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Türkei: Präsident Erdogan setzt im Wahlkampf auf Wirtschaftsthemen

Türkei: Präsident Erdogan setzt im Wahlkampf auf Wirtschaftsthemen
Türkei: Präsident Erdogan setzt im Wahlkampf auf Wirtschaftsthemen
(c) unsplash
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In der Türkei hat die heiße Phase des Wahlkampfs begonnen. Am 14. Mai finden in dem Land Parlaments- und Präsidentenwahlen gleichzeitig statt. Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan muss dabei nach 20 Jahren an der Macht um seine Wiederwahl fürchten. Nach der Erdbebenkatastrophe Anfang Februar war unter anderem Kritik am Krisenmanagement der Regierung laut geworden. Der türkischen Bevölkerung macht außerdem eine massive Inflation von rund 50 Prozent zu schaffen. Auch der rasante Wirtschaftsaufschwung des Landes in den vergangenen Jahren dürfte sich vorerst abkühlen.

Die Inflationsrate in dem Land kam zwar zuletzt von den im Oktober erreichten Spitzenwerten bei rund 85 Prozent zurück, lag im März aber immer noch bei gewaltigen 55 Prozent. Gedämpft wurde die Inflationsrate zuletzt vom Rückgang der Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr, als der Ukraine-Krieg zu einem Preisschub geführt hatte. Ein starker Preistreiber bleiben hingegen die Kosten für Nahrungsmittel, die sich nach Angaben des Statistikamtes im März um knapp 68 Prozent im Jahresvergleich verteuert haben.

Dazu kommt die anhaltende Schwäche der türkischen Lira. Schuld an der Lira-Schwäche und der hohen Inflation ist Fachleuten zufolge auch die unorthodoxe Geldpolitik Erdogans. Denn während Notenbanken üblicherweise mit Leitzinserhöhungen gegen hohe Inflation ankämpfen, besteht Erdogan auf dem umgekehrten Weg. Die Notenbank hat trotz der hohen Teuerungsraten ihre Zinsen zuletzt sukzessive gesenkt um die Wirtschaft anzukurbeln.

Hinweis: Die Entwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für künftige Wertentwicklungen.

Zentralbank senkt trotz hoher Inflation weiter die Leitzinsen

Zuletzt hat die Zentralbank im Februar ihre Zinsen auf 8,5 Prozent und damit das tiefste Niveau seit 3 Jahren zurückgefahren – wohl auch um die wirtschaftlichen Folgen des verheerenden Erdbebens in dem Land abzufedern. Dabei sieht die Notenbank nach eigenen Angaben nur kurzfristige Auswirkungen des Bebens auf die Wirtschaft.

Die Exporteure des Landes dürften von den Zinssenkungen und der damit bedingten Lira-Schwäche weiter profitieren. So forderte der Istanbuler Handelskammerpräsident zuletzt eine weitere Senkung der Leitzinsen, um die Exportwirtschaft zu entlasten. Konsumenten leiden hingegen unter der hohen Inflation.

Inflation und Erdbebenfolgen dürften Wirtschaftswachstum schwächen

Dazu kommen die ökonomischen Folgen des Erdbebens, das vor allem die Industrie hart getroffen hat und sich auch auf das Wirtschaftswachstum niederschlagen sollte. So erwarten die Analysten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für heuer nur mehr ein BIP-Wachstum von rund 3 Prozent nach 5,3 Prozent im Jahr 2022. Die Inflation dürfte laut der OECD-Prognose zwar moderat zurückgehen, aber immer noch über 40 Prozent bleiben. Dies dürfte die Kaufkraft der Haushalte weiter schmälern, so die OECD.

Viele junge Türkinnen und Türken denken vor diesem Hintergrund bereits ans Auswandern: Laut einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem Jahr 2021 wollen rund 73 Prozent der 18- bis 25-Jährigen am liebsten im Ausland leben. Aber auch die Attraktivität des Landes für Auslandsinvestitionen leidet Experten zufolge schon unter der Inflation und den Beben-Folgen.

Erdogan setzt bei Wahlkampf auf Lohnerhöhungen und Großprojekte

Auch unter den Wählern macht sich Umfragen zufolge zunehmend Unmut über die wirtschaftliche Situation breit. Entsprechend startete der Amtsinhaber Erdogan seinen Wahlkampf zuletzt mit dem Versprechen von Lohnerhöhungen und weiteren Großprojekten zu Ankurbelung der Wirtschaft. Die Löhne von Beamten und Pensionen sollen regelmäßig über das Niveau der Inflation erhöht werden, sagte Erdogan beim Wahlkampfauftakt seiner islamisch-konservativen Regierungspartei AKP. Infrastrukturprojekte sollen die Wirtschaft zusätzlich stützen: „Wir werden eine Super-Hochgeschwindigkeitszuglinie zwischen Ankara und Istanbul einrichten“, versprach Erdogan.

Ob Erdogan damit bei den Wählern punkten kann, bleibt abzuwarten. Für den seit 20 Jahren regierenden Staatschef dürfte die Abstimmung die herausforderndste seiner Karriere werden. Seine Umfragewerte stecken bereits seit längerem in einem Tief. Gleichzeitig können aber auch die einzelnen Oppositionsparteien keine deutliche Mehrheit auf sich vereinen. Ein Herausforderer steht jedenfalls schon fest: Kemal Kilicdaroglu von der stimmenstärksten Oppositionspartei CHP geht als gemeinsamer Kandidat eines Bündnisses aus sechs Parteien ins Rennen.

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Hinweis: Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB Methode. Die Wertentwicklung unterstellt eine vollständige Wiederveranlagung der Ausschüttung und berücksichtigt die Verwaltungsgebühr sowie eine allfällige erfolgsbezogene Vergütung. Der bei Kauf gegebenenfalls anfallende einmalige Ausgabeaufschlag und allenfalls individuelle transaktionsbezogene oder laufend ertragsmindernde Kosten (z.B. Konto- und Depotgebühren) sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Warnhinweise gemäß InvFG 2011
Der ERSTE STOCK ISTANBUL kann aufgrund der Zusammensetzung des Portfolios eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Anteilswerte können auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt sein.

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Zu beachtende Risiken

  • Der Fondspreis kann stark schwanken (hohe Volatilität).
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährung, speziell in der türkischen Lira, kann der Anteilwert durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

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Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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