Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können die Bemessungsgrundlage für ihre Steuerlast mindern, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren: Das Zauberwort heißt Gewinnfreibetrag. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Blog.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung. Er ermöglicht es Selbstständigen und Personengesellschaften, die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last zu mindern. Politisch wollte man damit ähnlich wie beim 13. bzw. 14. Gehalt eines Angestellten auch Unternehmer:innen eine Begünstigung zukommen lassen.
Für alle gleich: Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Unternehmensgewinn
Es gibt für alle Unternehmer:innen und Freiberufler:innen einen Grundfreibetrag von 15% bis zu einem Unternehmensgewinn von 33.000 Euro.
Rechenbeispiel 1 – Grundfreibetrag berechnen
Der Unternehmerische Gewinn beträgt 30.000 Euro. Davon werden 15%, also 4.500 Euro, automatisch vom Gewinn reduziert. Maximal beträgt der Grundfreibetrag 15% von 33.000 Euro, also 4.950 Euro.
Was macht dieser Grundfreibetrag? Dieser schmälert den zu versteuernden Gewinn beim jährlichen Steuerausgleich. Man erspart sich also den Grenzsteuersatz von diesem Betrag an Einkommenssteuern.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ab einem Unternehmensgewinn über 33.000 Euro (bis 583.000 Euro)
Beträgt der unternehmerische Gewinn mehr als 33.000 Euro, so kann der Gewinnfreibetrag investitionsbedingt erhöht werden. Das geht bis zu einem Gewinn von 583.000 Euro. Man spricht deshalb von einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag!
Folgende Prozentsätze sind hier anzuwenden:
| Gewinn in Euro | Gewinnfreibetrag in % | Gewinnfreibetrag absolut | |
| Grundfreibetrag (für alle gleich) | Bis 33.000 Euro | 15% | Maximal 4.950 Euro |
| Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | 33.000 bis 178.000 Euro | 13% | Maximal 18.850 Euro |
| 178.000 bis 353.000 Euro | 7% | Maximal 12.250 Euro | |
| 353.000 bis 583.000 Euro | 4,5% | Maximal 10.350 Euro | |
| Über 583.000 | 0% |
Geldtipp: Investieren in Wertpapiere und den Gewinnfreibetrag erhöhen!
Wenn Ihr unternehmerischer Gewinn mehr als 33.000 Euro ausmacht, dann können Sie durch eine Veranlagung in Wertpapiere einen doppelten Nutzen ziehen: Sie erhöhen den Gewinnfreibetrag und nutzen die Ertragschancen von bestimmten, für den Gewinnfreibetrag geeigneten, Wertpapieren wie zum Beispiel Fonds. Bitte beachten Sie, dass Veranlagungen in Wertpapiere wie Fonds neben Chancen auch Risiken beinhalten.
Rechenbeispiel 2: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
- Ihr (erwarteter) Unternehmensgewinn 2025 beträgt zum Beispiel 100.000 Euro.
- Der Grundfreibetrag bis 33.000 Euro, das sind 4.950 Euro, wird automatisch berücksichtigt.
- Von der Differenz auf 100.000 Euro, das sind 67.000 Euro, können 13% abgesetzt werden, wenn Sie diese zum Beispiel in spezielle Wertpapiere veranlagen. In diesem Fall könnten Sie zum Beispiel für EUR 8.710 Euro „Gewinnfreibetrag-Fonds“ kaufen. Vorteil: Sie schmälern Ihren zu versteuernden Gewinn und Sie erwirtschaften einen Ertrag auf die so veranlagten Fonds. Es gibt aber auch Risiken.
Welche Wertpapiere sind für den Gewinnfreibetrag geeignet?
Jetzt neu für den Gewinnfreibetrag 2025
Der neue Publikumsfonds „ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2030“ mit etwa vier Jahren Laufzeit (Laufzeitende 28. Februar 2029)
Zeichnungsfrist: 3. November 2025 bis 15. Dezember 2025
Fondsstart: 16. Dezember 2025
Von 16. Dezember 2025 bis 23. Dezember 2025 kann weiter in den gestarteten Fonds investiert werden. Nach dem 23. Dezember 2025 ist keine Ausgabe mehr vorgesehen.
Ein Fonds, der speziell für den Gewinnfreibetrag nach §14 Einkommenssteuergesetz (EstG) aufgelegt wird! Beachten Sie die Chancen und Risiken des Laufzeitfonds.
Auf unserer Website finden Sie eine Liste aller Fonds, die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach der vorgeschriebenen Mindesthaltedauer von vier Jahren können diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkauft werden.
Wer kann den Gewinnfreibetrag beanspruchen?
Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige Arbeit
- Land- und Forstwirtschaft
Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Um für den Gewinnfreibetrag qualifiziert zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu
- Es müssen betriebliche Einkünfte vorliegen
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.
Tipp: Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin kann Ihnen bei der Überprüfung der individuellen Situation helfen und sicherstellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können.
Fazit
Zum Jahresende sollten sich Freiberufler:innen und Selbständige Gedanken machen, wie sie die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern können. Ausgewählte Investmentfonds bieten gute Möglichkeiten, den Gewinnfreibetrag 2025 zu nutzen. Dabei gilt es immer zu beachten, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken mit sich bringt.
Mehr Informationen zum Thema (inkl. Folder) finden Sie auf der Website der Erste Bank und Sparkasse.
Mehr Informationen zum neuen Laufzeitfonds finden Sie auf der Landingpage: ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2030.
Rechtlich erforderliche Hinweise zum Fonds

Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungspolitik und orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Vermögenswerte werden diskretionär ausgewählt und der Ermessensspielraum der Verwaltungsgesellschaft ist nicht eingeschränkt.
Chancen:
- Attraktive Renditechance
- Breite Streuung in Anleihen verschiedenster Emittenten und Branchen
- Planbarer Investmenthorizont aufgrund der fixen Laufzeit
- Die Anleihen im Portfolio notieren in Euro
Risiken:
- Kapitalverlust ist möglich.
- Bonitätsverschlechterungen können zu Kursrückgängen und Ausfällen führen.
- Steigende Zinsen können zu Kursrückgängen führen.
- Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.
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