Auch wenn es ein eher wenig spaßiges Thema ist, muss sich jeder früher oder später mal damit beschäftigen: Steuern. Davon sind auch stolze Besitzer:innen eines Fonds nicht ausgenommen.
In diesem Beitrag erklären wir, wie das mit der Steuer bei Investmentfonds funktioniert. Außerdem erfährst du, was Ausschüttungen bei Fonds sind und wie sie zustande kommen.
1. Was sind Ausschüttungen bei Fonds?
Ausschüttungen sind Zahlungen, die ein Investmentfonds an seine Anlegerinnen und Anleger leistet. Stell dir vor, du hast Geld in einen Fonds investiert. Über das Jahr hinweg sammelt der Fonds immer wieder verschiedene Erträge sein – zB. durch Dividenden von Unternehmen, Zinserträge oder durch Kursgewinne.
Einmal im Jahr oder auch öfter entscheidet die Gesellschaft, die den Fonds aufgelegt hat, einen Teil dieser Erträge an die Anleger auszuzahlen – das ist dann die Ausschüttung. Es ist wie eine Art Belohnung dafür, dass du dein Geld im Fonds angelegt hast.
Aber Vorsicht! Es gibt nämlich zwei verschiedene Arten von Fonds, leicht zu erkennen am Buchstaben A oder T. Doch was bedeuten die?
- Ausschüttende Anteile (A): Hierbei werden die Erträge wie bereits erklärt regelmäßig an die Anleger ausgeschüttet.
- Thesaurierende Anteile (T): Die Erträge bleiben im Fonds und werden reinvestiert. Für die Anleger gibt es also bei diesen Fonds keine Ausschüttung.
Beide Arten haben Vor- und Nachteile. Ausschüttungen bieten Anleger:innen eine regelmäßige Einkommensquelle, während thesaurierende Anteile den Zinseszinseffekt nutzen, um das Geld im Fonds weiter zu vermehren. Wie das mit dem Zinseszinseffekt genau funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag 👉 Zinseszinsen: Wenn die Zinsen für einen arbeiten – Jetzt lesen!
2. Wie funktioniert das mit der Steuer bei ausschüttenden Anteilen?
Wie schon erwähnt, gibt es verschiedene Arten von Erträgen in einem Fonds, die eine Steuer auslösen. Diese Erträge können in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Ordentliche Erträge: Dazu gehören Zinserträge und Dividenden. Diese werden mit 27,5 % besteuert.
- Außerordentliche Erträge: Das sind realisierte Kursgewinne (zB. wenn eine Aktie zu einem höheren Preis verkauft wird als sie gekauft wurde). Auch diese werden mit 27,5 % besteuert.
Gab es in dem Fonds allerdings auch Verluste – beispielsweise wenn eine Aktie zu einem geringeren Preis verkauft wurde als beim Kauf der Aktie – können diese Verluste mit den Erträgen gegengerechnet werden. Das mindert die Steuerlast.
Die Steuer wird direkt von der Fondsgesellschaft abgeführt, sodass Anlegerinnen und Anleger die Netto-Ausschüttung erhalten. Dies vereinfacht den Prozess für die Anleger, da sie sich nicht selbst um die Steuerabführung kümmern müssen.
3. Warum gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen Ausschüttung und Steuer?
Unter dem Jahr gibt es immer wieder Ereignisse im Fonds, die zu Erträgen führen – zB. Zinserträge bei Anleihenfonds oder Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Anleihen aus dem Fonds. Wie bereits erklärt, ist jedes dieser Ereignisse steuerpflichtig. Aber nicht vergessen: Eventuelle Verluste im Fonds können mit den Erträgen gegengerechnet werden. Das mindert die Steuerlast.
Die Summe aller Steuern ist bei ausschüttenden Fonds erst mit der nächsten Ausschüttung zu zahlen. Wie hoch diese Ausschüttung ausfällt, wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und hängt nicht direkt mit der Steuer zusammen. Daher kann es beispielsweise vorkommen, dass man als Anleger:in 500,- Euro an Ausschüttungen bekommt und davon 200,- Euro an Steuern zahlen muss – das sind 40% und erscheint angesichts des Steuersatzes von 27,5% zu hoch, ist allerdings richtig.
Ein Beispiel: Wenn ein Fonds hohe Kursgewinne erzielt, aber nur einen Teil dieser Gewinne ausschüttet, wird die Steuer auf die gesamten Gewinne erhoben. Dies kann zu einer scheinbar hohen Steuerbelastung im Verhältnis zur Ausschüttung führen.
4. Wie sieht es bei thesaurierenden Anteilen aus?
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wieder angelegt. Auch hier fällt die Steuer auf die erzielten Erträge an – auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Die Steuer wird jährlich berechnet und von der Fondsgesellschaft direkt abgeführt.
Man muss also genauso wie bei einem ausschüttenden Fonds Steuern für angefallen Erträge zahlen. Der Vorteil gegenüber der ausschüttenden Variante ist bei thesaurierenden Anteilen der, dass die Erträge im Fonds wieder reinvestiert werden. Das kann sich langfristig gesehen, positiv auf die Wertsteigerung des Fonds auswirken.
5. Wo finde ich Informationen zu Ausschüttungen und Steuern bei meinem Fonds?
Nach Abschluss des Rechnungsjahres wird jeder Fonds von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Alle Details zum jeweiligen Fonds werden in einem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Darin finden die Anlegerinnen und Anleger unter anderem Informationen zu den Aktien oder Anleihen in die im Fonds investiert wird.
Ein wesentlicher Teil des Rechenschaftsberichts ist die „Steuerliche Behandlung“ der Fondsanteile. Darin werden neben der Höhe der Ausschüttung auch die Zusammensetzung der zu versteuernden Erträge, eventuelle Gegenrechnungen von Verlusten sowie die abgeführte Steuer dargestellt.
Informationen zu unseren Fonds gibt es auf unserer Website. Unter dem Punkt 👉 Pflichtveröffentlichungen findet man zudem einen Überblick über alle verfügbaren Fonds mit den historischen Rechenschaftsberichten.
Fazit
Das Thema Ausschüttungen und Steuern bei Fonds kann komplex erscheinen, ist aber bei genauerer Betrachtung gar nicht so schwierig. Wichtig ist, dass die Steuer auf die Erträge im Fonds erhoben wird und nicht direkt mit der Ausschüttung zusammenhängt. Anlegerinnen und Anleger sollten sich bewusst sein, dass sowohl ordentliche als auch außerordentliche Erträge besteuert werden und dass Steuern sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds anfallen. In beiden Fällen wird die Steuer die anfällt von der Fondsgesellschaft abgeführt.
super erklärt! Bravo und Danke