Erste Asset Management Investment Blog

Greenwashing durch Lobbying?

Greenwashing durch Lobbying?
Greenwashing durch Lobbying?
(c) unsplash
Beitrag teilen:

Wie schon in den letzten Jahren wurde auch heuer auf den Hauptversammlungen globaler Unternehmen über Umwelt- und Sozialthemen abgestimmt. Vermehrt ging es dabei um mehr Transparenz bezüglich Lobbyarbeit und politischen Zuwendungen.

Unternehmen können einerseits kommunizieren z.B. Klimaziele ernst zu nehmen, andererseits aber Lobbyorganisationen unterstützen, denen vorgeworfen wird Gegenteiliges bewirken zu wollen. Etwaige Missverhältnisse könnten so aufgedeckt werden.

Über einen entsprechenden Antrag wurde dieses Jahr beispielsweise bei Exxon Mobil abgestimmt. Nach Informationen unseres Research Partners ISS würde Exxon nur teilweise bekannt geben, welche Beträge in öffentliches Lobbying investiert wurden. Die Angaben zu Ausgaben in den einzelnen Bundesländern wären nicht vollständig. Zudem sei auch indirektes Lobbying durch Mitgliedschaften bei z.B. „American Fuel & Petrochem Manufacturers“ oder „American Petroleum Institute“ relevant und Mitgliedschaften bei Handelsorganisationen sowie verbundene Zahlungen sollten transparenter ausgewiesen werden.

Für Klimaziele und doch Lobbying dagegen

Medial wurde Exxon in den letzten Jahren vermehrt unterstellt, einerseits öffentlich die Pariser Klimaziele zu unterstützen, auf der anderen Seite jedoch Lobbying gegen diese zu betreiben. Dies hatte unter anderem das Divestment von Norwegens größtem privaten Asset Manager zur Folge. Die Befürchtung war, dass derartige Lobbyarbeit auch die europäischen Initiativen grüne Investitionen zu fördern, negativ beeinträchtigen könnte. 2021 kam es außerdem zu einer Klage der Stadt New York gegen Exxon, Royal Dutch Shell, BP und die Lobbyorganisation „American Petroleum Institute“ wegen irreführender Werbung und betrügerischen Geschäftspraktiken. Produkte würden auf Social Media Plattformen als „grüner“ und „sauberer“ beworben werden, obwohl die Unterstützung der Klimaziele durch das Geschäftsmodell der Unternehmen fraglich sei.

Anträge gewinnen an Wichtigkeit

Laut Analysen unseres Research Partners fand die beschriebene Imbalance zwischen den öffentlich bekanntgegebenen Bemühungen einzelner Unternehmen Klimamaßnahmen zu unterstützen und gleichzeitig Lobbyorganisationen zu unterstützen letztes Jahr vermehrt statt.

Dies war Anlass einiger Investoren entsprechende Anträge diese Praktik zu unterbinden zur Abstimmung zu bringen. Obwohl weiterhin die Themen Klimaziele, Klimarisiken und Energiewende dominierten, wuchs der Anteil an Anträgen, die eine Offenlegung politischer Ausgaben fordern. Die Harvard Law School berichtete über einen entsprechenden Antrag in der Hauptversammlung von Chevron. Als Folge erklärten sich 2021 verschiedene andere Unternehmen bereit, ein derartiges Reporting umzusetzen. Auch der bei der anfangs erwähnten Exxon Mobil Corporation eingereichte Antrag erreichte eine Stimmenmehrheit.

“Say on climate”

Ein neu zu lesender Begriff in diesem Zusammenhang, „Say on climate“, folgt der “Say on remuneration“ Abstimmungsreihe und erwirkt eine regelmäßige Abstimmung über die vorgeschlagene Klimapolitik des Managements.

Die Anträge können dabei vom Management selbst oder von Aktionären eingebracht werden. „Say on climate“ ist nicht rechtlich durchsetzbar, sondern hat eine beratende Funktion. Das Ergebnis entspricht jedoch der Erwartung der Aktionäre, welche verschiedene andere Möglichkeiten haben ihre Unzufriedenheit auszudrücken, wenn es in etwa um die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern etc., geht.

Unterstützung von Investoren nimmt zu

Dass die Offenlegung von politischen Zuwendungen und Unterstützung von Lobbyorganisationen bei Investoren an Interesse gewinnt, zeigen die Entwicklungen der Abstimmungssaison 2021: Nach Angaben der Harvard Law School steigerte sich die durchschnittliche Zustimmung von Anträgen über politische Zuwendungen von 38,6% im Jahr 2020 auf 48,1% in der heurigen Saison. In sechs Fällen kam es auch zu einer mehrheitlichen Annahme der Anträge. Anträge rund um Lobbying wurden 2020 mit rund 32,7% durchschnittlich angenommen, 2021 bereits mit 39,2%. In drei Fällen gab es eine Stimmenmehrheit für die Anträge.

Zudem verfeinern immer mehr Investmenthäuser die nachhaltigen Inhalte ihrer Abstimmungsrichtlinien und unterstützen entsprechende Anträge. Wenn ein Unternehmen z.B. im relevanten Bereich wesentlich schlechter als Mitbewerber abschneidet oder die politischen Aktivitäten nicht mit der langfristigen Strategie vereinbar scheinen, würde das bei verschiedenen Investoren eine Unterstützung eines entsprechenden Antragen hervorrufen.

Als Erste AM folgen wir in unserem Abstimmungsverhalten einer Richtlinie, die sich ganzheitlich an nachhaltigen Standards orientiert. Anträge aus den Bereichen der Transparenz zu politischen Ausgaben und Lobbying Aktivitäten sind hier miteingenommen und werden von unterstützt.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.