Nach dem Abschluss der 15. Konferenz der Vertragsparteien des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt, die 2022 in Montreal stattfand, wird die Biodiversität – oder Artenvielfalt – nach dem Klimawandel zum nächsten Schlagwort. In der Tat sind Artenvielfalt und Klimawandel miteinander verwoben. Die verstärkten Bemühungen um den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur sowie die Offenlegung der Biodiversitätsstrategie haben erhebliche Auswirkungen auf Investitionen.
Unter Artenvielfalt versteht man die Vielfalt des Lebens in allen Formen. Dazu gehören die Anzahl der Arten, ihre genetische Variation und das Zusammenspiel dieser Lebensformen in komplexen Ökosystemen. Wir sind auf gesunde Ökosysteme angewiesen, um saubere Luft, frisches Wasser, hochwertige Böden und die Bestäubung von Pflanzen zu erhalten. Die Artenvielfalt hilft uns, den Klimawandel zu bekämpfen und uns an ihn anzupassen sowie die Auswirkungen von Naturrisiken zu verringern. Umgekehrt bedeutet der Verlust der Artenvielfalt das Aussterben von Arten und die Aushöhlung der genetischen Variationen, was weitreichende Auswirkungen auf die Nahrungskette und die Dynamik der Ökosysteme haben kann, die wir Menschen zum Leben brauchen.
Wir kennen fünf Haupttreiber für den Verlust der Artenvielfalt: Veränderungen in der Landnutzung (z. B. Abholzung, intensive Monokulturen, Verstädterung), direkte Ausbeutung wie Jagd und Überfischung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Tatsächlich haben Wissenschaftler:innen die Warnung ausgesprochen, dass eine Million Arten – von schätzungsweise insgesamt acht Millionen – vom Aussterben bedroht sind, viele davon binnen weniger Jahrzehnte.
Als Reaktion auf die Bedrohung durch den Verlust der Artenvielfalt spielen Regulierungsbehörden und Vorschriften eine zentrale Rolle, was sich auf Branchen und Investitionen auswirkt.
Für Unternehmen
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zeigt auf, dass die EU bereit ist, die Führerschaft in den Bemühungen um den Erhalt der Artenvielfalt zu übernehmen. Es werden ehrgeizige Ziele gesetzt, darunter der Schutz von mindestens 30% der Landflächen und 30% der Meeresflächen der EU, die Integration ökologischer Korridore und die Integration von mindestens 10% der Landflächen und 10% der Meeresflächen der EU in streng geschützte Gebiete. Um dies zu erreichen, sind Finanzierung und Investitionen zwei der wichtigsten Maßnahmen, die den notwendigen Wandel ermöglichen sollen.
Artenvielfalt und EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist in Bezug auf Investitionen in die Artenvielfalt ein wichtiger Anreiz. „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ ist eines der sechs Klima- und Umweltziele der EU-Taxonomie. Sie zielt darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Veranlagungen zu lenken. Nach den kürzlich verabschiedeten delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie gehören zwei Aktivitäten zu den wirtschaftlichen Aktivitäten, die zur biologischen Vielfalt beitragen:
- Erhaltung, einschließlich Wiederherstellung, von Lebensräumen, Ökosystemen und Arten
- Der Betrieb von Hotels, Campingplätzen und ähnlichen Unterkünften sowie Urlaub im Allgemeinen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Wir erwarten, dass Investitionen in all diesen Bereichen gefördert werden und dass es dementsprechende Anreizsysteme geben wird.
Die EU-Abholzungsverordnung (EUDR)
Die ersten EU-Vorschriften zum Thema Entwaldung. Die im Juni 2023 verabschiedete EU-Abholzungsverordnung zielt darauf ab, die Entwaldung weltweit zu bekämpfen. Die Entwaldung und die daraus resultierende Änderung der Landnutzung ist eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Waren, die wir täglich konsumieren und verwenden, wie Palmöl, Kaffee, Schokolade, Sojabohnen, Rindfleisch und Holz, können zur Entwaldung und zur Verschlechterung der Waldökosysteme führen. Da die EU ein großer Importeur und Händler dieser Rohstoffe ist, verlangt sie von den Unternehmen und Händlern, dass sie mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen, dass die Rohstoffe und die daraus hergestellten Produkte frei von Abholzung sind. Dieser Rechtsrahmen und weitere künftige, wie die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), werden für Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette sorgen und gleichzeitig die Geschäftsprozesse verändern. Unternehmen, die solche Prozesse bereits eingeführt haben, sind gut vorbereitet und könnten der Konkurrenz einen Schritt voraus sein, während für andere zusätzliche Kosten und Umsetzungsprobleme entstehen könnten.
Für Finanzinstitutionen
Wie bereits weiter oben erwähnt, werden an die Unternehmen strengere Anforderungen beim Management ihres Biodiversitäts-Fußabdrucks gestellt, was finanzielle und reputationsbezogene Auswirkungen mit sich bringt. Finanzinstitutionen, die in Unternehmen investieren, müssen biodiversitätsbezogene Risiken und finanzielle Auswirkungen berücksichtigen.
Für Finanzinstitutionen nimmt sowohl die verpflichtende als auch die freiwillige Offenlegung von Risiken in Bezug auf die Artenvielfalt zu.
Im Mai 2021 verabschiedete Frankreich eine Verordnung, die Finanzinstitutionen dazu verpflichtet, Biodiversitätsrisiken und Klima-Risiken unter Anwendung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit sowie ihre Strategie zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Artenvielfalt offenzulegen. Spezifische Ziele und eine Maßnahme zur Anpassung an internationale Biodiversitätsziele müssen darin enthalten sein.
Neben dem Schritt der Regulierungsbehörden ist auch ein marktgesteuerter Ansatz in Aktion. Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) ist ein freiwilliger Rahmen für Unternehmen und Finanzinstitute, um Informationen zu finden und offenzulegen, die sie zum Verständnis dafür benötigen, wie sich die Natur auf die unmittelbare finanzielle Leistung des Unternehmens auswirkt oder welche längerfristigen finanziellen Risiken sich daraus ergeben können und wie das Unternehmen die Natur beeinflusst, sei es positiv oder negativ. Letztlich werden naturbezogene Risiken und Chancen in die strategische Planung, das Risikomanagement und die Vermögensallokation einbezogen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das regulatorische Umfeld und der Rahmen für die Berichterstattung über Risiken im Zusammenhang mit der Artenvielfalt schnellen Veränderungen unterliegt. Veranlagungen in Unternehmen, die gut vorbereitet sind, werden an diesem Trend partizipieren, denn solche Unternehmen erweisen sich als robust im Umgang mit neuen Vorschriften. Biodiversitätsrisiken müssen sorgfältig analysiert werden, um nicht nur das Vermögen der Anleger, sondern auch Mutter Erde zu schützen.
Weitere Informationen, Insights und Expert:innenstimmen zum Thema Biodiversität erhalten Sie in unserem neuen ESGenius Letter.
Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds-ABC.
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.