Wenn Anlegerinnen und Anleger von Sicherheit sprechen, so meinen sie häufig zwei verschiedene Aspekte: Sicherheit in Form der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Sicherheit des eingesetzten Kapitals (Risiko von Kapitalverlusten). In diesem Artikel betrachten wir die rechtliche Seite von inländischen Investmentfonds.
Das österreichische Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) bildet eine strenge rechtliche Grundlage für Fonds.
Das Investmentfondsgesetz 2011 basiert auf EU Richtlinien und stellt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger in den Vordergrund. Es regelt beispielsweise die Trennung von Verwaltung (Fondsmanagement) und Verwahrung (Depotbank), die faire und regelmäßige Ermittlung des Fondspreises und die Gleichbehandlung aller Anlegerinnen und Anleger.
Jeder Fonds veranlagt in der Regel in einen vorher festgelegten Markt, welcher in den jeweiligen Fondsbestimmungen geregelt ist. Das bedeutet, dass z. B. ein Aktienfonds auch immer überwiegend in Aktien zu investieren hat. Somit können sich für den jeweiligen Fonds Wertschwankungen ergeben, die auf den Schwankungen der Börsenkurse der im Fonds enthaltenen Wertpapiere basieren.
Wesentliche Merkmale eines Investmentfonds und damit einer interessante Geldanlage sind:
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Sondervermögen
Es handelt sich um Sondervermögen. Das Vermögen des Fonds wird im Falle eines Konkurses der Verwaltungsgesellschaft bzw. der mit der Verwahrung der Wertpapiere betrauten Bank (Depotbank) ausgesondert.
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Risikostreuung
Die Veranlagung des Anlegervermögens hat entsprechend den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 überwiegend in Finanzinstrumente nach den Grundsätzen der Risikostreuung zu erfolgen (Diversifikation).
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Miteigentum der Anleger
Das Fondsvermögen steht im Miteigentum der Anleger. Der Miteigentumsanteil wird durch ein Wertpapier, den Fondsanteilsschein (oder Investmentzertifikat), verbrieft. Das Fondsvermögen zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile, (Fondsanteilscheine).
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Strenge Kontrolle und hohe Transparenz
Die Fondsverwaltung wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) streng kontrolliert bzw. beaufsichtigt. Höchstmögliche Transparenz für den Anleger (jährlicher Rechenschafts- und Halbjahresbericht, Fondsbestimmungen, Prospekte, KID, Fondsinformationen auf Webseite etc.). Die Errechnung des täglichen Werts und die Bewertung der Wertpapiere im Fonds erfolgt laufend (zumeist täglich).
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Experten verwalten die Gelder
Die Verwaltung des Fondsvermögens erfolgt ausschließlich durch die Fondsgesellschaft (auch Kapitalanlagegesellschaft). Das Management und die Titelauswahl führen Experten (Fondsmanager) durch.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass eine Depotbank mit Tätigkeiten, insbesondere der Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine, Verwahrung der Wertpapiere und der Anteilscheine des Fonds, Auszahlung der Gewinnanteile an die Anteilsinhaber betraut wird.
Mehr zum Thema: Was ist ein Fonds:
Fonds „made in Austria“
Die österreichischen Investmentfondsgesellschaften sind wichtige Akteure am heimischen Finanzmarkt. Sie stellen sicher, dass das ihnen anvertraute Kapital umsichtig und sorgsam verwaltet wird. Mit den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Finanzplatz Österreich bietet.
Österreichische Fonds werden gemäß dem österreichischen Investmentfondsgesetz 2011 aufgelegt und stimmen mit der Europäischen Richtlinie, welche die Anforderungen für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren regeln (OGAW), überein.
Mehr zum Thema Investmentfondsgesetz:
http://www.voeig.at/voeig/internet_4.nsf/sysPages/gesetze.html
http://www.voeig.at/voeig/internet_4.nsf/sysPages/qualitaetsstandards.html
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.