Erste Asset Management Investment Blog

Twice the nice – sollte man zwei verschiedene Impfungen bekommen?

Twice the nice – sollte man zwei verschiedene Impfungen bekommen?
Twice the nice – sollte man zwei verschiedene Impfungen bekommen?
(c) unsplash
Beitrag teilen:

Mit fünf Impfstoffkandidaten (Pfizer/BioNTech, Modern, AstraZeneca, Johnson&Johnson, Novavax), die Anfang 2021 auf den Markt kommen, und möglicherweise Dutzenden, die später folgen werden, stellen sich viele Menschen nicht nur die Frage, ob sie sich impfen lassen sollen, sondern auch, mit welchem Impfstoff.

Während die erste Frage aus epidemiologischer Sicht eine klare Antwort hat, wird die zweite wahrscheinlich für die absehbare Zukunft nicht von den Verbrauchern entschieden werden können, da  Regierungen Impfstoffe auf der Grundlage der Dringlichkeit zunächst denjenigen zuteilen werden, die sie am dringendsten benötigen (gefährdete Menschen, medizinisches Personal, Lehrer usw.), unabhängig vom Hersteller.

Welche Strategie ist beim Impfen die beste?

Da die EU jedoch mehr Impfstoffdosen bestellt hat, als benötigt werden, um die Herdenimmunität zu erreichen, und da die AstraZeneca Impfung derzeit nicht perfekt wirksam zu sein scheint (ironischerweise könnte diese am Ende wahrscheinlich der vorherrschende Impfstoff für die breitere Bevölkerung sein), eröffnet sich die Möglichkeit, die Immunität mit einem wirksameren zweiten Impfstoff zu stärken, sobald dieser verfügbar ist.

In der Vergangenheit wurde diese Strategie bei der Kinderlähmung angewandt, wo Menschen den injizierbaren Impfstoff als Auffrischung der oft in der frühen Kindheit verabreichten Schluckimpfung erhielten, da die Impfstoffe verschiedene Teile des Immunsystems trainierten.

Viele Impfstoffe gegen Hepatitis und Meningokokken wirken austauschbar, d.h. es beeinträchtigt die Wirksamkeit nicht, wenn Anfangs- und Auffrischungsimpfstoff von zwei verschiedenen Herstellern mit unterschiedlicher Zusammensetzung stammen.

FAZIT:

Im Fall von Covid ist es noch zu früh, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie sich die durch mRNA-Impfstoffe (Pfizer/BioNTech, Moderna) aufgebaute Immunität von Virusvektorimpfstoffen (AstraZeneca, J&J) und rekombinanten Proteinimpfstoffen (Novavax) unterscheidet. Sie können am Ende verschiedene Teile des Immunsystems trainieren und so komplementär wirken. Da alle derzeitigen Impfstoffkandidaten auf das Virus-Spike-Protein abzielen, könnten sie auch als Substitute dienen.

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.