
Die Autobranche kämpft derzeit mit Gegenwind. Die von US-Präsident Donald Trump verhängten Einfuhrzölle machen Exporte in die USA teurer, zudem tun sich viele Autobauer angesichts der immer stärker werdenden lokalen Konkurrenz im wichtigen Absatzmarkt China zunehmend schwer. Der Trend zu E-Autos bleibt dabei trotz einiger Schwierigkeiten intakt, manche Autobauer setzen auch verstärkt auf die Zukunftsvision des autonomen Fahrens.
Die schwierigen Marktbedingungen haben sich im ersten Quartal bereits in den Ergebnisvorlagen führender Konzerne niedergeschlagen. So hat die Volkswagen-Dachholding Porsche SE bei ihren Kernbeteiligungen einen Konzernverlust von 1,08 Mrd. Euro verbucht. Das operative Ergebnis der Kernmarke Volkswagen brach um 85 Prozent auf 112 Mio. Euro ein. Rückstellungen wegen strengerer CO2-Ziele in Europa und Abschreibungen auf Exportfahrzeuge in die USA haben Volkswagen zu Jahresauftakt fast den gesamten Gewinn gekostet. Der Umsatz legte aber wegen der steigenden Nachfrage nach den Elektroautos ID.4 und ID.7 sowie nach mehreren Verbrennermodellen um 10,2 Prozent auf 21,2 Mrd. Euro zu.
Der französische Autokonzern Stellantis hat im ersten Quartal mit deutlichen Absatzproblemen zu kämpfen gehabt. In den drei Monaten bis Ende März ging die Zahl der ausgelieferten Fahrzeuge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9 Prozent auf 1,2 Mio. Stück zurück. Besonders schlecht lief es dabei im zweitwichtigsten Markt Nordamerika mit einem Absatzeinbruch von einem Fünftel. Auch japanische Autobauer leiden unter dem schwierigen Umfeld. So erwartet Toyota für sein bis März 2026 laufendes Geschäftsjahr gut ein Fünftel weniger Gewinn. Als Gründe für den erwarteten Gewinnrückgang nannte der Branchenprimus den stärkeren Yen, höhere Materialpreise und die Auswirkungen der US-Zölle.
Hinweis: Die hier angeführten Unternehmen sind beispielhaft ausgewählt worden und stellen keine Anlageempfehlung dar.

Stand per 24. Juni 2025
US-Zölle treffen Japans Autoindustrie stark
Die stark exportabhängige japanische Autoindustrie leidet besonders stark unter den US-Zöllen. US-Präsident Donald Trump hat einen Aufschlag von 25 Prozent auf importierte Autos und Autoteile verhängt und zuletzt mögliche weitere Zollerhöhungen in Aussicht gestellt. Erleichterungen bei den Autoteilen gibt es für Hersteller, die ihre Fahrzeuge in den USA endmontieren. Sie können sich einen Teil der Zölle rückerstatten lassen.
Die japanischen Autoexporte in die USA sind im Mai wegen der von Trump verhängten Einfuhrzölle eingebrochen. Der Wert der in die USA gelieferten Autos und Autoteile war um 24,7 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat, wie Japans Finanzministerium mitteilte. Die Exportmenge ist allerdings lediglich um 3,4 Prozent zurückgegangen, erklärte Taro Saito, Chefökonom des NLI Research Institute. Einige Hersteller dürften auf Preissenkungen gesetzt haben, um trotz der US-Zölle ihre Käufer in den USA nicht zu vergraulen. Toyota versucht unterdessen die US-Zölle herunterzuhandeln. Als Gegenleistung will das Unternehmen auch die Modelle der US-Rivalen über sein Vertriebsnetz in Japan verkaufen.
Andere Konzerne setzen auf Investitionen in den USA. So verhandelt Volkswagen mit dem US-Handelsministerium über die Beilegung des Zollstreits und bietet im Gegenzug weitere Investitionen in den USA an. „Ich war selbst in Washington und wir sind seitdem in regelmäßigem Austausch“, sagte Konzern-Chef Oliver Blume der „Süddeutschen Zeitung“.
China legt bei E-Autos zu, BYD hängt Tesla weiter ab
Im Bereich der E-Autos konnte China zuletzt seine führende Position weiter ausbauen, und zwar sowohl bei der Herstellung als auch bei der Nutzung. Verbrenner verlieren auf Chinas Straßen rasant an Boden. Heuer dürften erstmals mehr als 50 Prozent der verkauften Neuwagen in China Elektroautos sein, erwartet der Verband der chinesischen Automobilindustrie. Der Aufstieg der E-Mobilität in dem Land ist politisch gewollt und staatlich gefördert. Strom sei in China zudem „sehr billig“, während Öl teurer sei, so der Experte Cui Dongshu vom Autoindustrie-Verband. Seit über einem Jahrzehnt subventioniert Peking den Kauf von E-Autos.
Das schlägt sich auch im Erfolg chinesischer E-Autobauer nieder. Chinas Branchenführer BYD liefert sich schon seit längerem ein Kopf-An-Kopf-Rennen mit dem Elektroautobauer Tesla und lag mit seinem weltweiten Absatz zuletzt vor dem US-Erzrivalen. Auch in Europa hat BYD die Nase vorne, während Tesla weiter zurückfällt. Von der erst seit wenigen Jahren in Europa präsenten chinesischen Marke wurden laut Daten von Jato Dynamics im April 7.231 Autos neuzugelassen und von Tesla 7.165. Der US-Konzern des Milliardärs Elon Musk leidet unter einem veralteten und kleinen Modellangebot, das gerade erst aufpoliert wurde. Zum anderen hat Tesla in Europa durch das politische Engagement von Musk ein Imageproblem. Bereits im Vorjahr hatte BYD den deutschen Mitbewerber Volkswagen als führenden Automobilhersteller im weltgrößten Automarkt China abgelöst.

Der chinesische E-Autohersteller BYD hat beim weltweiten Absatz gegenüber dem US-Konzern Tesla die Nase mittlerweile voran. (c) unsplash
Mit der boomenden Nachfrage nach Elektroautos verbunden ist auch ein steigender Bedarf an Batterien. Entsprechend erfolgreich war der jüngste Börsengang des chinesischen Batteriezellherstellers CATL. Insgesamt erhielt das Unternehmen 4,6 Mrd. Dollar an frischem Kapital, damit handelt es sich um den bisher größten Börsengang des Jahres.
Autonomes Fahren soll auch in Europa durchstarten
Punkten wollen die Autobauer in Zukunft auch im Bereich autonomes Fahren, hier gibt es vor allem in Europa Aufholbedarf. In China und Teilen der USA gehören selbstfahrende Kleinbusse und Taxis längst zum Straßenbild. In Europa gibt es zwar Pilotprojekte, aber noch keine vergleichbare Verbreitung. Das soll sich laut den Plänen führender Vertreter der Branche bald ändern.
Im Juni präsentierte Volkswagen die Serienversion seines selbstfahrenden Elektro-Bullis ID Buzz, der ab 2026 regulär in Betrieb gehen soll. Zunächst in Hamburg und Los Angeles, später auch in anderen Städten. Mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurde bereits eine entsprechende Absichtserklärung geschlossen. „Autonomes Fahren ist ein Sprung in die absolute Zukunft“, sagte Christian Senger, der im Vorstand von Volkswagen Nutzfahrzeuge für das autonome Fahren zuständig ist, im Rahmen der Premiere.

Der selbstfahrende ID Buzz von Volkswagen soll ab 2026 zunächst in Hamburg und Los Angeles zum Einsatz kommen. (c) scoolz-pixx / Action Press / picturedesk.com
Andere Konzerne schmieden gerade Allianzen im Bereich des autonomen Fahrens, auch um US-Tech-Konzernen wie Alphabet in diesem Bereich Paroli zu bieten. Auf dem 29. Internationalen Automobil-Elektronik Kongress unterzeichneten elf Firmen eine Absichtserklärung, um gemeinsam offene Software für künftige Fahrzeuggenerationen zu entwickeln und einzusetzen. Zu den Unterzeichnern gehören Autohersteller wie BMW und Porsche sowie führende Zulieferer wie Bosch, Continental und ZF Friedrichshafen. Japans Branchenriese Toyota hat unterdessen eine Kooperation mit Alphabet in Aussicht gestellt. Toyota und die Alphabet-Tochter Waymo haben eine mögliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung autonomer Fahrtechnologie angekündigt. Die Unternehmen wollen ihre jeweiligen Stärken bündeln, um eine Plattform für selbstfahrende Autos zu entwickeln.
WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.
Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.
Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.
Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.
In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung.
Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.
Die Erste Asset Management GmbH ist mit der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen verbunden.
Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.



