Der Begriff „Mündelsicherheit“ kommt ursprünglich aus der Verwaltung von Vermögen unmündiger Personen und beschreibt die Vorgaben, welche der Treuhänder gesetzlich verpflichtet ist zu erfüllen.
Der Begriff „Mündelsicherheit“ kommt ursprünglich aus der Verwaltung von Vermögen unmündiger Personen und beschreibt die Vorgaben, welche der Treuhänder gesetzlich verpflichtet ist zu erfüllen.