsanleihen“ zu konventionellen Anleihen sind – gleiche Laufzeit und gleicher Kupon – aufgrund der Niedrigzinsphase bei 0,0% Verzinsung.

ESG = Environmental (Umwelt), Social (Soziales), Governance (Unternehmensführung), Quelle: Bloomberg, Daten per Ende Mai 2022

Nach mehrmonatiger Vorbereitungszeit und Ausarbeitung des relevanten Rahmenwerks („Framework“) und der Erstellung einer „Second Party Opinion“ – einer externen Überprüfung der Umsetzung des Marktstandards, der „Green Bond Principles“ – emittierte die Republik Österreich am 24. Mai 2022 ihren ersten Green Bond. Mit einem Emissionsvolumen von 4 Mrd. Euro katapultierte man sich gleich in die Top 20 der globalen Green Bonds. Die Begebung der Anleihe, die bei einem jährlichen Kupon von 1,85 % eine Laufzeit bis Mai 2049 hat, war ein schöner Erfolg. Bei den beteiligten Konsortialbanken gingen Aufträge in Höhe von rund 25 Mrd. Euro ein. Im Gegensatz zu vielen Emissionen in den Vorjahren kam die Anleihe nicht mit einem sogenannten „Greenium“ – also teurer als bestehende konventionelle Anleihen – sondern sogar etwas günstiger auf den Markt. Die Republik Österreich besitzt von den drei großen Ratingagenturen Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch jeweils das zweithöchste Finanzrating von AA+ bzw. Aa1, teils mit positivem Ausblick.

Österreich im nachhaltigen Spitzenfeld

Auch im Bereich von Nachhaltigkeitsbewertungen befindet sich Österreich global gesehen im Spitzenfeld, bei den Analysehäusern ISS ESG auf dem 7. Platz sowie bei Sustainalytics auf dem 9. Platz und im UN SDG (Sustainable Development Goals) Index am 6. Platz. Mit rund 1,3% grüner Investments, gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukt, zählt Österreich weltweit zu den Spitzenreitern gemäß dem österreichischen Green Bond Rahmenwerk.

Während bei konventionellen Anleihen die Emittent:innen frei über die Mittelverwendung verfügen können, muss bei Grünen Anleihen gemäß den „Green Bond Principles“ die Mittelverwendung vorab genau beschrieben werden. Es muss auch die Allokation bestätigt und über die ökologische Wirkung der finanzierten Projekte berichtet werden. Grüne Bundesanleihen wie jene der Republik Österreich unterstützen somit die Etablierung und Weiterentwicklung des Marktes für Finanzierungen von grünen Projekten des Staates.

Republik muss über die Verwendung der Erlöse berichten

Um Investor:innen ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten und ihnen einen Überblick über die erzielten Fortschritte und positiven ökologischen Auswirkungen zu geben, verpflichtet sich die Republik Österreich, ab dem auf die Erstemission folgenden Kalenderjahr, einen Bericht über die Verwendung der Erlöse der Grünen Anleihe („Allocation Report“) zu veröffentlichen und jährlich zu aktualisieren.

Darüber hinaus wird, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der relevanten Daten, mindestens alle zwei Jahre bis zur vollständigen Zuweisung der Erlöse ein Wirkungsbericht („Impact Report“) veröffentlicht, wobei die Erstellung des ersten Berichts zwei Jahre nach der ersten Emission geplant ist.

Ein Großteil der Mittel fließt in den sauberen und nachhaltigen Transport, also wie den Ausbau des Schienennetzes. Weiters werden mit der Begebung des Green Bonds Projekte im Bereich Energieeffizienz wie intelligente Netze und Energiespeicherung sowie Abwasser-Management, Ausbau Erneuerbarer Energien, nachhaltige Landnutzung und Biodiversität finanziert. Folgende SDG-Ziele werden mit diesen Projekten hauptsächlich verfolgt:

  • SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  • SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
  • SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
  • SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 15 – Leben an Land
Quelle: OeBFA, Daten per Ende Mai 2022

Im weiteren Jahresverlauf möchte die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur OeBFA auch im sehr kurzen Laufzeitsegment Akzente aktiv werden. Investoren sollen grüne Treasury Bills mit Laufzeiten von unter einem Jahr angeboten werden. Damit steht sie im Gegensatz zu anderen Ländern.

Fonds ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT hat zugegriffen

Erste Asset Management hat an der Emission der ersten grünen österreichischen Bundesanleihe teilgenommen und grüne Anleihen in den ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT gekauft.

Der ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT ist ein globaler Anleihenfonds, der in Green-Bonds, Climate-Awareness-Bonds und zertifizierte Social-Bonds investiert. Eine messbare positive Auswirkung (Impact) auf Umwelt beziehungsweise Gesellschaft steht bei der Investmententscheidung im Vordergrund.

Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungspolitik und orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Vermögenswerte werden diskretionär ausgewählt und der Ermessensspielraum der Verwaltungsgesellschaft ist nicht eingeschränkt.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Anlage in ausgewählten Anleihen nachhaltiger (ethischer) Emittenten.
  • Zusätzliche externe Zertifizierung der Anleihen erhöht Sicherheit über nachhaltige Ausrichtung – Vermeidung von „Greenwashing“.
  • Globale Streuung von Emittenten und Währungen.
  • Kursgewinne bei fallenden Zinsen möglich.

Zu beachtende Risiken

  • Steigende Zinsen können zu Kursrückgängen führen.
  • Bonitätsverschlechterungen können zu Kursrückgängen führen.
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Fondsanteil durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen