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Liquiditätsmanagement-Instrumente: Was sind sie und welchen Nutzen haben sie

Vor 2 Stunden aktualisiert

Liquiditätsmanagement-Instrumente: Was sind sie und welchen Nutzen haben sie

Investmentfonds müssen jederzeit in der Lage sein, Anteilinhaber:innen auszuzahlen, wenn diese ihre Fondsanteile zurückgeben möchten. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen – etwa bei Verwerfungen durch starke Kursschwankungen oder Markteinschränkungen – kann das zur Herausforderung werden. Genau hier kommen Liquiditätsmanagement-Instrumente (Liquidity Management Tools, LMTs) ins Spiel.

In diesem Beitrag erklären wir einfach und anschaulich, was LMTs sind, welche Instrumente es gibt und wozu sie eingesetzt werden können.

Was sind Liquiditätsmanagement-Instrumente (LMTs)?

LMTs sind Werkzeuge, die ein Investmentfonds einsetzen darf, um insbesondere in Stressphasen – also zB. in außergewöhnlichen Marktsituationen – die Interessen und Gleichbehandlung der Anteilinhaber:innen sicherzustellen und ein geregeltes Fondsmanagement zu ermöglichen. Zentral für diese LMTs sind drei Schutzfunktionen, so sollen sie:

  • bestehende Anteilinhaber:innen schützen,
  • die Gleichbehandlung von Anteilinhaber:innen in Stressphasen sicherstellen und
  • für eine faire Preisbildung sorgen.

Was kann man sich unter Stressphasen vorstellen?


Dies sind Ereignisse, die eine geregelten Verkauf von Wertpapieren aus dem Investmentfonds stark erschweren. Wenn sehr viele Anteilinhaber:innen zeitgleich Anteile am Investmentfonds zurückgeben oder die Wertpapiere aus dem Investmentfonds aufgrund von Marktverwerfungen nicht zu einem fairen Preis veräußerbar sind, ist eine Stresssituation gegeben.

Warum werden LMTs europaweit eingeführt?

Mit der EU-Richtlinie AIFMD II wurden neue Vorgaben für LMTs geschaffen, welche bis Mitte April 2026 von Kapitalanlagegesellschaften umgesetzt werden müssen. So müssen diese künftig passende Liquiditätsmanagement-Instrumente auswählen und in den Fondsbedingungen verankern.

Ziel der Regulierung ist es, Fondsmanager:innen besser auf Stresssituationen vorzubereiten und europaweit einheitliche Standards sicherzustellen. Die LMTs sollen sicherstellen, dass:

  • auch in einem schwierigen Marktumfeld Rücknahmen unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber:innen bedient werden können
  • Vermögenswerte nicht unter dem Wert verkauft werden müssen
  • alle Anteilinhaber:innen fair behandelt werden

Welche Liquiditätsmanagement‑Instrumente gibt es?

Es gibt im Zuge der LMTs eine Reihe möglicher Instrumente, die unter bestimmten außergewöhnlichen Bedingungen zum Einsatz kommen können:

  • Aussetzung der Rücknahme
  • Rücknahmebeschränkungen (Gating, z. B. nur ein Teil der Anteile kann sofort zurückgegeben werden)
  • Verlängerung von Kündigungsfristen
  • Rückgabegebühr
  • Swing Pricing
  • Dual Pricing
  • Verwässerungsschutzgebühr
  • Sachauskehr (Rückzahlung in Form von Vermögenswerten)
  • Abspaltung illiquider Anlagen (Side pockets)

Die LMTs die wir in der Erste Asset Management Gruppe künftig einführen, beschreiben wir in weiterer Folge genauer. Wichtig ist zu beachten, dass diese Maßnahmen nur im Fall von schwerwiegenden Marktverwerfungen und nicht im normalen Tagesgeschäft eingesetzt werden sollen.

Warum die Erste Asset Management LMTs jetzt einführt

Die regulatorischen Vorgaben verpflichten alle Kapitalanlagegesellschaften, bis 16. April 2026 passende Systeme einzuführen.

In der Erste Asset Management Gruppe (also auch ERSTE Immobilien KAG) werden gemäß den regulatorischen Vorgaben mit diesem Stichtag die LMTs „Rücknahmebeschränkung (Gating)“ und „Verlängerung Kündigungsfristen“ eingeführt.

Rücknahmebeschränkung (Gating)

Beim Einsatz dieses Instruments werden alle eingelangten Verkaufsorders nur teilweise ausgeführt. Der nicht ausgeführte Teil der Verkaufsorder verfällt. Diese Regeln sollen auch bei stark erhöhten Rückgaben die gleiche und faire Behandlung aller Anteilinhaber:innen sicherstellen. Der Fonds und die verbleibenden Anteilinhaber:innen sollen geschützt werden. Im Falle massiver Auszahlungen sollen keine Vermögenswerte zu ungünstigen Preisen veräußert werden müssen.

👉 Beispiel: Beim Einsatz dieses Instrumentes werden alle Verkaufsorders nur zu z.B. 70 % berücksichtigt. Die restlichen 30 % der Verkaufsorders werden nicht ausgeführt und verfallen. Über diese Rücknahmebeschränkung wird der Anteilsinhaber oder die Anteilsinhaberin informiert.

Verlängerung Kündigungsfristen

Bei diesem Instrument wird die Zeitspanne zwischen der Verkaufsorder der Anteilinhaber:innen und der tatsächlichen Durchführung verlängert. Dieses Instrument reduziert den Druck auf den Fonds, sofort Vermögenswerte zu verkaufen. Es trägt so zur Stabilität, zum Schutz sowie der fairen und gleichen Behandlung der Anteilinhaber:innen bei – insbesondere in Stresssituationen.

👉 Beispiel: Eine Verkaufsorder, die heute gegeben wird, wird nicht mit dem Fondspreis von morgen ausgeführt. Stattdessen wird sie mit dem Fondspreis ausgeführt, der bei der Anwendung der verlängerten Frist gültig ist, z.B. 5 Tage später. 

Fazit: Was bedeutet das für Anleger:innen?


Die Einführung von LMTs bringt für Anteilinhaber:innen mehrere Vorteile mit sich. In außergewöhnlichen Stressphasen an den Finanzmärkten tragen sie dazu bei, die Gleichbehandlung aller Anteilinhaber:innen zu gewährleisten und bestehende Anteilinhaber:innen zu schützen.

Wichtig ist: LMTs sollen ausschließlich in absoluten Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen, etwa bei massiven Marktverwerfungen, die sonst zu Notverkäufen oder einer Benachteiligung einzelner Anlegergruppen führen würden. Für jedes Instrument gibt es klar definierte Regeln zur Anwendung, die von der Kapitalanlagegesellschaft im Voraus festgelegt werden. Eine Anwendung erfolgt niemals automatisch, sondern immer aufgrund einer bewussten, aktiven Entscheidung des Fondsmanagements bzw. der verantwortlichen Gremien im Rahmen der regulatorischen Vorgaben.

Alle Anteilinhaber:innen werden über die Einführung der LMTs transparent informiert. Im Falle einer Aktivierung erfolgt eine Information an die Anteilinhaber:innen über die Website der Kapitalanlagegesellschaft. Damit bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Maßnahme getroffen wurde und warum.

 

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Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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