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Abfertigung neu: Die „Zweite Säule“ soll stabiler werden

Abfertigung neu: Die „Zweite Säule“ soll stabiler werden
Abfertigung neu: Die „Zweite Säule“ soll stabiler werden
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Unter dem Kürzel „Abfertigung Neu“ versteht man hierzulande seit Jahren den systematischen Aufbau von Ansprüchen der unselbständig Erwerbstätigen auf Basis eines Kapitalstockes. Immerhin 1,53 Prozent des Bruttobezuges zahlen die Arbeitgeber  für ihre Arbeiter und  Angestellten  in die Mitarbeiter – Vorsorgekassen ein.

Das ersetzt die ehemalige Abfertigungsregelung, die oft zu beträchtlichen Liquiditätsproblemen in Unternehmen geführt hat. Die Betriebspension gilt als „zweite Säule“ gegen die finanzielle Lücke im Ruhestand. Mehr Infos dazu hier.

Die Vorsorgekassen betreuen mittlerweile einen Kapitalstock von 11,5 Mrd. Euro. Rund 4,3 Millionen Arbeitnehmer haben bei einer der acht Vorsorgekassen Österreichs ein Konto. Die Performance dieser Vorsorgekassen liegt im längerfristigen Vergleich bei rund 2,5  bis 3 Prozent.

Das ist im Vergleich  zu den Pensionskassen um gute zwei Prozentpunkte weniger. Grund: Derzeit kann ein Berechtigter bei einem Jobwechsel bereits nach drei Jahren den in der Vorsorgekasse angesparten Betrag cash entnehmen. Das erfordert Liquiditätsvorsorge.

Reform der Vorsorgekassen

Jetzt soll eine Reform her. Andreas Zakostelsky, Fachverbandsobmann der Pensionskassen in der WKO und Vorstandschef der VBV zeigt sich optimistisch. „Wir schlagen vor, dass die in den Mitarbeitervorsorgekassen angesammelten Beträge bei Übertritt in die Pension nahtlos und steuerfrei in eine Pensionskasse eingebracht werden“.

Dieser Vorschlag sei, so betonte erst vor kurzem in einem Interview, schon mit den Sozialpartnern ausverhandelt. Gewerkschaft und Arbeiterkammer würden „mitgehen“.

Die Ausgangslage  sei derzeit so, dass nur  etwa 40 Prozent der Berechtigten den angesammelten Betrag, der sich  aus den 1,53 Prozent der Brutto Lohn- oder Gehaltssumme im Zuge eines Berufslebens ergibt, bis zum Pensionsantritt gleichsam in der Vorsorgekassen stehen lassen. Die neue Konzeption würde davon ausgehen, dass „grundsätzlich die Liegedauer bis zum Übertritt in die Pension verlängert wird“, meint Zakostelsky.

Für jemanden, der mehr als zwei Monate arbeitslos ist und in finanzielle Engpässe gerät, sollte die Entnahme des angesammelten Betrages zwischenzeitlich durchaus  möglich sein. Er  gehe davon aus, dass man  in einigen Jahren dann zu einer Quote von 75 Prozent  jener komme, die das Geld bis zur Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses in den Kassen belassen und dann auf eine Pensionskasse umsteigen.

„Diese werden dann sofort zu Anspruchsberechtigten und können so mit der Abfertigung Neu eine respektable Basis für ein Zusatzeinkommen im Alter schaffen.“, so der Vorsorge-Experte, der in dieser Innovation eine große Chance zur Stärkung der sogenannten Zweiten Säule der Pensionsvorsorge sieht.

Zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten

Es gibt noch weitere Vorschläge der Pensionskassen. Diese sind primär steuerlicher Natur. Dazu Zakostelsky konkret: „Neben der geschilderten, problemlosen Überführung in die Pensionskassen  schlagen wir vor , dass in der Betrieblichen Vorsorge die Arbeitnehmerbeiträge im gleichen Ausmaß steuerfrei gestellt werden wie dies bei den Arbeitgeberbeiträgen der Fall ist. Also Parität in der Steuerentlastung.“

Der dritte Vorschlag sieht vor, dass bei den Arbeitgeberbeiträgen auch die Selbstbeiträge der Unternehmer steuerlich berücksichtigt werden. Da gibt es derzeit eine unlogische Lücke. „In einem Tischlereibetrieb arbeiten fünf Personen, einschließlich des Eigentümers, der voll in die Produktion eingebunden ist.

Derzeit kann dieser einen Beitrag für die Pensionskasse für sich selbst steuerlich nicht geltend machen“, gibt Zakostelsky ein Beispiel dieser Ungleichbehandlung. Da sei damals wohl bei der Beschlussfassung ein Redaktionsfehler passiert, denn es gäbe  dafür keine sinnvolle Begründung.

Meiner Meinung nach würde die Beseitigung dieser Schlechterstellung die Bereitschaft in eine betriebliche Altersvorsorge einzusteigen – vor allem bei den KMU – Verantwortlichen –  beträchtlich steigern. Es ist ja nicht einzusehen, dass ein Unternehmer für die Mitarbeiter einzahlt, er selbst aber von den steuerlichen Bedingungen ausgeschlossen ist, obwohl er voll im Unternehmen engagiert ist„, betont der VBV – Chef.

Bei den Pensionskassen gibt es mittlerweile einen Kapitalstock von immerhin 22 Mrd. Euro. „Das ist – im internationalen Vergleich – viel Luft nach oben!“ Die Vorschläge sind formuliert. Die kommende Regierung kann rasch handeln..

INFO:

Fonds für Pensionsrückstellungen

Für die Pension vorsorgen mit Fonds? Die im Link unten aufgelisteten Fonds sind für die Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen (§14 EStG) geeignet.

https://www.erste-am.at/de/private-anleger/unsere-fonds/pensionsrueckstellungsfonds 

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