Erste Asset Management Investment Blog

Hauptversammlungen 2024: Disput um Aktionärsrechte

Hauptversammlungen 2024: Disput um Aktionärsrechte
Hauptversammlungen 2024: Disput um Aktionärsrechte
Beitrag teilen:

Die proxy-Hauptsaison neigt sich dem Ende zu und auch heuer waren die Hauptversammlungen, an welchen auch wir unsere Stimmrechte ausübten, Schauplatz für Divergenzen ausgetragen wurden Verhandlungen über alte und neue Themen aus den Umwelt- Sozialbereichen, aber auch bzgl. der Berücksichtigung von Umwelt und Sozialem in Anlagestrategien im Allgemeinen und hinsichtlich grundsätzlicher Aktionärsrechte. 

Anti-Woke-Anträge erhalten nur geringe Zustimmung

Seit April gibt es für den US-Markt die ersten Auswertungen unseres proxy-Partners, ISS, welche uns informieren, dass die Anzahl an Anträgen mit Umwelt- und Sozialthemen, weiterhin steigt oder zumindest nicht weniger wird. Grund für den rasanten Anstieg im Jahr 2023 war die Änderungen einer SEC-Verordnung, welche es Unternehmen erschwerte, Anträge zurückzuhalten. Durch die Änderung kam es 2023 zu einem Maximum von 643 eingebrachten Anträgen, von welchen auch 372 zur Abstimmung kamen. Für 2024 rechnet man mit ähnlichen Werten.

Auch 2024 sind es Klimathemen, welche dominieren, aber auch DEI (Diversity, Equity & Inclusion) sowie unternehmerische Lobbyaktivitäten. Schwerpunkte gab es aber auch erstmals bzgl. der Preisgestaltung und Zugänglichkeit von Arzneimitteln, reproduktiver Gesundheit, Künstlicher Intelligenz oder Biodiversität. In unseren Auswertungen finden sich seit geraumer Zeit auch sogenannte „counter“ Anträge ein – was meint, dass diese auch Umwelt- oder Sozialthemen zugeordnet werden können, aber einen teilweise gegensätzlichen Zugang haben: gemeint sind „Anti-ESG“ oder „Anti-Woke“ Anträge, welche auch 2024 zur Abstimmung kamen. Jene Anträge nehmen gegenüber wichtigen E- und S-Themen, wie Klimaschutz oder Diversität, eine skeptische Rolle ein, im Allgemeinen, oder wenn es um vorgeschlagene Lösungskonzepte geht.

Eine Auswertung von Teneo’s „CEO and Investor survey“ , welche die Abstimmungsergebnisse von 500 S&P-Unternehmenfür den Zeitraum Jänner-Mai 2023 und 2024 , analysierten, ergab, dass „Anti-ESG“ Anträge zwar in der Anzahl stiegen, die durchschnittliche Unterstützung aber nur bei 1,9% lag (2% im Vorjahr). Nach den Ergebnissen der Studie scheinen die Argumente der Anti-ESG-Fraktionen, in Verbindung mit den jüngsten diesbezüglichen Regulierungsinitiativen, bei großen institutionellen Anlegern, nur wenig Anklang zu finden. 

Ist ESG treuhänderische Pflicht?

Und wie sieht es mit der generellen Zustimmung zu Umwelt- und Sozialthemen aus? Nachdem diese 2023 am US-Markt weniger Unterstützung fanden, bleibt die Frage, ob sich dieser Trend 2024 in diesem Ausmaß fortsetzt. Nach ersten Schätzungen des Sustainable Investment Instituts von April 2024 , sei damit zu rechnen, dass größere Investmenthäuser ihre Unterstützung weiterhin zurückziehen würden. Ein ausschlaggebender Teil der Debatte dreht sich um Anlagestrategien und die treuhänderische Verpflichtung/Notwendigkeit soziale oder ökologische Aspekte darin zu berücksichtigen. Auch das globale Umfeld, im Sinne von Konflikten welche Energiepreise in die Höhe treiben etc., sind Teil der Diskussion.Diese Punkte führten zu diversen Rechtsstreitigkeiten: Im Allgemeinen wurde von Anti-ESG Parteien in Frage gestellt, ob Aktionärsanträge weiterhin eingebracht werden sollten/dürften.

Exxon Mobil, in etwa, verklagte Investor:innen für das Einbringen eines Klimaantrags Nachdem der Antrag schlussendlich zurückgezogen wurde, werden die Bemühungen von Seiten Exxon Mobil fortgesetzt, solche Anträge auch in Zukunft zu verhindern.

Ähnlich der Fall von TotalEnergies: die Forderung, gegenüber dem französischen Öl- und Gaskonzern war, die Rollen des CEO und des Vorstandsvorsitzenden aufzuteilen, um die Abkehr von fossilen Brennstoffen zu beschleunigen. „Die Trennung der Funktionen könnte den Dialog mit dem Vorstand…. über Fragen des Klimawandels verbessern und ein besseres Gleichgewicht der Kräfte sicherstellen, in einer Zeit, in der viele Investor:innen der Meinung sind, dass die Übergangsstrategie von TotalEnergies nicht ehrgeizig genug ist“, wie es laut Reuters, im Antrag heißt. Auch in diesem Fall konnte der Antrag schlussendlich nicht zur Abstimmung gebracht werden.

Erste AM tritt für grundlegende Aktionärsrechte ein

Als Erste Asset Management haben wir uns gegen alle Versuche positioniert, grundlegende Aktionärsrechte einzuschränken und von Aktionär:innen geforderte Abstimmungen zu verhindern, welche die stärkere Ausrichtung von Unternehmen gemäß den Pariser Klimazielen erreichen wollen.

Wir treten diesen Bestrebungen entgegen, einerseits als Mitunterzeichnerin eines offenen Briefs an die US-Aufsichtsbehörde United States Securities and Exchange Commission (SEC). Andererseits im Fall von Total Energies durch die Unterstützung eines Eilantrags vor dem französischen Handelsgericht. (Anm. genauere Erklärungen zu unserem Engagement bei TotalEnergies finden Sie im Bericht von Nadja Othman und Varvara Shershneva)

Auch in unserem Stimmverhalten verfolgen wir weiterhin das Ziel Umweltrelevantes und Soziales zu unterstützen: per 12.6.2024 konnten wir unsere Stimmrechte bereits bei knapp 500 Unternehmen ausüben und unterstützten dabei 41 Anträge aus dem Umweltbereich, 141 Anträge aus dem sozialen Bereich sowie 64 Anträge welche beiden Bereichen zugeordnet werden können.

Das aktive Ausüben unserer Stimmrechte ist ein zentrales Instrument um Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften zu bewegen. Ausführliche Informationen zu unserem Stimmverhalten bei Hauptversammlungen im Vorjahr finden Sie in unserem Engagement & Voting Report 2023

Biodiversität auch auf Hauptversammlungen ein Thema

Seit letztem Jahr unterstützen wir, gemäß der entsprechenden Optimierung unser Stimmrechtsrichtlinie, verstärkt Anträge zum Schutz der Biodiversität bzw. von Leistungen wichtiger Ökosysteme.

So wurde zum Beispiel auf der diesjährigen PepsiCo-Hauptversammlung gefordert, eine Bewertung der Abhängigkeit von der biologischen Vielfalt durchzuführen und einen entsprechenden Bericht zu veröffentlichen. Dabei geht es vor allem um die Lieferketten des Unternehmens. Im Antrag heißt es, der Verlust der biologischen Vielfalt sei ein globales, systemisches Risiko, und gerade in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie seien 1,4 Billionen Dollar an Wertschöpfung von natürlichen Leistungen abhängig. Ein Versagen bei der Bewertung dieses Risikos, könnte für den Sektor ein erhebliches Risiko darstellen. Auch von der regulatorischen Seite sei hier noch mit mehr Reporting-Vorgaben zu rechnen. (Quelle: ISS)

Als Erste Asset Management haben wir uns entschlossen, in unseren Engagements mit Biodiversität-Schwerpunkt das Reporting nach TNFD (Anm. Taskforce on Nature-related Financial Disclosure) -Standards zu empfehlen. Die Inhalte sollten dabei mit dem Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) abgestimmt sein, welcher darauf abzielt den Verlust der Biodiversität bis 2030 Einhalt zu gebieten. 320 Unternehmen haben sich bereits verpflichtet, nach diesen Standards zu berichten, der Antrag würde PepsiCo hier gerne als Teil davon sehen- was von uns unterstützt wurde. (Anm. mehr Informationen zu unseren Engagements zu diesem Thema, finden in Sie im Bericht von Varvara Shershneva).

Den Wunsch nach TNFD Standards gab es auch auf derdiesjährigen Home Depot Hauptversammlung. Als weltgrößter Einzelhändler für Heimwerkerbedarf sei das Unternehmen, antragsgemäß, neben den Abhängigkeiten von Biodiversität auch Risiken in Bezug auf Entwaldung ausgesetzt. Die Produkte des Unternehmens könnten außerdem zu einem Verlust der biologischen Vielfalt beitragen, was ausgewiesen und verbessert werden sollte. (Quelle: ISS)

Tag der Ozeane: Zunehmende Plastikverschmutzung

Schließlich ist auch die globale Herausforderung der Plastik-Verschmutzung als negativer Impact auf die Biodiversität, zu erwähnen. Am 8. Juni wurde auch heuer wieder der internationale Tag der Ozeane zelebriert, welche 80% der globalen Biodiversität bergen und durch andauernde Plastik-Verschmutzung belastet sind.

In den Ozeanen besteht rund drei Viertel des Abfalls aus Plastik, konkret gelangen jedes Jahr 4,8-12,7 Millionen Tonnen davon in die Ozeane, wie der WWF Deutschland berichtet. Auch UNEP FI warnt, dass rund die Hälfte des produzierten Plastiks für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist.

Wie der Plastikeinsatz reduziert werden kann, wurde heuer auch bei Amazon von Aktionär:innen adressiert: der Plastik-Fußabdruck des Unternehmens sollte sich verringern, sowie eine Zielsetzung festgelegt werden, welche sicherstellt, dass Verpackungen bis z.B. 2025 recyclebar, wiederverwendbar oder kompostierbar sind. Für Amazon ergäben sich durch das Mitwirken an der globalen Plastikverschmutzung Risiken, finanzieller als auch betrieblicher, Art – wenn es um den guten Ruf des Unternehmens geht. Im entsprechenden Antrag wurde erläutert, dass Unternehmen von Regierungen zur Rechenschaft gezogen werden könnten, wenn es darum geht ihren Abfall zu bezahlen. Dadurch könnten Kosten in der Höhe von rund 100 Milliarden Dollar entstehen. (Quelle: ISS)

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.