Erste Asset Management Investment Blog

Erste Asset Management zieht ab 1. Juli bei Kohle den Stecker

Erste Asset Management zieht ab 1. Juli bei Kohle den Stecker

Wir ziehen als Fondsgesellschaft einen Schlussstrich unter Kohle und verzichten ab 1. Juli 2021 auf Investments in Unternehmen, die auf dem Gebiet des Kohleabbaus, der Erzeugung von Strom oder Treibstoffen aus Kohle aktiv sind.

„Das ist der Moment der Wahrheit…Die Welt muss jetzt handeln“, sagte Alok Sharma, Präsident der Weltklimakonferenz (COP) und forderte eindringlich den Abschied von Kohle. Der Abbau, die Verbrennung und Verwendung von Kohle tragen wesentlich zum Anstieg von Treibhausgasen und somit dem globalen Klimawandel bei. Der Kohlesektor trägt hinsichtlich der Erhaltung der Umwelt, der Sicherung der Menschenrechte und der Gesundheit eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und zukünftigen Generationen.

Die Erste Asset Management schließt ab 1. Juli 2021 daher alle Unternehmen aus dem Anlageuniversum betroffener Fonds aus, es sei denn, das Unternehmen verpflichtet sich glaubhaft gemäß dem Pariser Klimaabkommen (spätestens 2030, basierend auf dem IPPC-Bericht 2014) zum Kohleausstieg. Zudem hat die Erste Group, die Muttergesellschaft der Erste Asset Management, bereits im März 2021 angekündigt, schrittweise ihre Finanzierungen für die Sektoren Kraftwerkskohleabbau und Kohleverstromung zu reduzieren und sie gänzlich mit 2030 zu beenden.

Auf Grundlage des Berichtes des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, 2014) kann die beim Weltklimagipfel in Paris 2015 festgelegte Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5° Celsius nur über den Ausstieg aus dem Kohlesektor bis zum Jahr 2030 erreicht werden.

Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung

„Bereits 2016 waren wir eine der ersten Fondsgesellschaften im deutschsprachigen Raum mit einer firmenweiten Kohle-Policy. Jetzt setzen wir den nächsten Meilenstein und legen bei unseren Investitionen noch konsequentere Kohlekriterien an. Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht, um gemeinsam die Klimakrise zu lösen“, betont Heinz Bednar, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Erste Asset Management.

Aufgrund der derzeitigen Stellung von Kohle bei der Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung in Zentral- und Osteuropa (CEE) muss der Übergang jedoch sozial verträglich und im Sinne der Versorgungssicherheit gestaltet werden. „Daher haben wir bewusst eine Mischung aus Ausschluss und Engagement, also gezielt Unternehmen dazu zu bringen, die Transformation zur Nutzung erneuerbarer Energien zu bringen, gewählt“, so Bednar.

Dadurch könnten einerseits Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen zukunftssicher gemacht werden, andererseits die Versorgungssicherheit bei gleichzeitigem Ausstieg aus der klimaschädlichsten Energieerzeugung beibehalten werden.

Wie der Kohleexit erfolgen soll

Maßstäbe der neuen Erste Asset Management Kohle-Policy sind einerseits die Umsatzgrenzen aus dem österreichischen Umweltzeichen, andererseits wissenschaftliche Erkenntnisse, bis wann ein Kohleexit erfolgen muss, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.

„Nachhaltiges Investieren betrifft unser gesamtes Unternehmen und schlussendlich auch unsere Gesellschaft. Insofern reicht es nicht aus, konsequentere Maßstäbe für eine kleine Produktschiene zu definieren – diese Maßstäbe müssen für alle Publikumsfonds gelten. Der Kunde soll unabhängig vom gewählten Fonds wissen, dass Kohleabbau und Kohleverstromung ausgeschlossen sind“, erklärt Bednar.

Auf Basis dieser Erkenntnis und in Zusammenarbeit mit externen Research-Partnern und Datenprovidern evaluiert die Erste AM Unternehmen bezüglich ihrer Tätigkeit in folgenden Bereichen: Abbau von Kohle (thermisch, metallurgisch), Stromerzeugung aus Stein- oder Braunkohle, Erzeugung von Treibstoffen (flüssig oder gasförmig) aus Kohle, Klar formulierter und veröffentlichter Kohleausstiegsplan von relevanten Unternehmen. Die Erste Asset Management erwartet sich durch diese Maßnahme keinen Einfluss auf die Performance der betroffenen Fonds, sondern eine Reduktion der langfristigen Risiken.

„Die Abkehr von Kohle als Energieträger erlaubt der Erste Asset Management nicht nur ihre Verantwortung als Investor wahrzunehmen und langfristige ökologische und finanzielle Risiken zu minimieren, sondern hilft auch unserem Engagement im Rahmen des Montréal Carbon Pledge zu entsprechen“, so Bednar abschließend.

Link zur neuen Erste AM Kohlepolicy: https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien#all-downloads

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Beitrag teilen:
Die mobile Version verlassen