Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können einen Teil Ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Mit dem ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 gibt es nun für den Gewinnfreibetrag einen maßgeschneiderten Fonds, der bei Erste Bank und Sparkasse oder auch online gezeichnet werden kann.