Erste Asset Management Investment Blog

Inflation Reduction Act: wie wird es weiter gehen?

Inflation Reduction Act: wie wird es weiter gehen?
(c) unsplash

Am 16. August 2022 wurde der US Inflation Reduction Act (IRA) von US-Präsident Joe Biden unterschrieben. Das Programm soll „die Kosten für Familien reduzieren, die globale Klimakrise bekämpfen und schließlich die größten Unternehmen auffordern ihren fairen Anteil zu bezahlen“, wie es auf der Seite des Weißen Hauses nachzulesen ist. Im Bereich der grünen Energie geht es vor allem darum, Energiekosten zu senken. So können beispielsweise. Familien, die Steueranreize für grüne Energie und E-Fahrzeuge in Anspruch nehmen, rund 1.000 USD pro Jahr sparen. Gemeint sind damit z.B Ermäßigungen für

  • den Erwerb von Wärmepumpen (direkte Preisnachlässe von 14.000 USD)
  • Solar-Dachinstallationen (30% Steuergutschriften)
  • den Erwerb von E-Fahrzeugen (Steuergutschriften von 7.500 USD).

Das Ziel ist es die in den USA entstehenden CO2 Emissionen bis 2030 um 40% zu reduzieren.

Milliardenschwere Investitionen

Insgesamt ist mit Investitionen in die Energiewende in der Höhe von rund 369 Mrd. USD zu rechnen. Wobei diese Schätzung auch zu konservativ sein könnte. Analysen von Credit Suisse zufolge, könnten die Investitionen doppelt so hoch sein und bei rund 800 Mrd. USD liegen. Die die Anreize für E-Fahrzeuge und grüne Energie seien nämlich als „ungedeckelt“ zu verstehen. Das bedeutet, dass solange die Voraussetzungen für den Bezug der Anreize gegeben sind, diese auch in Anspruch genommen werden können. Es wurde also kein Budget oder Deckel für das Anreizsystem festgelegt. Die Schätzung, wie oft diese Anreizsysteme in Anspruch genommen werden könnten, könnte also noch positiver ausfallen. Außerdem sei damit zu rechnen, dass diese Anreize auch private Investments fördern würden. Damit seien insgesamt Investitionen in Klimalösungen von rund 1,7 Bio. USD in den nächsten zehn Jahren möglich.

US-Präsident Joe Biden bei der Unterzeichnung des Inflation Reduction Act
Photo: (c) MANDEL NGAN / AFP / picturedesk.com

Das politische Umfeld

Seit der Verabschiedung des Inflation Reduction Act entstand viel Diskussion rund um die einzelnen Regelungen sowie auch um den künftigen Fortbestand des Gesetzes. Beispielsweise gibt es verschiedene Vermutungen wie die republikanische Seite das Gesetz in den nächsten Jahren, und speziell bis zu den nächsten Präsidentschaftswahlen, unterstützen oder behindern wird. Einem Bloomberg-Bericht von Brian Eckhouse zu Folge, hätten einzelne Republikaner z.B. Windenergie in den letzten Jahren zwar immer wieder unterstützt. Insgesamt würde die Unterstützung grüner Technologien von republikanischer Seite aber nur limitiert sein, da auch kein einziges republikanisches Mitglied des Kongresses das neue Klimagesetz, unterstützte.

Alex McDonough zu Folge, welcher Partner bei Pioneer Public Affairs ist und für verschiedene Passagen des IRA lobbyierte, könnte z.B. mit einem möglichen Versuch der republikanischen Seite zu rechnen sein, die Implementierung des Gesetzes zu verzögern. Denn je länger das in Kraft treten einzelner Teile hinausgezögert würde, desto mehr Spielraum bestehe, um Argumente gegen die Implementierung zu finden und zu verbreiten.

Anreizsysteme bringen Chancen für verschiedenste Industrien

Eine einstimmige Ablehnung des Gesetzes durch die Republikaner sei aber eher nicht zu erwarten. Schließlich hätten auch verschiedene republikanische Interessen, wie die Förderung von Atomenergie oder der Carbon Capture Technologien, Eingang in das Gesetz gefunden. Die Gefahr der Spaltung auf republikanischer Seite sei hier zu groß, wenn eine einheitliche Ablehnung durchgesetzt werden würde.

Die Hauptargumente, die die Popularität des Gesetzes unterstreichen, und welche auch auf republikanischer Seite anerkannt würden, seien laut McDonough, die Produktionsexpansion sowie die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze. Die im Gesetz verankerten Anreizsysteme und -programme seien außerdem äußerst breit aufgestellt und brächten daher Chancen für verschiedenste Industrien. Groß angelegte Wind- und Solarprojekte würden ebenso profitieren wie Carbon Capture Technologien oder Wasserstoff (jener wird von mehreren, unterschiedlichen Industrien, nachgefragt). Auch Steueranreize für Atomreaktoren und Förderungen für Wasserkraft begünstigen wichtige Sektoren. Zuletzt sei auch die „Finanzierungs-Frage“ mit dem Moment der Verabschiedung des Gesetzes geklärt, zukünftige Mittelzuweisungen seien nicht mehr vonnöten, wie McDonough für UtilityDive zusammenfasst.

Hoffnung auf grüne Arbeitsplätze durch Inflation Reduction Act

Besonders hoffnungsvoll erscheint die Situation angesichts der zahlreich entstehenden neuen Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren. Einem Bloomberg-Bericht von Brian Eckhouse zu Folge würden in den USA rund 25,7 Mrd. Dollar in neue Fabriken investiert werden, die auf erneuerbaren Energien basieren – teilweise aufgrund der großzügigen Gelder aus dem IRA-Fördertopf. Gerade eher konservativ aufgestellte Staaten wie etwa Georgia würden diese neuen Arbeitsplätze sehr willkommen heißen, auch wenn diese bis vor kurzem noch in einem anderen Kontext betrachtet wurden. „Die globale Erderwärmung und CO2 ist eigentlich gesund für uns“, hieß es etwa von der Kongressabgeordneten Taylor Greene in der Gemeinde Dalton, Georgia. Grüne Energie spielte dort bis dato keine erwähnenswerte Rolle.

Durch die Investitionen sollen viele neue Arbeitsplätze im Bereich Erneuerbare Energien entstehen
Photo: (c) unsplash

Timothy Fox von Clear View Energy Partners vermutet in der neuen Produktionsfabrik für Solarpanele, die in Dalton gebaut werden soll, einen politischen „Gamechanger“. Aufgrund der neu geschaffenen Arbeitsplätze könnten sich die unterschiedlichen Ansichten zu Erneuerbarer Energien hinsichtlich der Parteizugehörigkeit, in Zukunft vereinen.

Auch andere Gemeinden in Georgia profitieren. Laut der Website des republikanischen Gouverneurs Brian Kemp soll eine neue Batterieproduktionsfabrik von FREYR Battery in Coweta errichtet werden. Diese wird mit rund 2,57 Mrd.$ bewertet und soll 723 neue grüne Arbeitsplätze in die Region bringen. „Innovationsgetriebene Unternehmen von überall auf der Welt entscheiden sich für einen Standort in Georgia, da Sie davon ausgehen, hier Erfolg zu haben. Wir begrüßen FREYR recht herzlich, um transformative Investments und Chancen für unsere Gemeinden zu bringen“, wie es auf der Website heißt. Der neue Standort von FREYR wird an einem Industriepark angesiedelt sein und Personal für unterschiedliche Bereiche anwerben, darunter z.B. Ingenieure, Techniker, operativ arbeitendes Personal als auch administrative und leitende Positionen. Gerade in Evaluierung befindet sich die Versorgung der Anlage durch erneuerbare Energie über Solarinstallationen.

Neue Unternehmensstandorte in den USA geplant

Alleine in Georgia sei, laut Gouverneur Kemp, mit Investments von 13 Mrd. USD und 19.000 neuen Arbeitsplätzen im Bereich der E-Mobilität zu rechnen. Rund 30 Projekte wurden in den letzten Jahren neu beantragt. Darunter eine in Savannah geplante Errichtung einer 5,5 Mrd. USD Hyundai-Anlage zur Produktion von Elektro-Fahrzeugen, wie Reuters berichtete. Der Produktionsbeginn wurde für das erste Halbjahr 2025 angesetzt und die jährliche Produktionskapazität soll rund 300.000 Fahrzeuge, umfassen.  Die neue Anlage ist Teil der Selbstverpflichtung des Unternehmens zehn Mrd. USD bis 2025 in Zukunftsmobilität zu investieren. Weitere Unternehmen, die sich für Standorte in den USA interessieren, seien, laut Bloomberg, auch Honda Motor und LG Energy, welche in Ohio die Errichtung einer 4,4 Mrd. USD Batterieproduktionsfabrik planen.

Auch in anderen, eigentlich konservativen Staaten, sei das Interesse groß, neue Produktionsanlagen für erneuerbare Energien anzuwerben. Geworben würde hier z.B. mit noch weiteren Steuererleichterungen, Standortsanierungen oder Verbesserungen der Infrastruktur. Diese Entwicklungen seien im Sinne des IRA und der Hoffnung des Präsidenten, durch das Klimagesetz Städte zu revitalisieren und gleichzeitig die globale Erderwärmung zu bekämpfen.

Noch umstritten sind Teile des IRA welche sich z.B. auf E-Fahrzeuge beziehen. Wie Reuters berichtet, dürfen Anreize für solche Fahrzeuge nur dann bezogen werden, wenn jene in den USA montiert wurden. Mit dieser Einschränkung würden rund 70% der E-Fahrzeuge aus dem Anreizsystem fallen. Die Verhandlungen in diesem Zusammenhang, unter anderem auch mit der EU, seien aber noch im Gange.

Dieser Beitrag ist Teil des ESGenius Letter zum Thema Die Energie der Zukunft. Die weiteren Artikel mit Informationen und Insights rund um nachhaltige Energienutzung finden Sie hier.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds-ABC.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen