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Der European Green Deal – Do no significant harm

Der European Green Deal – Do no significant harm
(c) unsplash

Ein europäischer grüner Deal nennt sich das ambitionierte Ziel der EU eine neue Wachstumsstrategie zu implementieren, um bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung unabhängig zu machen.

Ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets im Rahmen des European Green Deal ist die sogenannte EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen. Diese hat sich zum Ziel gesetzt den Märkten eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit in der Investmentwelt zu geben.

Dies soll einerseits sogenanntes „Green Washing“ unterbinden und andererseits ein einheitliches Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs in der Finanzwelt fördern. Zusammen mit unseren Researchpartnern haben wir uns daher damit auseinandergesetzt, was die Vorschläge der TEG (Technical Expert Group) im Rahmen der Taxonomie nun für Unternehmen und deren ESG-Profil bedeutet.

Do no significant harm

Ein wichtiger Punkt bei der Bewertung von Unternehmen stellen ESG Ratings dar, die ein aggregiertes Rating aller wichtigen Nachhaltigkeitskriterien eines Unternehmens widerspiegeln. Unsere Researchpartner waren bei der Einschätzung, was das für die Ratingerstellung bedeutet, verschiedener Meinung.

Einerseits wurde aus den Gesprächen klar, dass vieles noch in Konzepten begriffen ist, andererseits ist die Bewertung von Unternehmen jetzt schon ähnlich dem Vorschlag der EU-Taxonomie folgend anhand der SDGs (Sustainable Development Goals) angelehnt. Weiters ist das aus der EU Taxonomie stammende Konzept von „Do no significant harm“ bereits bei einem der Researchpartner im ESG Risikomanagement inkludiert und sowohl in der Taxonomie als auch in der Unternehmensbewertung unserer Researchpartner sehr Sektor-spezifisch ausgelegt.

…alles Taxonomie-fit?

Dennoch ist der Bedarf an zusätzlichem Research groß und wir beobachten einen Trend zu mehr Nachhaltigkeit. Dies lässt sich aus der erhöhten Berichterstattung der Unternehmen zu nachhaltigen Aktivitäten (Sustainability Reports), als auch durch gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen von börsen-notierten Unternehmen, feststellen.

So gibt es an der Börse von Hong-Kong die Verpflichtung von Unternehmen einen Nachhaltigkeits-Report zu veröffentlichen. Dieser Trend ist global und somit nicht auf Europa beschränkt. Dennoch ist sich die TEG bewusst, dass sich gerade am Anfang die vollkommene Taxonomie-Compliance von Unternehmen schwer ermitteln lässt.

Flucht aus Europa

Durch diesen globalen Trend in der nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung von Unternehmen ist auch die Befürchtung, dass Unternehmen so-genannte „Taxonomie-Flüchtlinge“ werden, eher gering.

Unsere Researchpartner gehen nicht davon aus, dass Unternehmen ihr operatives Geschäft in nicht-EU Staaten verlegen um der Taxonomie zu entgehen.  Zudem bezieht sich die EU Taxonomie auf Produkte, die in der EU angeboten werden. Somit ist es irrelevant ob Unternehmen in einem EU-Land beheimatet sind. Solange sie am EU-Binnenmarkt teilnehmen, wird die Compliance mit der EU-Taxonomie zur Pflicht.

COVID-19 Auswirkungen

Eine weit verbreitete Befürchtung ist, dass der Nachhaltigkeitstrend in der Wirtschaft, in den Hintergrund tritt, weil viele Unternehmen zurzeit mit den COVID-19 Auswirkungen zu kämpfen haben.

Viele Statements zu Hilfspaketen um die Wirtschaft anzukurbeln, entkräften allerdings diese Befürchtung. Es gibt ein großes Committment von Staaten bei den Hilfskrediten, Klimaschutzkriterien einfließen zu lassen. Dies soll sicherstellen, dass das Pariser Abkommen, also spezifische Emissionsreduktionsziele, im European Green Deal nicht vergessen werden.

Wichtige rechtliche Hinweise:
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DOSSIER

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