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Was hat es mit „grünen“ Fonds auf sich?

Was hat es mit „grünen“ Fonds auf sich?
Was hat es mit „grünen“ Fonds auf sich?
(c) unsplash
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Wenn Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin fragen, in welchen Fonds Sie investieren sollen, wundern Sie sich nicht über Fragen wie „Welchen Grad an Nachhaltigkeit bevorzugen Sie?“ oder „Was ist Ihre Mindestanforderung an die Taxonomiekonformität?“

Sie fragen sich vielleicht, was es mit diesen Begriffen auf sich hat. Die Berater versuchen, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfassen, denn die EU-Regulierungsbehörden wollen die Anleger:innen schützen, indem sie mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Nachhaltigkeitsmerkmalen von Fonds fordern.

Was ist Taxonomiekonformität?

Einfach ausgedrückt, ist die Taxonomiekonformität vergleichbar mit den Nährwertangaben auf einer Packung Mandeln. Anstatt Ihnen zu zeigen, wie viel Energie, Ballaststoffe und Eiweiß die Mandeln liefern, zeigen die „Nährwertangaben“ eines Fonds – die Taxonomiekonformität – den Anteil des Fonds, der in „grünen Aktivitäten“ investiert ist. Damit sind jene wirtschaftlichen Aktivitäten gemeint, die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten aufstellt. Sie legt sechs Umweltziele fest:

  • Klimaschutz
  • Klimaanpassung
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Artenvielfalt und der Ökosysteme

Derzeit decken die technischen Prüfkriterien für die ersten beiden Klimaschutzziele mehr als 100 wirtschaftliche Aktivitäten in neun Makrosektoren ab, darunter das verarbeitende Gewerbe, Energie, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft und -sanierung, Verkehr, Immobilien, Forstwirtschaft sowie Information und Kommunikation.

Zu beachten ist, dass Branchen mit von Natur aus geringen Emissionen wie der Einzelhandel, das Gesundheitswesen oder der Finanzsektor nicht auf der Liste zu finden sind. Stattdessen zielt die Taxonomie auf Sektoren ab, in denen ein hoher Bedarf (wie auch dementsprechend hohes Potenzial) an Klimaschutz und -anpassung besteht, wie z.B. Energie, Bauwesen und verarbeitendes Gewerbe, um Anreize für Investitionen in Klimaneutralität zu schaffen.

Um taxonomiekonform zu sein, müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens:

  • einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten,
  • anderen taxonomiekonformen Umweltzielen keinen wesentlichen Schaden zufügen und
  • Mindestgarantien in Bezug auf Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechte, Bestechung/Korruption, Steuern und fairen Wettbewerb einhalten.

Ein Beispiel für technische Prüfkriterien für die wirtschaftliche Aktivität „Stromerzeugung aus geothermischer Energie“:

Technische Prüfkriterien

Substantieller Beitrag zum Klimaschutz
Die Lebenszyklus-THG-Emissionen bei der Erzeugung von Strom aus geothermischer Energie liegen unter 100g CO2e/kWh. Die Einsparungen an THG-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus werden anhand der Empfehlung 2013/179/EU der Kommission oder alternativ anhand von ISO 14067:2018 oder ISO 14064-1:2018 berechnet. Die dergestalt quantifizierten Lebenszyklus-THG-Emissionen werden von einer unabhängigen dritten Partei überprüft.
„Do no significant harm“ (DNSH): Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen.
(2) KlimaanpassungDie Aktivität erfüllt die in Anlage A dieses Anhangs aufgeführten Kriterien.
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und MeeresressourcenDie Tätigkeit erfüllt die in Anlage B dieses Anhangs aufgeführten Kriterien.
(4) Wandel zu einer KreislaufwirtschaftN/A
(5) Vermeidung und Kontrolle der UmweltverschmutzungFür den Betrieb von geothermischen Hochenthalpieanlagen sind angemessene Emissionsminderungssysteme vorhanden, um die Einhaltung der in der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  (166) und der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  (167) festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte nicht zu beinträchtigen.
(6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Artenvielfalt und der ÖkosystemeDie Aktivität erfüllt die in Anlage D dieses Anhangs aufgeführten Kriterien.
Quelle: EU Taxonomie, delegierter Klimarechtsakt

Kurz gesagt, die Kriterien für Taxonomiekonformität sind streng. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Verordnung die technischen Prüfkriterien für Klimaschutz und die Klimaanpassung bereits festgelegt, während sich die technischen Prüfkriterien der übrigen vier Umweltziele noch im Entwicklungsstadium befinden.

Wie sieht unser Management-Ansatz aus?

Intern werden die „Nährwertangaben“ – d.h. die Taxonomiekonformität unserer Fonds – in der ESGenius-App angezeigt. Diese ermöglicht es dem Benutzer, die „grüne“ Ausrichtung unserer Portfolios ständig im Auge zu behalten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Die nachstehende Grafik zeigt die Taxonomiekonformität der Fonds ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT und ERSTE GREEN INVEST. Beide Fonds fokussieren sich bei ihren Investitionen auf einen positiven Einfluss („Impact“) auf die Umwelt.  Der ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT investiert in Unternehmen aus dem Bereich Umwelttechnologien mit positivem Umwelt-Impact. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmen, die hauptsächlich in den Bereichen Wasseraufbereitung und -versorgung, Recycling und Abfallwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Mobilität tätig sind. Der ERSTE GREEN INVEST investiert zusätzlich in Bereiche der Transformation und Anpassung.

Wie ersichtlich, liegt die geschätzte Taxonomiekonformität für diese Fonds im März 2023 bei 49% bzw. 39%. Im Vergleich dazu hat der MSCI World Index eine geschätzte Taxonomiekonformität von etwa 5%.

Geschätzte Taxonomiekonformität von Erste WWF Environment Stock Fund und Erste Green Invest.
Quelle: Erste Asset Management; Darstellung seit Fondsstart ERSTE GREEN INVEST (03.08.2020)

Warum keine 100%-ige Taxonomiekonformität?

Man könnte erwarten, dass Umwelt-Themenfonds eine extrem hohe Taxonomiekonformität aufweisen, also fast 100%. Dies ist aus mehreren Gründen weder wünschenswert noch machbar. Erstens enthält die EU-Taxonomie, Aktivitäten ausgewählter Branchen mit spezifischen Kriterien. Die Unternehmen selbst können in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sein, die nicht allesamt in die taxonomiekonformen Kategorien fallen. Ein Portfolio, das zu fast 100 % taxonomiekonform ist, kann beispielsweise erreicht werden, indem man ausschließlich in nicht diversifizierte („pure-play“) Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien investiert. Die Vorteile der Diversifizierung zur Risikominderung könnten so jedoch erheblich beeinträchtigt werden.

Zweitens werden technische Prüfkriterien auf Basis eines Best-Practice-Ansatzes für die Technologien innerhalb der jeweiligen Branche festgelegt, um den Unternehmen einen Anreiz zu geben, dieses Niveau zu erreichen. Daher ist es normal, dass der bestehende Grad an Taxonomiekonformität der Unternehmen im Allgemeinen niedrig ist, da die Unternehmen gerade erst damit beginnen, sich der hohen Messlatte zu nähern, die die Regulierungsbehörden festgelegt haben.

Schließlich ist auch die Datenabdeckung ein Faktor für die Konformität, da einige der investierten Unternehmen nicht von Datenanbietern erfasst werden oder nicht verpflichtet sind, ihre Taxonomie-relevanten Umsatzzahlen zu berichten.

Fazit

Die „Nährwertangaben“ sollen nur Informationen liefern. Letztendlich liegt es an den Anleger:innen, diese Informationen zu nutzen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, die ihr Profil am besten treffen. Die Auswahl eines Fonds ist sowohl eine Frage des individuellen Geschmacks hinsichtlich der Nachhaltigkeit als auch der Berücksichtigung anderer wichtiger Faktoren wie Performance, Sektordiversifikation, Sharpe-Ratio, Risikobereitschaft und Anlagehorizont.

ERSTE GREEN INVEST

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breit gestreute Veranlagung in Aktien der globalen Aktienmärkte
  • Partizipation an ökologisch, ethisch und sozial agierenden Unternehmen
  • Aktive Selektion von Titeln, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde
  • Chance auf attraktive Wertsteigerung

Zu beachtende Risiken

  • Der Kurs des Fonds kann stark schwanken.
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Fondswert durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE GREEN INVEST sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE GREEN INVEST zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE GREEN INVEST berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breite Streuung in Unternehmen der Umweltbranche schon mit geringem Kapitaleinsatz.
  • Unterstützung der Umweltschutzprogramme des WWF durch die Erste AM.
  • Chancen auf attraktive Wertsteigerung.
  • Der Fonds eignet sich als Beimischung zu einem bestehenden Aktienportfolio und ist für einen langfristigen Substanzzuwachs bestimmt.

Zu beachtende Risiken

  • Der Fondspreis kann stark schwanken (hohe Volatilität).
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Anteilwert in Euro durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds-ABC.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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2 Kommentare

  1. Gerhard sagt:

     Guten Tag
    ich bin seit langer Zeit ein Freund des WWF Fonds, allerdings verstehe ich nicht warum der Fonds bzw die ganze Umwelt(technik)branche derzeit so unter die Räder kommt.
    Es wird doch gerade Millionen in Umwelt über die Regierung investiert und auch das Russische Gas soll zukünftig gemieden werden, somit sollte das doch meines erachtens nach die Aktien der Umwelt pushen.
    Mir ist bewusst, dass die Zinsen gestiegen sind und das Fermdkapital speziell für kleinere Unternehmen teurer wurde. Dennoch verstehe ich nicht wieso die Umweltbranche (WWF Fonds) YTD im Minus sein kann.
    Der Nasdaq100 hat YTD eine Performance von sage und schreibe 35 %.
    Wie sehen Sie den Ausblick auf die Umweltaktien, werden wir wieder einen Turnaround schaffen ?
    Freundliche Grüße
    Gerhard Schedl

    • mm Erste AM Communications sagt:

      Guten Tag Herr Schedl,

      zunächst vielen Dank für Ihren Kommentar! Wie Sie richtig erwähnt haben, sind Aktien aus der Technologiebranche im bisherigen Jahresverlauf deutlich gestiegen, wobei die positive Performance vor allem von einer Hand voll großer Tech-Konzerne wie Apple, Microsoft, Alphabet, Meta und Nvidia getrieben war. Im Portfolio des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT sind viele klein- und mittelkapitalisierte Unternehmen enthalten, was die Performance im ersten Halbjahr leider etwas belastete.

      Durch die umfassenden Förderpakete wie den Inflation Reduction Act und das RePower EU Programm erhalten Unternehmen aus dem Bereich Umwelttechnologie Rückenwind. Dieser positive Wettlauf um Klima-Technologien wird sich für die Firmen im Fonds für lange Zeit positiv auswirken. Gleichzeitig existieren diese Förderpakete aktuell „nur auf dem Papier“, mit der Umsetzung wird gerade erst begonnen. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage und den erwähnten Förderprogrammen, steigen die Gewinne der Firmen im Bereich der erneuerbaren Energien überdurchschnittlich stark. Dies geht einher mit Bewertungen, die mittlerweile unter dem Marktniveau liegen. Dementsprechend bleiben wir mit Blick auf die Umweltbranche positiv gestimmt. Die aktuellen Kursniveaus bieten auch attraktive Einstiegspunkte.

      Beste Grüße,
      Erste AM Communications