Erste Asset Management Blog

Jackson Hole – Geldpolitik im Fokus

Jackson Hole – Geldpolitik im Fokus
(c) unsplash

In dieser Woche findet zwischen dem 25. und 27. August das jährliche Jackson Hole Economic Symposium statt, dass von der Federal Reserve Bank of Kansas City veranstaltet wird. Eingeladen sind Zentralbanker:innen, Finanzminister:innen, Ökonominnen und Ökonomen sowie Finanzmarktteilnehmer:innen. Im Zentrum des Interesses wird die Rede von Fed-Chair Jerome Powell am 26. August stehen.

Niedriginflationsumfeld

Bis vergangenes Jahr waren die meisten Zentralbanken in den entwickelten Volkswirtschaften noch von einem anhaltenden Niedriginflationsumfeld ausgegangen. Die damals ansteigende Inflation wurde als temporär angesehen. Doch innerhalb der vergangenen zwölf Monate hat sich viel geändert.

Hohe Inflation

Die Inflationsraten sind in vielen Ländern weiter auf hohe Niveaus angestiegen. Die anfänglichen Inflationstreiber waren pandemiebezogen. Mit dem schnellen Anstieg der Güternachfrage konnte das Güterangebot nicht mithalten. Dazu kamen kräftig angestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise, vor allem aufgrund des Krieges in der Ukraine, und der zunehmende Preisdruck im Dienstleistungssektor aufgrund der Lockerungsmaßnahmen. Mittlerweile sind Überwälzungseffekte auf zahlreiche andere Preiskomponenten erkennbar. Die Kernfrage ist, ob es zu Sekundärrundeneffekten kommen wird (also eine Lohn-Preis-Spirale).

Enger Arbeitsmarkt

Klassischerweise wird von den Zentralbanken versucht, die aktuelle Inflation mit der Phillips-Kurve zu erklären. Hierbei wird die Inflation mit zwei erklärenden Faktoren in Beziehung gesetzt. Erstens, der Arbeitsmarkt. Generell gilt, je mehr die aktuelle Arbeitslosenrate unter der Arbeitslosenrate liegt, die um den Wirtschaftszyklus bereinigt ist (strukturelle Arbeitslosenrate), desto größer ist der Inflationsdruck. Tatsächlich ist aktuell in vielen Ländern der Arbeitsmarkt sehr eng.

Inflationsschätzungen lagen meist falsch

Zweitens wird angenommen, dass die aktuelle Inflation entweder von den Inflationserwartungen oder der vergangenen Inflation beeinflusst wird. Die Methode für die Inflationsschätzungen, die langfristigen Erwartungen von Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen, Ökonominnen und Ökonomen und den Marktpreisen heranzuziehen, wird immer stärker kritisiert. Auf der Theorieebene war das eine schöne Weiterentwicklung. In der Praxis hat sich das jedoch als eher unbrauchbar herausgestellt, weil die Schätzungen zu oft weit entfernt von den realisierten Werten lagen.

Persistenz

Vielmehr wird der Zusammenhang zwischen den vergangenen Inflationsraten und der aktuellen Inflation in einem zunehmenden Ausmaß als ein Erklärungsfaktor für die aktuelle Inflation akzeptiert. Hierbei spricht man von Persistenz. Aktuelle Schätzungen deuten darauf hin, dass die Persistenz zugenommen hat. Das bedeutet: Wenn die Inflation innerhalb einer bestimmten Zeitperiode, sagen wir, vier Quartale, niedrig war, bleibt die Inflation niedrig. Wenn die Inflation hoch war, bleibt die Inflation hoch. Wenn sich die aktuell angestiegene Persistenz verfestigt, kann sie wahrscheinlich nur gebrochen werden, wenn die Zentralbank sehr restriktiv agiert. Ähnlich wie der Fed-Vorsitzende Paul Volcker, der Anfang der 1980er mit kräftigen Leitzinsanhebungen eine Rezession (ansteigende Arbeitslosigkeit) ausgelöst hat, um die Inflation zu drücken. Obwohl die Inflation in den 1980ern tatsächlich einen fallenden Trend einschlug, blieb die Persistenz noch bis Anfang der 1990er hoch. Das sieht man auch daran, dass in diesem Zeitraum die langfristigen Inflationsprognosen immer zu hoch waren (siehe oben). Es kann also lange dauern, die Inflationsbefürchtungen zu bändigen, wenn sie erstmals zunehmen.

Restriktive Geldpolitik

Um eine Verfestigung des Zusammenhangs zwischen vergangener und aktueller Inflation (Persistenz) zu verhindern, heben die Zentralbanken derzeit möglichst schnell die Leitzinsen an. Doch auf welches Niveau? Zahlreiche Zentralbanken signalisieren, die Geldpolitik nötigenfalls auch restriktiv (wirtschaftsdämpfend) zu gestalten. Das um die Inflation bereinigte Zinsniveau (realer Zinssatz) soll positiv werden. Dabei gibt es jedoch eine wichtige Frage, die derzeit niemand zufriedenstellend beantworten kann. Welcher Wert für die Inflationsrate, mit dem der reale Zinssatz berechnet wird, soll veranschlagt werden?

Die aktuelle Schätzung der Erste Asset Management für die zugrundeliegende Inflation in den USA liegt bei 4% im Jahresabstand. Vergleichswerte: Deflator der persönlichen Konsumausgaben: 6,8% im Juni, Konsumentenpreisinflation: 8,5% im Juli, Zentralbankziel: 2%. Wenn die Inflationsschätzung stimmt, ist ein Leitzinssatz von über 4% nötig, um einen positiven realen Zinssatz zu erreichen. Die Marktpreise reflektieren jedoch ein Ende des Zinsanhebungszyklus im März 2023 mit einem Wert von knapp 3,7%. Am kommenden Freitag wird der Fed-Vorsitzende Jerome Powell die Gelegenheit haben, die Markterwartungen zu beeinflussen. Der Hoffnungen einiger Marktteilnehmer:innen, dass der Rückgang der Konsumentenpreisinflation von 9,1% im Juni auf 8,5% im Juli eine weniger kämpferische (hawkishe) Fed-Politik bedeutet, könnten enttäuscht werden. Denn der Arbeitsmarkt ist sehr eng und die Persistenz ist angestiegen.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen