Erste Asset Management Investment Blog

Indien und der Westen – auf dem Scheideweg?

Indien und der Westen – auf dem Scheideweg?
(c) pexels.com

Indien stand zuletzt als Tagungsort des letzten G20-Gipfels im Rampenlicht der politischen Weltbühne. Als Erfolg – nicht zuletzt für den indischen Premierminister Narendra Modi – wird der Gipfel gewertet, insbesondere das Verfassen einer gemeinsamen Gipfelerklärung zum Klimaschutz ist positiv zu sehen.

Kurz nach dem G20-Gipfel hat sich aber das Verhältnis zwischen Indien und den größten westlichen Staaten eingetrübt. Grund hierfür ist die Ermordung von Hardeep Singh Ende Juni in Kanada. Singh war ein Führer des kanadischen Teiles einer Bewegung, welche sich für einen unabhängigen Sikh-Staat in Indien einsetzt (und von Indien als terroristische Gruppierung eingeschätzt wird).

Der kanadische Premierminister Justin Trudeau ging Mitte September mit schweren Vorwürfen an die Presse und beschuldigte explizit den indischen Staat in die Ermordung von Singh (eines kanadischen Staatsbürgers) involviert gewesen zu sein. Wenig überraschend wurde dies von Indien postwendend scharf zurückgewiesen; zuletzt wurden 40 kanadische Diplomaten aus Indien mit Stichtag 10. Oktober ausgewiesen.

Der kanadische Premierminister hat bislang keine Beweise für seine Behauptung vorgelegt, Beobachter vermuten jedoch, dass umfangreiche geheimdienstliche Informationen (auch durch Verbündete wie den USA) vorliegen.

Westen zuletzt um bessere Beziehung zu Indien bemüht

Für den Westen ist die Situation ein tiefgreifendes, geo-politisches Problem: Indien wird insbesondere auf wirtschaftlicher Basis als mittel- bis langfristiges, demokratisches Gegengewicht zu China gesehen und aus diesem Grund sind die führenden westlichen Staaten um eine positive Zusammenarbeit bemüht. Die Financial Times spricht sogar von einer geo-politischen „All-in-Wette“ des Westens, insbesondere von den USA, Großbritannien und Australien. Die USA hatten zuletzt die Beziehungen zu Indien stark verbessert und in verschiedenen wirtschaftlichen und militärischen Bereichen die Zusammenarbeit intensiviert. Für Premierminister Modi wurde im Juni 2023 sogar ein Staatsbankett im Weißen Haus abgehalten, was eine große diplomatische Ehre darstellt.

Auch Großbritannien ist um eine Vertiefung der Beziehungen bemüht und verhandelt aktuell ein Freihandelsabkommen mit Indien, dessen Abschluss einer der größten politischen Erfolge der britischen Führung nach dem Brexit darstellen würde. Die politischen Zuwendungen gelten dabei zumeist dem Premierminister direkt, da er unmittelbar für den wirtschaftlichen Erfolg der vergangenen Jahre verantwortlich zeichnet.

Kein Interesse an politischer Eskalation

Damit kommen der Mord und die Anschuldigungen von Premierminister Trudeau zu einer absoluten Unzeit für alle Beteiligten. Die westlichen Verbündeten haben kein Interesse an einer politischen Eskalation mit Indien, welche das Tauwetter nachhaltig beschädigen könnten. Es bestünde zudem die Gefahr, dass sich Indien beispielsweise Russland verstärkt zuwendet.

Zudem wäre auch die Umsetzung von wirtschaftlichen Strafmaßnahmen für den Westen sehr nachteilig, da dies eine Eskalation mit einem dritten großen Wirtschaftsraum (nach China und Russland) bedeuten würde und in der Folge der Westen sich zunehmend selbst von relevanten Zukunftsmärkten isolieren würde. Gleichzeitig könnte der Westen (sofern entsprechende Beweise vorgelegt werden würden) eine entsprechende Beteiligung Indiens nicht ignorieren – die Glaubwürdigkeit der Wahrung essenzieller Werte und Normen stünde auf dem Spiel.

Im Ergebnis ist wohl eine politische Eiszeit für einen Zeitraum von 1-2 Jahren die wahrscheinlichste Antwort des Westens, ähnlich wie im Mordfall Jamal Kashoggi im Jahr 2018 (damals im Generalkonsulat von Saudi-Arabien in Istanbul). Auch hier setzte sich nach einem internationalen Aufschrei die Realpolitik durch und der mittlerweile zum Premierminister Saudi-Arabiens ernannte Kronprinz Mohammed bin Salman ist wieder Gesprächspartner hochrangiger, westlicher Politiker.

Indische Wirtschaft in guter Verfassung

Abgesehen von diesen geo-politischen Verwerfungen präsentiert sich Indien aktuell insbesondere makro-ökonomisch in guter Verfassung: Der IMF erwartet in seinem aktuellen Economic Outlook (Oktober 2023) ein BIP-Wachstum von jeweils 6,3% für die Jahre 2023 und 2024. Dies sind die größten Wachstumsraten innerhalb der G20 und insbesondere um 1,3% bzw. 1,9% höher als jene der „globalen Wachstumslokomotive“ China.

Quelle: Statista.com, IMF (Bei den Werten für 2023 und 2024 handelt es sich um Prognosen) Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Entwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für künftige Wertentwicklungen ist. Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

Der IMF merkt in der letzten ausführlichen Analyse von Indien (Dezember 2022) an, dass trotz der bestehenden Herausforderungen auf globaler Ebene (angeführt wird die Inflation-Problematik, insbesondere auch im Nahrungsmittel- und Energiebereich) die politische Führung ihre Reformvorhaben in einigen Bereichen erfolgreich umgesetzt hat.

Daher bleibt zu hoffen, dass Premierminister Modi die Zeichen der Zeit verstanden hat und seinen offenkundigen Willen, Reformen in Indien umzusetzen nicht durch unnötige und durch das internationale Recht nicht gedeckte Taten verwässert.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds-ABC.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken birgt.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen