Erste Asset Management Investment Blog

EU-Kommission senkt Wachstumsprognosen für 2021, ist aber optimistischer für 2022

EU-Kommission senkt Wachstumsprognosen für 2021, ist aber optimistischer für 2022
(c) unsplash

Angesichts der weiter grassierenden Corona-Pandemie hat die EU-Kommission zuletzt ihre Wachstumsprognosen für 2021 gesenkt. Mit den Verzögerungen bei den Impfkampagnen einiger EU-Ländern könnten sich auch die Lockdowns weiter in die Länge ziehen und damit auch die erwartete Wirtschaftserholung verzögern, heißt es in der Begründung der Kommission.

Im laufenden ersten Quartal dürfte die Wirtschaft der Eurozone vor diesem Hintergrund noch schrumpfen, mit dem Anlaufen der Impfaktionen aber dann in Folge anziehen. Die Prognose beruht auf der Annahme, dass es gegen Ende des zweiten Quartals zu ersten Öffnungsmaßnahmen und in der zweiten Jahreshälfte dann zu spürbareren Lockerungen kommen wird. „Auch ein verbesserter Ausblick für die Weltwirtschaft dürfte der Konjunktur Auftrieb geben“, so die Kommission.

Im Gesamtjahr dürfte die Wirtschaft im Euroraum laut der aktuellen EU-Prognose damit aber nur um 3,8 Prozent wachsen. Zuletzt war die Kommission noch von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 4,2 Prozent ausgegangen. Für die gesamte EU prognostiziert sie nun ein BIP-Wachstum von 3,7 Prozent.

Optimistischer ist hingegen der Ausblick auf das kommende Jahr. Die Kommission erwartet für 2022 nun ein Wachstum von 3,8 Prozent in der Eurozone. Bei ihrer letzten Prognose im Herbst hatte sie noch ein Plus von 3,0 Prozent vorhergesehen. Auch im abgelaufenen Jahr 2020 dürfte die Eurozone etwas glimpflicher davon gekommen sein als erwartet. Nachdem die EU zuletzt noch ein Minus von 7,8 Prozent prognostiziert hatte, zeigten erste Schätzungen der Statistikbehörde Eurostat nun einen Konjunktureinbruch von nur 6,8 Prozent.

Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

Prognose für Österreich halbiert

Die Aussichten für Österreichs Wirtschaft haben sich laut der EU-Prognose etwas verschlechtert. Für 2021 hat die EU ihre Wachstumsprognose von zuletzt 4,1 auf jetzt 2 Prozent halbiert. Die Kommission begründet ihre Revision mit dem Lockdown im ersten Quartal und den Auswirkungen der Reisebeschränkungen auf den Wintertourismus. 2022 dürfte Österreichs Wirtschaft den Prognosen zufolge aber wieder in Schwung kommen und 5,1 Prozent zulegen.

Für Deutschlands Wirtschaft erwartet Brüssel ein Wachstum von 3,2 Prozent im Jahr 2021 und von 3,1 Prozent im Folgejahr. In Deutschland hatte zuletzt eine Verlängerung des Lockdowns neue Konjunktursorgen geschürt. Denn die Einschränkungen wegen der Pandemie kommen der deutschen Wirtschaft teuer zu stehen. Pro Woche entgeht Deutschland laut aktuellen Umfragedaten und Berechnungen des Münchner Forschungsinstituts ifo eine Wertschöpfung von 1,5 Milliarden Euro.

Die Corona-Rezession bei wichtigen Handelspartnern hat der deutschen Wirtschaft zudem den schwersten Exporteinbruch seit der Finanzkrise 2009 eingebrockt. Die Ausfuhr von Waren sank 2020 um 9,3 Prozent auf 1.204,7 Mrd. Euro, wie das Statistische Bundesamt zuletzt mitteilte.

Deutliche Erholung in Spanien und Italien

Eine deutliche Wirtschaftserholung könnten laut den Prognosen der EU-Kommission 2021 die von der Krise schwer getroffenen Länder Italien und Spanien sehen. Für Italien erwartet die Kommission nach einem Minus von 8,8 Prozent im abgelaufenen Jahr eine Erholung von 3,4 Prozent. Für Spanien prognostiziert die EU nach dem Rekordeinbruch von 11 Prozent im Vorjahr ein Wachstum von 5,6 Prozent. Spaniens Wirtschaft hatte bereits im vierten Quartal 2020 mit einem kleinen Wachstum von 0,4 Prozent positiv überrascht. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft der Eurozone, Frankreich erwartet die Kommission ein Wachstum von 5,5 Prozent im laufenden Jahr und von 4,4 Prozent 2022.

Insgesamt sieht die EU-Kommission die Risiken ihrer Prognosen ausgewogener als noch im Herbst, aber weiter hoch. Das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftserholung dürfte vor allem mit der weiteren Entwicklung der Pandemie und dem Erfolg der Impfkampagnen abhängen.  So könnten Impfstoff-Fortschritte unerwartet schnelle Lockerungen und damit eine kräftigere Erholung bringen. Auf der anderen Seite könnte eine unerwartet hartnäckige Pandemie-Entwicklung oder etwaige Impfstoffverzögerungen sich auch negativ niederschlagen.

„Außerdem besteht das Risiko, dass die Krise im wirtschaftlichen und sozialen Gefüge der EU tiefere Narben hinterlassen könnte, insbesondere wenn es verbreitet zu Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten kommt“, schreibt die Kommission. Dies würde auch den Finanzsektor treffen, die Langzeitarbeitslosigkeit erhöhen und Ungleichheiten verschärfen.

Inflationsausblick weiter gedämpft

Die Inflationsentwicklung dürfte laut der aktuellen EU-Prognose verhalten bleiben. Die Kommission erwartet eine Inflation von nur 0,3 Prozent im Jahr 2020. Im laufenden Jahr 2021 dürfte die Teuerung dann auf 1,4 Prozent ansteigen. Gegenüber der Herbstprognose wurde die Inflationserwartung für den Euroraum und die EU damit für 2021 leicht hochgeschraubt, bleibt insgesamt aber weiterhin niedrig. „Da sich die Erholung verzögert, dürfte der von der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ausgehende Preisdruck gering bleiben“, schreibt die Kommission. Die Teuerung liegt damit weiter klar unter dem mittelfristig angestrebten Inflationsziel von 2,0 Prozent der Europäischen Zentralbank (EZB).

Quelle für die angegebenen Prozentzahlen: EU-Kommission

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen