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Mit dem Gewinnfreibetrag 2023 Steuer sparen

Mit dem Gewinnfreibetrag 2023 Steuer sparen
Mit dem Gewinnfreibetrag 2023 Steuer sparen
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Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, erfährt man in diesem Blog.

Mit dem ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 gibt es nun für den Gewinnfreibetrag einen maßgeschneiderten Fonds, der bei Erste Bank und Sparkasse oder auch online gezeichnet werden kann. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken beinhaltet.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für österreichische Unternehmen. Er ermöglicht es Selbstständigen und Personengesellschaften, die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last zu mindern. Der Grundfreibetrag beträgt seit 1. Jänner 2022 15% des Unternehmensgewinns. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro wird der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Bei höheren Gewinnen kann man den Freibetrag durch Investitionen, z.B. in Wertpapiere auf bis zu 45.950 Euro erhöhen. Das dient dazu, Investitionen und betriebliche Vorsorge zu fördern.

Gewinn in EuroGewinnfreibetrag
Grundfreibetragbis 30.00015%
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag30.000 – 175.00013%
175.000 – 350.0007%
350.000 – 580.0004,5%
über 580.0000%

TIPP:
Den Rechner zum Gewinnfreibetrag finden Sie unter:
www.sparkasse.at/gewinnfreibetrag
www.erstebank.at/gewinnfreibetrag

Wer kann den Gewinnfreibetrag beanspruchen?

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:

  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Land- und Forstwirtschaft

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um für den Gewinnfreibetrag qualifiziert zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu
  • Es müssen betriebliche Einkünfte vorliegen
  • Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.

Steuerberater:innen können bei der Überprüfung der individuellen Situation helfen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden, um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können.

Welche Fonds sind für den Gewinnfreibetrag geeignet?

Eine Liste der Fonds, die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind, finden sich unter diesem Link: https://www.erste-am.at/de/private-anleger/unsere-fonds/gewinnfreibetrag

Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach der vorgeschriebenen Behaltedauer von vier Jahren können diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkauft werden.

Jetzt neu: ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 – ein maßgeschneiderter Fonds für den Gewinnfreibetrag 2023

Der neue Laufzeitfonds der Erste AM bietet Unternehmer:innen und Freiberufler:innen die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last gemäß dem Gewinnfreibetrag laut Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) zu mindern.

Erwartete Rendite 3,5-4,5%

Anleger:innen haben die Möglichkeit, breit gestreut und mit planbarem Investmenthorizont in ein Portfolio mit etwa 70 verschiedenen Anleihen der Bonitätsstufe Investment Grade zu investieren. Der erwartete Ertrag des Fonds setzt sich aus den laufenden Kupons sowie möglichen Tilgungsgewinnen der Anleihen zusammen. Basierend auf den derzeitigen Kaufkursen ergibt sich eine Rendite im geplanten Startportfolio von ca. 3,5-4,5%.

Zu beachten ist, dass die Renditen am Anleihenmarkt weiter steigen könnten, was sich ungünstig auf die Anleihenkurse auswirken würde. Außerdem kann es aufgrund der Emittentenstruktur zu Bonitätsänderungen und damit auch zu Kursrückgängen und Anleiheausfällen kommen. Die Höhe der Rückzahlung des Fonds ist daher nicht garantiert.

Die Zeichnungsfrist für den Laufzeitfonds läuft bis zum 14. Dezember 2023. Bis dahin kann der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 bei Erste Bank und Sparkassen in ganz Österreich oder online gezeichnet werden.

Fazit

Zum Jahresende sollten sich Freiberufler und Selbständige Gedanken machen, wie Sie die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern können. Ausgewählte Investmentfonds bieten gute Möglichkeiten den Gewinnfreibetrag 2023 zu nützen. Dabei gilt es immer zu beachten, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken mit sich bringt.

Warnhinweise gemäß InvFG 2011
Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 kann zu wesentlichen Teilen in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten iSd § 72 InvFG 2011 investieren.
Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 beabsichtigt gemäß den von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen mehr als 35 % seines Fondsvermögens in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von öffentlichen Emittenten anzulegen. Eine genaue Auflistung dieser Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12.

Chancen:

  • Attraktive Renditechance
  • Breite Streuung in Anleihen verschiedenster Emittenten und Branchen
  • Planbarer Investmenthorizont aufgrund der fixen Laufzeit
  • Die Anleihen im Portfolio notieren in Euro

Risiken:

  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Bonitätsverschlechterungen können zu Kursrückgängen und Ausfällen führen.
  • Steigende Zinsen können zu Kursrückgängen führen.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

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Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

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