Erste Asset Management Blog

Grün oder Greenwashing?

Grün oder Greenwashing?
Grün oder Greenwashing?
Beitrag teilen:

Gastkommentar von Rafael Fink, Österreichisches Umweltzeichen-Team des VKI

Greenwashing bezeichnet eine Reihe von (PR-)Maßnahmen, mit denen Unternehmen sich oder ihre Produkte/Dienstleistungen als umweltfreundlich oder nachhaltig bewerben – obwohl es dafür keine faktische Grundlage gibt.

Vier Aspekte von Greenwashing machen das Thema so relevant:

  1. Ob es eine faktische Grundlage gibt, also tatsächlich ein positiver Effekt für die Umwelt erzielt wird, ist meist nicht trivial nachvollziehbar – und aufgrund der Komplexität der Materie auch nicht einfach zu erkennen. Um die Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder eines Produkts zu bewerten, müssen eine Vielzahl von Aspekten betrachtet und zusätzlich in einen Zusammenhang zueinander gebracht sowie in einen weiteren Kontext gestellt werden.
  2. Greenwashing ist zentrales Thema für den Schutz von KonsumentInnen und der Umwelt: Werden z.B. Produkte im falschen Glauben erworben, dass mit dem Kauf ein positiver Effekt auf das Klima erzielt wird, obwohl das faktisch nicht der Fall ist, handelt es sich nicht nur um Irreführung von KonsumentInnen – sondern verschlimmert zudem die Klimakrise.
  3. Greenwashing ist oft schwer zu erkennen, weil die dahinterliegenden Strategien mannigfaltig sind: das reicht von der Nutzung erfundener Labels über das Hervorheben positiver Umweltauswirkungen bei gleichzeitigem Verschweigen der negativen Effekte hin zur Verwendung absichtlich vager Begriffe wie „grün“ oder „klimaneutral“.
  4. Die rechtliche Handhabe gegen Greenwashing ist aktuell sehr schwierig. Deshalb arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einem Legislativvorschlag („Green Claims Initiative“), um das Thema besser in den Griff zu bekommen.

Wie lässt sich Greenwashing erkennen?

Infolge verschiedener Greenwashing-Methoden wird dessen Erkennbarkeit für KonsumentInnen erschwert. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten Grünfärberei auf die Schliche zu kommen:

Gesunde Skepsis: Besonders bei „übertriebenen“ Produktversprechen gilt es skeptisch zu sein. Die Bewerbung eines Produkts mit sehr allgemeinen, absichtlich vagen Begriffen wie „natürlich“, „naturnah“, „grün“ oder „nachhaltig“ sollte stets kritisch hinterfragt werden. Erhöhte Wachsamkeit darf auch gegenüber „klimaneutralen“ Produkten und Dienstleistungen gelten – insbesondere z.B. im Bereich fossiler Energien.

Sich Fragen stellen: Kann ein Einmalprodukt besonders umweltfreundlich sein? Erdgas klimaneutral? Ist der Bereich, mit dem ein Unternehmen für gelebte Nachhaltigkeit wirbt, auch dessen Kerngeschäft (wirbt ein Finanzinstitut z.B. mit umweltfreundlichen Finanzprodukten, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind oder „nur“ mit der Umstellung auf LED-Lampen)? Finden sich öffentlich einsehbare, nachvollziehbare Informationen – wie transparent ist das Unternehmen? Ist die gesamte Produktpalette eines Unternehmens nachhaltig oder nur ein sehr kleiner Teil des Sortiments? Gibt es in anderen Bereichen Kontroversen, in die das Unternehmen verwickelt ist?

Informieren und Recherchieren: Auf viele dieser Fragen können kurze Internetrecherchen erste Antworten bringen. Manchmal kann man rasch fündig werden, ob Produkte oder Unternehmen ihre Versprechen halten, weil z.B. andere KonsumentInnen oder Verbraucherschutzorganisationen dazu vielleicht schon etwas geschrieben oder veröffentlicht haben (z.B. im KONSUMENT). Über Gütesiegel kann man im Internet relativ einfach und rasch brauchbare Informationen einholen – seriöse Labels veröffentlichen ihre Kriterien, sind durch unabhängige Dritte geprüft und legen klar fest, wofür das Gütesiegel steht. Seriöse Gütesiegel sind etwa das Österreichische Umweltzeichen, der deutsche Blaue Engel, das Europäische Umweltzeichen oder der Nordische Schwan. Hier kann guten Gewissens zu zertifizierten Produkten gegriffen werden.

Kontaktieren: Manchmal kann es hilfreich sein, die Produzenten oder Händler zu kontaktieren, um direkt nachzufragen – z.B. durch einen entsprechenden Eintrag in den sozialen Medien des betreffenden Unternehmens – Öffentlichkeit kann hier den Druck auf eine Antwort stark erhöhen. In manchen Fällen kann es auch ratsam sein, eine Verbraucher- oder Umweltschutzorganisation zu kontaktieren.

Gemeinsam gegen Greenwashing

Um Greenwashing besser in den Blick zu bekommen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im März 2021 ein Projekt gestartet, im Zuge dessen einerseits eine niederschwellige Meldemöglichkeit für mögliches Greenwashing geschaffen wurde – und andererseits monatlich ein Greenwashing-Check veröffentlicht wird.

Bei jedem Greenwashing-Check wird auf Basis einer Einmeldung das “grüne” Versprechen eines Unternehmens oder Produkts geprüft. Dabei hat das betroffene Unternehmen auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, die ebenfalls veröffentlicht wird – damit sich Konsument:innen umfassend über Greenwashing informieren können. Anhand verschiedener Beispiele entsteht so ein umfassendes Bild, in welcher Form sich Konsument:innen mit Greenwashing konfrontiert sehen müssen.

Daher werden auch Sie herzlich eingeladen, Ihre Meldung hier einzureichen. Alle bisher veröffentlichen Greenwashing-Checks sind frei lesbar. auf www.vki.at/greenwashing

Zum Autor:

Raphael Fink arbeitet im Umweltzeichen-Team des VKI, das im Auftrag des Klimaschutzministeriums das Österreichische Umweltzeichen betreut. Er ist u.a. für das Österreichische Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte sowie für das EU Ecolabel zuständig. Außerdem ist er Projektleiter des VKI Greenwashing-Check

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.