Navigation überspringen

Yen-Talfahrt nach 40-Jahrestief vorerst gestoppt: Das steckt hinter der Währungsintervention

Vor 4 Stunden aktualisiert

Yen-Talfahrt nach 40-Jahrestief vorerst gestoppt: Das steckt hinter der Währungsintervention
(c) APA-Images / AP / Takuya Matsumoto
(c) APA-Images / AP / Takuya Matsumoto

Der japanische Yen hat sich nach den zuletzt erreichten 40-Jahrestiefs dank Interventionen von Japan und den USA am Devisenmarkt vorerst stabilisiert. Im Juli war der Yen zeitweise auf einen Kurs von rund 164 Yen je Dollar und damit auf den tiefsten Stand seit den Achtzigerjahren gefallen. Nach einer koordinierten Aktion von Japan und den USA am Devisenmarkt legte der Yen zu, der Dollar fiel im Gegenzug unter die Marke von 160 Yen. Zuletzt zeigte sich der Yen in der Nähe dieser Niveaus stabil.

Japan kämpft seit Längerem gegen eine Abwertung seiner Währung. Die Yen-Schwäche treibt die Importpreise in die Höhe und heizt damit die Inflation an, was wiederum die Verbraucherstimmung belastet. Dazu kommen die mit dem Iran-Krieg gestiegenen Ölpreise: Das ohnedies teure Öl wird mit der Yen-Schwäche für Japans stark von Ölimporten abhängige Wirtschaft noch teurer.

Hinweis: Die Entwicklung in der Vergangenheit sowie Prognosen sind keine zuverlässigen Indikatoren für künftige Wertentwicklungen. Daten per 12.8.2026

Yen leidet unter zögerlichem Vorgehen bei Zinsschritten und Zweifeln an Haushaltspolitik

Als Hintergrund der Yen-Schwäche gilt, dass viele Marktteilnehmer:innen das Agieren der japanischen Notenbank als zu zögerlich werten. Die Bank of Japan ist zwar mittlerweile von ihrer Nullzinspolitik abgerückt und hatte zuletzt im Juni ihren Leitzins von 0,75 auf 1,0 Prozent erhöht. Das ist der höchste Zinssatz seit 31 Jahren.

Damit haben die Notenbanker:innen auf den Preisdruck in Folge des Iran-Kriegs reagiert. Viele Expert:innen würden sich aber ein entschlosseneres und rascheres Vorgehen der Bank of Japan im Kampf gegen die Inflation wünschen. So hat die Zentralbank etwa bei ihrer vergangenen Sitzung im Juli die Zinsen unverändert belassen.

Am Devisenmarkt gelten die Yen-Verluste auch als Ausdruck von Zweifeln an der Haushaltspolitik der neuen japanischen Regierungschefin Sanae Takaichi. Die Ministerpräsidentin will die Wirtschaft trotz hoher Verschuldung mit expansiven Staatsausgaben fördern. Damit schürt sie aber auch Sorgen an der finanziellen Stabilität des Landes.

Japans Premierministerin Sanae Takaichi (im Bild auf Staatsbesuch bei US-Präsident Donald Trump im März) setzt auf expansive Staatsausgaben um die Wirtschaft anzukurbeln. Quelle: APA-Images / AFP/ Jim WATSON

Bereits im Frühjahr hat Japan mit mehreren massiven Interventionen gegen die Yen-Schwäche angekämpft. Wie aus Daten des Finanzministeriums in Tokio hervorgeht, griff die Regierung zwischen dem 30. April und dem 6. Mai an insgesamt drei Tagen in den Markt ein. Allein am 30. April verkaufte sie Dollar im Gegenwert von 6,28 Billionen Yen – knapp 40 Milliarden Dollar. Die Yen-Talfahrt konnte allerdings trotz der Rekordinterventionen nicht gestoppt werden.

Erste gemeinsame Devisenmarktintervention mit den USA seit 15 Jahren

Anfang August stemmte sich Japan schließlich im Rahmen einer gemeinsamen Devisenmarktintervention mit den USA gegen die Yen-Schwäche. Es handelt sich um die erste gemeinsame Intervention der beiden Länder seit 15 Jahren. Damals hatten sie nach dem Erdbeben in Ostjapan koordiniert eingegriffen, um den Yen zu schwächen.

Japan dürfte laut Daten der Bank of Japan diesmal mehrere Milliarden an Dollar gegen Yen verkauft haben, um die Währung zu stützen. Die USA haben hingegen nicht US-Dollar, sondern Euro-Bestände verkauft, um die japanische Währung zu stützen. Das berichtete die „Financial Times“ und die Agentur Reuters unter Berufung auf Devisenhändler:innen. Expert:innen glauben, dass die US-Regierung mit diesem ungewöhnlichen Vorgehen den Eindruck vermeiden wollte, dass sie eine Abwertung des Dollars anstrebt. Ein schwächerer Dollar würde die Inflation in den USA anheizen, die bereits über dem Zielwert der Notenbank Fed liegt.

US-Präsident Donald Trump bestätigte die US-Hilfe für die japanische Währung und bezeichnete dies als Zeichen der Freundschaft. „Der Yen schwächt sich ab, und sie wollten ein wenig Hilfe. Und wir sind immer für Japan da“, sagte Trump auf die Nachfrage eines Reporters.

Die USA zogen auch eigenen Nutzen aus der Vereinbarung. Japan ist mit Beständen von 1,14 Billionen Dollar der größte ausländische Gläubiger der USA. Durch die Nutzung einer sogenannten Fazilität kann sich Tokio Dollar-Liquidität beschaffen, ohne seine US-Staatsanleihen direkt verkaufen zu müssen, was die Renditen am US-Anleihemarkt in die Höhe treiben würde. Expert:innen zufolge unterstrich der Schritt die Entschlossenheit beider Länder, weltweite Auswirkungen eines Ausverkaufs des Yen und japanischer Staatsanleihen zu verhindern. „Man stehe in engem Austausch mit dem US-Finanzministerium und werde nicht zögern, weitere gemeinsame Interventionen vorzunehmen“, teilte Japans Finanzministerium mit. Der US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, auch Washington wolle sich an weiteren gemeinsamen Interventionen beteiligen. Er unterstütze die entschlossenen Schritte Japans, um die erhebliche Unterbewertung der Währung zu korrigieren.

Für Erste-AM-Chefvolkswirt Gerhard Winzer bleibt eine nachhaltige Trendwende beim Yen dennoch schwer vorstellbar, solange die Geld- und Fiskalpolitik in Japan expansiv bleiben. „Interventionen können die Abwertung bremsen, aber die fundamentalen Ursachen der Währungsschwäche kaum beseitigen“, kommentiert er. Zumindest müsste die Politik der expansiven Staatsausgaben von Premierministerin Takaichi durch eine restriktive Geldpolitik der Bank of Japan ausgeglichen werden. Notwendig wäre dafür laut Winzer ein Leitzins der deutlich über der aktuellen Inflationsrate von 1,7% liegt – der aktuelle Leitzins liegt hingegen mit einem Prozent klar darunter.

 

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.