Erste Asset Management Investment Blog

Trump und grüne Aktien – Interview mit Fondsmanager Alexander Weiss

Trump und grüne Aktien – Interview mit Fondsmanager Alexander Weiss
Trump und grüne Aktien – Interview mit Fondsmanager Alexander Weiss
Beitrag teilen:

Die US-Wahl ist geschlagen, die Republikaner unter Donald Trump feiern einen historischen Sieg (Red Sweep), also auch den Sieg des Senatoren- und Repräsentanten-Hauses. Die Aktien im Cleantech-Bereich haben daraufhin teilweise kräftig korrigiert. Wie sich unser Fondsmanagement positioniert und welche Chancen sich für erneuerbare Aktien ergeben, darüber diskutieren wir mit Alexander Weiss, Fondsmanager des ERSTE GREEN INVEST.

Alexander, wie beurteilst du diese Entwicklung?

Mit der Wahl von Donald Trump gibt es viele offene Fragen, was den Bereich erneuerbare Energie betrifft. Diese Unsicherheit hat den Cleantech-Aktienbereich belastet, die Aktien haben in diesem Segment kräftig korrigiert. Die Korrektur trifft auch unsere beiden Umweltaktienfonds ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT und ERSTE GREEN INVEST. Es trifft aber auch breite Indizes und ETFs im Bereich erneuerbare Energieaktien.

Wie seid Ihr derzeit im Fonds positioniert?

Wir haben bereits vor der Wahl unserer Cash-Position stark aufgebaut (> 6%) und werden diese nun nutzen, um sukzessive Titel aufzustocken, bei denen wir die Reaktion als überzogen sehen. Einige Titel haben bis zu 50% an Wert verloren, da sehen wir Kaufgelegenheiten.

Warum ist diese Verunsicherung da?

Das große Thema ist der „Inflation Reduction Act“ (IRA) den viele aufgrund der, wie es aktuell aussieht, republikanischen Mehrheiten im Kongress & Präsident Trump gefährdet sehen. Der IRA ist für viele Unternehmen im Cleantech Sektor (Solar, Wind, Elektromobilität, Wasserstoff etc.) tatsächlich ein wesentlicher Faktor, für ihre Wachstums-/Ertragsaussichten.

Beispiel First Solar, dzt. unsere Top Position im ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT und die viertgrößte Position im ERSTE GREEN INVEST: Der Gewinn je Aktie wird laut den aktuellen Markterwartungen für 2026 ohne IRA bei etwa ~USD 10/Aktie erwartet, mit IRA liegt diese Gewinnerwartung bei ~USD 30/Aktie.

Insofern sind die Reaktionen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Dabei könnte gerade First Solar sogar ein Profiteur vom Ausgang der Wahlen sein. Trump hat Zölle von 60% auf alle Importe aus China angekündigt, First Solar hat die gesamte Wertschöpfungskette seiner Solarmodule in den USA, hätte also noch mehr pricing power.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken beinhaltet.

Welche Bereiche könnten unter Trump profitieren, bzw. wer wäre von einer möglichen Streichung des Inflation Reduction Act betroffen?

Verschiedene Teilgebiete des Energie-Komplexes sind unterschiedlich stark von der möglichen Streichung des IRA betroffen. Beispielsweise sollten Großprojekte im Bereich Onshore-Wind und Solar relativ sicher sein. Hier sind die sogenannten Tax Credits (Steuererleichterungen, Anm.) schon seit Jahren über unterschiedliche Administrationen verlängert worden. Interessant: Selbst unter Trump wären die Solar Tax Credits ausgelaufen, er hat sie aber eben in dieser „Tradition“ verlängert.

Zu Solar-Energie hat sich Trump im Wahlkampf sogar positiv geäußert („big fan of solar“). Die Bereiche Batterie-Speicher und der Ausbau des Netzes sollten weiterhin Zuspruch erhalten, da diese Themen ebenso von Republikanern gestützt werden, negativ betroffen sehen wir hingegen vor allem E-Mobilität und Offshore-Wind (Windanlagen in Küstennähe)  – das sind die einzigen Themen zu denen Trump öffentlich eine negative Position bezogen hat. Wobei beim Thema Elektromobilität Elon Musk vielleicht noch ein Wörtchen mitzureden hat.

Kann Donald Trump den Inflation Reduction Act einfach so aufheben?

In der Theorie ja, in der Praxis wird sich das aus drei Gründen als schwierig erweisen:

Erstens: Die Aufhebung von Gesetzen ist sehr komplex und dauert sehr lange. In Trumps erster Legislaturperiode war die Aufhebung von Obamacare eines der erklärten Wahlzielen, an diesem Thema ist man allerdings gescheitert. Im Gegensatz dazu wurde die Aufhebung des Inflation Reduction Act im Wahlkampf kaum thematisiert.

Zweitens: Es ist nicht klar, dass die Republikaner eine volle Aufhebung des Inflation Reduction Act überhaupt wollen. Die Investitionen kommen im überwiegenden Ausmaß republikanischen Distrikten zugute, vor allem für Solar- und Wind Tax Credits gibt es einen überparteilichen Konsens. House-Speaker Mike Johnson hat bereits erwähnt, dass man dem IRA eher mit dem Skalpell als mit dem Vorschlaghammer angehen würde. In einem offenen Brief haben sich18 House-Republikaner für den IRA ausgesprochen. Diese 18 Abgeordneten könnten im Thema IRA das Zünglein an der Waage sein, wenn man den aktuellen Auszählungsstand im House betrachtet.

Die genaue Sitzverteilung im US-Repräsentantenhaus ist noch offen. Quelle: Associated Press (AP)

Drittens: Trumps Priorität ist es, diese günstige Energie bereitzustellen. Die Vorlaufzeiten für Nuklear sind sehr lange (2030+), ähnliches gilt für Gas-Kraftwerke (Engpässe bei Turbinen). Die USA brauchen Energie, vor allem die Tech-Unternehmen benötigen sehr viel für ihre Datenzentren und künstliche Intelligenz. Die Behörde für Energie-Regulierung (FERC) hat unlängst anerkannt, dass der Ausbau von künstlicher Intelligenz auch eine Frage der nationalen Sicherheit ist, man diese also priorisieren wird, um sie in den USA zu behalten. Weiterhin gilt: der schnellste ans Netz zu bringende Strom und zeitgleich auch der günstigste sind weiterhin Erneuerbare Energien.

Trotz alldem ist klar, dass die Unsicherheit und Volatilität gestiegen ist. Die Reaktion am Tag nach der Wahl hat dies bereits gezeigt und ein Stück weit den Worst Case gepreist. Was Trump genau machen wird, ist momentan noch unklar, bereits in der ersten Legislaturperiode war dieser oft unberechenbar. Selbst wenn die Republikaner eine volle Aufhebung des IRA planen, würde dies sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und aus Sicht von Experten frühestens Ende 2025 umgesetzt werden – dann wird man sich quasi schon wieder im Wahlkampf (Midterms) befinden – und es bleibt zu sehen ob Republikanische Gouverneure gegen ein Gesetz stimmen, das Jobs und Investitionen in ihren Bundesstaaten bringen.

Trump war schon einmal Präsident, wie hatten sich damals die Aktien im Bereich erneuerbare Energien entwickelt?

Oft wird vergessen, dass Trump schon einmal Präsident war. In dieser Zeit haben sich die Aktien im Bereich Erneuerbarer Energien sehr positiv entwickelt. Trump hat unter anderem auch die Tax Credits für Solar verlängert. Trump sieht sich ultimativ als „Deal-Maker“, der mit sehr extremen Positionen in Verhandlungen geht – es bleibt zu hoffen, dass sich dies in dieser Legislaturperiode bewahrheiten wird.

Wie beurteilst du den Ausblick für Umweltaktien?

Wie erwähnt, hatten wir vor der Wahl erhöhte Cash-Quoten, die angesichts der extremen Reaktion allerdings nur wenig geholfen haben. Dieses Cash werden wir nun verwenden, um punktuell Titel zuzukaufen, die entweder am wenigsten von einem worst case (IRA-Aufhebung) betroffen sind bzw. wo dies schon am dramatischsten eingepreist (überpreist) ist. Untenstehend eine Übersicht der verschiedenen Themen, und wie wir im Zuge der Wahl reagiert haben.

Das Umfeld, in dem wir seit den Wahlergebnissen agieren hat sich geändert. Vor allem ist es die Unsicherheit, was genau Trump in seiner neuen, mächtigeren Position, machen wird. Wie sich dies nun für die kommende Legislaturperiode entwickelt wird zu beobachten bleiben. Unsicherheit bedeutet erhöhte Volatilität, was aber für das aktive Fondsmanagement Möglichkeiten eröffnet, überzogene Kursrückgänge zu Zukäufen zu nutzen. Langfristig bleibt das Thema Umweltaktien weltweit betrachtet, und nicht nur mit Blick auf die USA, ein Wachstumsthema.

Ähnliche Beiträge zu diesem Thema 👉


Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

ERSTE GREEN INVEST

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breit gestreute Veranlagung in Aktien der globalen Aktienmärkte
  • Partizipation an ökologisch, ethisch und sozial agierenden Unternehmen
  • Aktive Selektion von Titeln, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde
  • Chance auf attraktive Wertsteigerung

Zu beachtende Risiken

  • Der Kurs des Fonds kann stark schwanken.
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Fondswert durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breite Streuung in Unternehmen der Umweltbranche schon mit geringem Kapitaleinsatz.
  • Unterstützung der Umweltschutzprogramme des WWF durch die Erste AM.
  • Chancen auf attraktive Wertsteigerung.
  • Der Fonds eignet sich als Beimischung zu einem bestehenden Aktienportfolio und ist für einen langfristigen Substanzzuwachs bestimmt.

Zu beachtende Risiken

  • Der Fondspreis kann stark schwanken (hohe Volatilität).
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Anteilwert in Euro durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.