Erste Asset Management Blog

Tag der Arbeit: Wirtschaftspolitik wegen hoher Arbeitslosigkeit gefordert

Tag der Arbeit: Wirtschaftspolitik wegen hoher Arbeitslosigkeit gefordert
Tag der Arbeit: Wirtschaftspolitik wegen hoher Arbeitslosigkeit gefordert
(c) unsplash
Beitrag teilen:

1.Mai – ein historischer Feiertag

Betrachtet man die Geschichte des Tags der Arbeit, erschließt sich auch die Wahl des Datums für diesen Feiertag. Seinen Ursprung hat der Tag der Arbeit in den USA des 19. Jahrhunderts. Die Industriearbeiter litten damals unter schlechten Arbeitsbedingungen sowie niedrigen Löhnen. Im Jahr 1886 riefen deshalb Handel- und Arbeitergewerkschaften zu einem mehrtägigen Generalstreik auf, und zwar am 1. Mai des Jahres. Hauptziel war die Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden täglich.

Grund für die Wahl des Datums war die Tatsache, dass damals in den USA jeweils zum 1.Mai alte Arbeitsverträge ausliefen, neue wurden geschlossen. Deshalb hieß der 1.Mai damals auch „Moving Day“. Rund 400.000 Beschäftigte aus 11.000 Betrieben beteiligten sich am ersten Tag des Generalstreiks. Mit dabei waren auch die Streikenden der Arbeiterstadt Chicago. Dort kam es am dritten Tag des Generalstreiks während einer Kundgebung zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Auslöser war eine Splitterbombe, die auf Polizeibeamte geworfen wurde. Es gab viele Tote und Verletzte. Schließlich erreichten die Gewerkschaften doch noch die Umsetzung ihrer Forderung. Ab dem 1. Mai 1890 galt in den USA der 8-Stunden-Arbeitstag.

Am 1. Mai 2020, dem „Tag der Arbeit“ gibt es heuer wenig zu feiern. Die Anzahl an Arbeitslosen könnte wegen der weltweiten Pandemie auf 50 Millionen wachsen. Jedoch lebt die Chance, den wirtschaftlichen Stillstand aufzuholen und die Arbeitslosenraten zu senken.

Kurzfristig starker Rückgang der Beschäftigungslage

Zahlreiche Indikatoren deuten auf einen deutlichen Rückgang der Beschäftigung beziehungsweise auf einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenrate in vielen Ländern hin. Das kann unter anderem an den Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung abgelesen werden. Der Internationale Währungsfonds (IMF) veranschlagt für die entwickelten Volkswirtschaften einen Anstieg der Arbeitslosenrate von 4,8 Prozent der Erwerbsbevölkerung im Jahr 2019 auf 8,2 Prozent in diesem Jahr. Für nächstes Jahr wird ein Rückgang auf 7,2 Prozent erwartet. Das bedeutet einen Anstieg der Arbeitslosigkeit für heuer um 70 Prozent. Selbst im nächsten Jahr wird die Arbeitslosigkeit immer noch mit 30 Prozent über dem Ausgangsniveau liegen. Die Weltbank schätzt die gesamte Erwerbsbevölkerung der „reichen“ (High- Income) Länder auf 616 Millionen Personen. Daraus ergibt sich eine Arbeitslosenzahl von rund 30 Millionen im vergangenen Jahr. Dieses könnte heuer um 20 Millionen auf 50 Millionen anwachsen.

Schattenwirtschaft besonders betroffen

Dabei trifft es die Schwächsten ganz besonders. Denn die Schattenwirtschaft ist stark betroffen. Die ILO (International Labor Organization) schätzt, dass rund 1,6 Milliarden Arbeiter in der Schattenwirtschaft ihre Existenzgrundlage verlieren könnten. Das ist beinahe die Hälfte der globalen Erwerbsbevölkerung (3,3 Milliarden). Im ersten Monat der Krise könnten die Beschäftigten in der Schattenwirtschaft rund 60 Prozent ihres Einkommens verloren haben.

Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt deutlich

Hinweis: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu.

Arbeitslosigkeit wird zurückgehen – permanente Effekte zu erwarten

Seit der zweiten April-Hälfte nehmen die Ankündigungen für eine schrittweise Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen zu. Die katastrophalen Wirtschaftsindikatoren für den Monat April werden sich im Monat Mai etwas verbessern. Es wird jedoch ein permanenter Schaden bleiben. In einigen europäischen Ländern helfen die Kurzarbeitsprogramme. Dennoch ist ein Einkommensverlust entstanden. Zudem werden selbst bis Ende 2021 die Arbeitslosenraten nicht vollständig auf das Ausgangsniveau gesunken sein. Darüber hinaus wird auf globaler Basis die Einkommensungleichheit zwischen den „armen“ und den „reichen“ Ländern zunehmen.

Wirtschaftspolitik gefordert

In den kommenden Quartalen wird der wirtschaftliche Rahmen für die kommenden zehn Jahre abgesteckt werden. Option Nummer 1: Staatliche Sparprogramme um die angestiegene Verschuldung zu reduzieren. Das würde wahrscheinlich ein anhaltend niedriges Wirtschaftswachstum bei einer erhöhten Arbeitslosigkeit zur Folge haben (säkulare Stabnation). Option Nummer 2: Das Schnüren von Konjunkturpaketen nach den Hilfsprogrammen. Daraus würde sich die Chance ergeben, das verlorene Bruttoinlandsprodukt aufzuholen und die Arbeitslosenraten auf das Ausgangsniveau zu senken.

Koordinierte Vorgehensweise wichtig

Das ist jedoch noch nicht alles. Denn es ist eine zwischen den Staaten koordinierte Vorgehensweise wichtig. Diese würde den gesamten wirtschaftsstimulierenden Effekt erhöhen. Zudem müssten die Konjunkturprogramme symmetrisch sein. Die Höhe der Konjunkturprogramme sollte sich nicht an der Kreditwürdigkeit eines Landes sondern der wirtschaftlichen Notwendigkeit orientieren. Das betrifft nicht nur das angespannte Verhältnis zwischen den Ländern innerhalb der Eurozone. Insbesondere die Schwellenländer und die ärmsten (Low-Income) Länder haben einen hohen Kapitalbedarf. Der IMF hat diesen Bedarf unlängst auf rund 2500 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Fazit:

Mit der Verbesserung der Wirtschaftsindikatoren wird sich auch die Situation am Arbeitsmarkt entspannen. Die Schattenwirtschaft ist aktuell besonders von der Vollbremsung der Wirtschaft betroffen. Welche langfristigen Auswirkungen zu erwarten sind, hängt davon ab wie die Wirtschaftspolitik in den kommenden Quartalen ausfallen wird. Eine länderübergreifende Koordination bei Konjunkturprogrammen und eine Unterstützung für „arme“ Länder würden helfen.

Weitere Interessante Beiträge:

US-Notenbank belässt Zinsen unverändert

https://blog.de.erste-am.com/us-notenbank-belaesst-zinsen-unveraendert-update-aus-der-investment-division

Tipps für Anleger: mit regelmäßigem Ansparen durch die Corona Zeit

https://blog.de.erste-am.com/mit-dem-s-fonds-plan-durch-die-corona-krise-chance-oder-risiko/

 

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.