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Gewinnfreibetrag 2024 nutzen und Steuern sparen

Gewinnfreibetrag 2024 nutzen und Steuern sparen
Gewinnfreibetrag 2024 nutzen und Steuern sparen
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Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können die Bemessungsgrundlage für ihre Steuerlast mindern, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren: Das Zauberwort heißt Gewinnfreibetrag. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, erfährt man in diesem Blog.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung. Er ermöglicht es Selbstständigen und Personengesellschaften, die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last zu mindern. Politisch wollte man damit ähnlich wie beim 13. bzw. 14. Gehalt eines Angestellten auch Unternehmer:innen eine Begünstigung zukommen lassen.

1. Für alle gleich: Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Unternehmensgewinn

Es gibt für alle Unternehmer:innen und Freiberufler:innen einen Grundfreibetrag von 15% bis zu einem Unternehmensgewinn von 33.000 Euro.

Rechenbeispiel 1 – Berechnen des Grundfreibetrags:

Der Unternehmerische Gewinn beträgt 30.000 Euro. Davon werden 15%, also 4.500 Euro automatisch vom Gewinn reduziert. Maximal beträgt der Grundfreibetrag 15% von 33.000 Euro, also 4.950 Euro.

Was macht dieser Grundfreibetrag? Dieser schmälert den zu versteuernden Gewinn beim jährlichen Steuerausgleich. Man erspart sich also den Grenzsteuersatz von diesem Betrag an Einkommenssteuern.

2. Investitionsbedingter Freibetrag ab einem Unternehmensgewinn über 33.000 Euro (bis 583.000 Euro)

Beträgt der unternehmerische Gewinn mehr als 33.000 Euro, so kann der Gewinnfreibetrag investitionsbedingt erhöht werden. Das geht bis zu einem Gewinn von 583.000 Euro. Man spricht deshalb von einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag!

Folgende Prozentsätze sind hier anzuwenden:

Gewinn in EuroGewinnfreibetragGewinnfreibetrag absolut
Grundfreibetrag (für alle gleich)bis 33.00015%max. 4.950,- Euro
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag33.000 bis 178.00013%max. 18.850,- Euro
178.000 – 353.0007%max. 12.250,- Euro
353.000 – 583.0004,5%max. 10.350,- Euro
über 583.0000%

3. Geldtipp: Investieren in Wertpapiere und den Gewinnfreibetrag erhöhen!

Wenn Ihr unternehmerischer Gewinn mehr als 33.000 Euro ausmacht, dann können Sie durch eine Veranlagung in Wertpapieren doppelt profitieren: sie erhöhten den Gewinnfreibetrag und nutzen die Ertragschancen von bestimmten, für den Gewinnfreibetrag geeigneten Wertpapieren, wie zum Beispiel Fonds aus.

Hinweis: Bitte beachten Sie dass Veranlagungen in Wertpapiere wie Fonds neben Chancen auch Risiken beinhalten.

Rechenbeispiel 2: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:

Ihr (erwarteter) Unternehmensgewinn 2024 beträgt zum Beispiel 100.000,– Euro.

Der Grundfreibetrag bis 33.000,– Euro, das sind 4.950,– Euro werden automatisch berücksichtigt.
Von der Differenz auf 100.000,–, das sind 67.000,– Euro, können 13% angesetzt werden, wenn diese zum Beispiel in spezielle Wertpapiere veranlagt werden. In diesem Fall könnten Sie zum Beispiel für EUR 8.710,– „Gewinnfreibetrag-Fonds“ kaufen. Vorteil: sie schmälern ihren zu versteuernden Gewinn und sie erwirtschaften einen Ertrag auf die so veranlagten Fonds.

Welche Wertpapiere sind für den Gewinnfreibetrag geeignet?

Auf unserer Website finden Sie eine Liste der Fonds, die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach der vorgeschriebenen Behaltedauer von vier Jahren können diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkauft werden.

Neuer Fonds speziell
für den Gewinnfreibetrag 2024!

Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2029 mit vier Jahren Laufzeit.
Zeichnungsfrist 21.10.2024 bis 31.12.2024; Fondsstart 16.12.2024

Wer kann den Gewinnfreibetrag beanspruchen?

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:

  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Land- und Forstwirtschaft

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um für den Gewinnfreibetrag qualifiziert zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu
  • Es müssen betriebliche Einkünfte vorliegen
  • Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.

TIPP: Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin kann bei der Überprüfung der individuellen Situation helfen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden, um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können.

Fazit

Zum Jahresende sollten sich Freiberufler und Selbständige Gedanken machen, wie Sie die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern können. Ausgewählte Investmentfonds bieten gute Möglichkeiten den Gewinnfreibetrag 2024 zu nützen. Dabei gilt es immer zu beachten, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken mit sich bringt.

Noch mehr Informationen zum Thema (inkl. Folder) finden Sie auf der Website der Erste Bank und Sparkasse.


Risikohinweise

Warnhinweise gemäß InvFG 2011
Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2029 kann zu wesentlichen Teilen in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten iSd § 72 InvFG 2011 investieren.
Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2029 beabsichtigt gemäß den von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen mehr als 35 % seines Fondsvermögens in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von öffentlichen Emittenten anzulegen. Eine genaue Auflistung dieser Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12.

Chancen:

  • Attraktive Renditechance
  • Breite Streuung in Anleihen verschiedenster Emittenten und Branchen
  • Planbarer Investmenthorizont aufgrund der fixen Laufzeit
  • Die Anleihen im Portfolio notieren in Euro

Risiken:

  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Bonitätsverschlechterungen können zu Kursrückgängen und Ausfällen führen.
  • Steigende Zinsen können zu Kursrückgängen führen.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungspolitik und orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Vermögenswerte werden diskretionär ausgewählt und der Ermessensspielraum der Verwaltungsgesellschaft ist nicht eingeschränkt.

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Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

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