Immobilien gelten für die meisten Anlegerinnen und Anlegern als solide Geldanlage. Gerade in Zeiten extrem niedriger Zinsen ist die Nachfrage nach den vier Wänden umso größer. Über Immobilienfonds kann man schon mit geringen Beträgen in „reale Werte“ (Grund und Boden) investieren.
Österreichische Offene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds bzw. Immobilien-Investmentfonds nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) bzw. dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) sind in Österreich seit dem 01.09.2003 zugelassen. Das Hauptanliegen des ImmoInvFG und des AIFMG ist der Anlegerschutz. Hier stehen die Aspekte der Sicherheit, der Kontrolle und die Publizitätsbestimmungen im Vordergrund. Offene Immobilienfonds sind verpflichtet, die Gelder ihrer Investoren zurückzunehmen. In Sondersituationen kann die Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilscheinen ausgesetzt werden.
Wie funktioniert ein Immobilienfonds?
Ein Offener Immobilienfonds ist mit einem Investmentfonds vergleichbar. Im Unterschied zu einem „herkömmlichen“ Investmentfonds investiert der Immobilienfonds jedoch in Immobilien wie Wohnhäuser, Büroobjekte uä. Ein Immobilienfonds macht es möglich bereits ab kleineren Summen in diese Sachwerte anzulegen. Der Fonds wird durch eine Immobilien Kapitalanlagegesellschaft professionell verwaltet und schüttet allfällige Mieterträge an die Anteilseigner aus.
Der Rechenwert der Fondsanteile wird nicht an der Börse bestimmt. Er wird gemäß gesetzlicher Bestimmungen von der Depotbank / Verwahrstelle auf Basis der Mieterträge und Bewertungen der Immobilien (durch unabhängige Sachverständige) sowie der liquiden Mittel ermittelt. Ein Immobilienfonds verfolgt das Ziel, seine Immobilien nachhaltig zu bewirtschaften und stabile Erträge zu erzielen. In der Regel sind die Objekte in einem Immobilienfonds breit gestreut.
Wodurch unterscheiden sich Immobilienfonds?
Ein Unterscheidungsmerkmal von Immobilienfonds ist die Anlageregion, in der sich die Werte befinden (zB Österreich, Deutschland, Staat in Mittel- und Osteuropa, USA, Asien). Immobilienfonds unterscheiden sich auch durch die Art der Objekte, in die sie investieren. Der Schwerpunkt kann im Wohnbau liegen oder bei Büro- und Gewerbeobjekten. Neuerdings gibt es auch sogenannte nachhaltige Immobilienfonds, die besondere Kriterien im Hinblick auf die bauliche Gestaltung der Objekte, Umweltverträglichkeit und die soziale Komponente an den Tag legen (siehe z.B. den Nachhaltigkeitskatalog der ERSTE Immobilien KAG).
Immobilienfonds und Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Immobilienfonds werden von einer Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt und verwaltet. Das Fondsvermögen eines Immobilienfonds steht im Eigentum der Anleger. Die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien hält und verwaltet dieses treuhändig für die Anteilinhaber. Eine Übersicht über die in Österreich tätigen Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften findet man auf der Internet-Seite der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG).
Risiken von Immobilienfonds
Immobilien gelten als solide Anlageform. Es kann jedoch passieren, dass Immobilien an Wert verlieren, MieterInnen keine Zahlungen leisten oder Liegenschaften leer stehen. Eine solche Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und zur Aussetzung von Ausschüttungen führen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ausgesetzt werden. Eine Veranlagung in Immobilien bzw. in Immobilienfonds ist grundsätzlich als längerfristiges Investment zu sehen.
Zusammenfassung:
Immobilienfonds bieten die Möglichkeit schon mit wenig Geld in reale Werte (Grund und Boden) zu investieren. Durch die breite Streuung der Objekte, die Verwaltung durch ein professionelles Fondsmanagement und die tägliche Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sind sie eine Alternative zum direkten Kauf eines Objektes. Immobilienfonds können so wie Immobilien auch an Wert verlieren.
Links:
Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG)
Immobilien-Investmentfondsgesetz
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.