Erste Asset Management Investment Blog

Gemischte Fonds – in 8 Punkten einfach erklärt

Gemischte Fonds – in 8 Punkten einfach erklärt
Gemischte Fonds – in 8 Punkten einfach erklärt
(c) istock
Beitrag teilen:

Aktien sollte man haben – weil sie langfristig den meisten Ertrag erwarten lassen. Anleihen sollte man haben – weil sie stabile Zinserträge erwarten lassen. Man muss sich also zwischen hohen Ertragserwartungen mit hohen Kursschwankungen und niedrigen Ertragserwartungen mit geringeren Schwankungen entscheiden? Nein, das muss man nicht, denn ein Gemischter Fonds kombiniert Aktien mit Anleihen und vereint so die Vorteile aus beiden Anlageklassen. Das hört sich ganz einfach an, doch ist es das auch in der Praxis? In diesem Artikel geben wir einen kurzen und einfach gehaltenen Überblick, wie Gemischte Fonds „funktionieren“.

1.Gemischte Fonds – was ist drin ?

Stellen Sie sich vor, zu Ihnen kommt ein Koch. Er sagt: „Ich habe Gemüse und ich habe Fleisch, um 12 Uhr gibt es etwas zu essen.“ Wissen Sie jetzt, was Sie heute zum Mittagessen bekommen?Gemischte Fonds

Eigentlich nicht. Denn welches Fleisch, welches Gemüse? Wird gekocht oder gegart? Sie wissen nur, dass Sie eine Mischung bekommen. Ähnlich ist es bei einem Gemischten Fonds.

Daher müssen vorweg zumindest 3 Fragen gestellt werden:

  • Welche Anlageklassen sind drinnen?
  • In welchem Mischungsverhältnis?
  • Nach welchem Rezept wird gekocht?

2.Was zeichnet Gemischte Fonds aus ?

Um ein Gemischter Fonds zu sein, muss dieser Fonds zumindest in drei unterschiedliche Anlageklassen investieren. Warum in drei? Jeder Fonds hält ein bisschen Bargeld, was ja als eigene Anlageklasse zählt.

Die bekanntesten Anlageklassen neben Bargeld sind:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Alternative Investments

Machen wir es einfach. Der Koch präsentiert uns seine Auswahl und sagt: „Ich mische Aktien und Anleihen, sonst nichts!“

Also folgen die Fragen:Gemischte Fonds

  • Aktien aus welchen Ländern?
  • Staatsanleihen
    oder Unternehmensanleihen?
  • Fremdwährungen?

Um einen ersten Eindruck zu erhalten brauchen Anlegerinnen und Anleger also zwei Informationen:Gemischte Fonds

  • Inhalt
  • Mischungsverhältnis

3.Was ist ein Mischverhältnis ?

Ganz wichtig ist dann zu wissen, ob das Mischungsverhältnis konstant bleibt, oder ob dieses variabel ist. Um dies besser zu verstehen, hier ein Beispiel:

Fonds 1: 50 % Aktien + 50 % / Anleihen fixe Quoten

Fonds 2: Aktienquote 0 % – 50 % / Rest Anleihen

Wir haben bei diesem Beispiel an der Aktienquote „gedreht“, da dies auch Sicht der Anlegerinnen und Anleger am leichtesten zu verstehen ist. Denn Aktien werden als „Risiko-Komponente“ wahrgenommen.

Um den Unterschied zwischen den beiden oben genannten Varianten besser zu  verstehen, beleuchten wir die Aktienquote beim Fonds 2. Von 0 % bis 50 % bedeutet, dass langfristig im Durchschnitt nur ca. 25 % Aktien im Portfolio sind. Der Fonds 2 ist somit deutlich defensiver ausgerichtet als der Fonds 1!

4. Ist jeder Gemischte Fonds gleich?

„Auf das Rezept kommt es an!“

Wie oben dargestellt, unterscheiden sich gemischte Fonds durch die ausgewählten Anlageklassen, deren Gewichtung und ob die Gewichtung fix oder variabel ist.

Wenn sich also zwei Anleger treffen und über Ihr Investment sprechen: „Ich habe einen Gemischten Fonds“ – „Ich auch!“, dann wissen wir jetzt bereits, dass sie zwar vom gleichen sprechen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett unterschiedliche Investments haben.

5. Gemischte Fonds – auf das Risiko kommt es an

Wenn ein Anleger sich für ein Investment in einen gemischten Fonds entscheidet, wird ihm häufig nur die maximale Aktienquote genannt, da dies als Risiko empfunden wird. Wussten Sie, dass Hochzins-Anleihen ebenfalls in diese Kategorie fallen, und dass Fremdwährungen auch so stark schwanken können wie Aktien?

Das bedeutet: Die Frage nach der Aktienquote reicht nicht aus. Viel besser wäre die Frage nach der maximalen Gesamtrisiko-Komponente (also zumindest inklusive Hochzins-Anleihen und Fremdwährung).

Diese Frage hat auch die Aufsichtsbehörden bereits beschäftigt. Eine standardisierte Antwort für die Klassifizierung hinsichtlich Risiko ist Bestandteil des Kundeninformationsdokuments (KID) bei jedem Fonds. Hier erfolgt die Einstufung gemäß historischer Kursschwankungen in Form der Kennzahl des SRRI (Einstufung 1 bis 7, wobei 1 das niedrigste historische Risiko darstellt).

6. Wie kann man Gemischte Fonds vergleichen?

Aus der Beschreibung alleine ist es für Anlegerinnen und Anleger nur sehr schwer, unterschiedliche Gemischte Fonds miteinander zu vergleichen. Wie kann man sich dennoch einen Überblick verschaffen?

Investments werden üblicherweise mit zwei Parametern beurteilt:

Oder machen wir es einfacher: Wenn man sich zwei Fonds heraussucht, bei denen sich der Kurs sich ungefähr gleich bewegt und die Volatilität in ähnlicher Höhe ist – und die Anlagestrategie vergleichbar ist – dann sind die Fonds wahrscheinlich auch vergleichbar. Sonst nicht!

7. Gemischte Fonds als Basisinvestment oder als Beimischung?

Vor jedem Investment sollte man sich über den Zweck der Veranlagung im Klaren sein:

  • Wie soll mein Portfolio strukturiert sein?
  • Wie lange ist mein Anlagehorizont?
  • Wie intensiv möchte ich mich um meine Anlagen kümmern?
  • Bin ich eher ein vorsichtiger oder ein offensiver Anleger?

Viele Anlegerinnen und Anleger fühlen sich mit Aktien bzw. Aktienfonds nicht wohl, verstehen aber, dass diese Anlageklasse langfristig ins Portfolio gehört.

Als Einzelinvestment würden sie daher nicht in Aktienfonds veranlagen. Wenn diese Anlage aber in einem Gemischten Fonds enthalten ist, dann sind viele doch bereit in Aktien zu investieren. Allerdings darf zumeist die Aktienkomponente nicht zu hoch sein. In der empirischen Finanztheorie wird in diesem Zusammenhang häufig eine Aktienkomponente von  ca. 30 % genannt.Daher haben viele Gemischte Fonds das Schwergewicht im Portfolio bei den Anleihen und mischen Aktien eher konservativ bei. Solche Fonds werden gerne als Basisinvestment bei der Veranlagung herangezogen.

8. Gemischte Fonds – wie veranlage ich richtig?

Wenn Anlegerinnen und Anleger sich über Ihr eigenes Zielportfolio im Klaren sind (Aufteilung Aktien vs. Anleihen)

Gemischte Fonds

, dann kann dies mit sehr breiter Streuung sehr einfach durch das Investment in einen Gemischten Fonds abgedeckt werden.

So lange sich das grundlegende Profil der jeweiligen Anlegerin nicht ändert, sollte man auch in diesem Investment bleiben. Das bedeutet, dass es sich um eine langfristige bis sehr langfristige Veranlagung handelt. Um das persönliche Portfolio zu individualisieren bzw. die eigenen Vorlieben abzudecken können kleinere zusätzliche Positionen ins Depot mit aufgenommen werden.

Man nennt diese Beimischungen auch Satelliten, während das Basisinvestment auch Kerninvestment genannt wird. Der englische Fachbegriff für diesen Mix nennt man daher Core-Satellite-Strategie.

 

Fazit  

Wie jeder Koch individuell kocht, so gibt es auch nicht den „einen“ Gemischten Fonds. Allerdings gibt es für fast jeden Geschmack ein passendes Angebot. Wichtig für jede Anlegerin und jeden Anleger ist es sich vorweg im Klaren zu sein, was man von der persönlichen Veranlagung erwartet – und nach diesen Kriterien den entsprechenden Fonds auszuwählen!

Interessieren Sie sich für das Thema Vermögensaufbau und Vorsorge? Mit unseren Investmentfonds finden Sie Ihre persönliche Lösung.

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.