Erste Asset Management Blog

Was ist das „S“ in ESG?

Was ist das „S“ in ESG?
Was ist das „S“ in ESG?
(c) unsplash
Beitrag teilen:

Wie kann ein Unternehmen die Beziehungen zu seinen Angestellten und Arbeiter:innen optimieren? Wie kann zu Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist, ein gutes Verhältnis gepflegt und gleichzeitig auch das politische Umfeld bestmöglich berücksichtigt werden? Diese Fragen geben einen ersten Eindruck über das „S“ in ESG und worum es dabei bei der Bewertung von Unternehmen geht.

Die Überlegung das S aus ESG zu trennen oder zu entfernen, wäre aus einer globalen Sichtweise zweifelhaft, da E, S und G unweigerlich miteinander verbunden sind. So betrifft etwa die globale Klimakrise auch Menschenrechte wie das Recht auf Wasser oder Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, welche wegen Trockenheit oder Wetterextremen, häufiger vorkommen. Umgekehrt kann auch die unrechte Behandlung von indigener Bevölkerung durch ausbeuterische Angestelltenverhältnisse dazu führen, dass ohnehin schon knappe Ressourcen noch stärker ausgebeutet werden, wenn z.B. Boden nicht nachhaltig bewirtschaftet wird. Auch gute Governance-Strukturen dienen Unternehmen den Risken aus E und S besser entgegentreten zu können.

Im Folgenden wollen wir zuerst das Regelwerk darstellen, nachdem wir S-Themen in unseren Investmentprozessen analysieren. Außerdem wollen wir auch Beispiele anführen, bei denen durch Engagements mit Unternehmen Systeme entwickelt wurden, die soziale Herausforderungen erkennen. Diese zeigen, wie z.B. durch gezielte Anreizsysteme auch Positives für die Region und/oder die Angestellten, bewirkt werden konnte.

Wie adressieren wir das „S“?

Als nachhaltiger Investor beschäftigen wir uns seit über zehn Jahren mit sozialen Indikatoren bei der Unternehmens- als auch Staatenbewertung. Unternehmen, denen Menschen- oder Arbeitsrechtsverletzungen nachgewiesen werden, finden z.B. keinen Platz in unseren nachhaltigen Investments. Auch Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel werden hier berücksichtigt.

Zusätzlich wird eine genaue Analyse der S-Performance von Unternehmen durchgeführt, wobei soziale Risiken, sozialen Leistungsdaten von Unternehmen, gegenübergestellt werden. Die Zahl der so abgebildeten Themen ist äußerst umfangreich und umfasst z.B. das Management der Lieferkette, Arbeitssicherheitsstandards oder auch Anreizsysteme wie beispielsweise Maßnahmen zur Weiterbildung. Als Ergebnis werden jene Unternehmen selektiert, die Risiken am besten beherrschen und höchste ethische Standards in ihr Handeln miteinfließen lassen.

Quelle: Erste Asset Management Engagement Report 2021, online unter Quelle: Erste Asset Management Engagement Report 2021, online unter: EAM_Engagement_Report_DE_2021.pdf (erstegroup.com)

Schule oder Arbeit: Kinder in der Kakao-Industrie

Eines der umfangreichsten Engagements, die wir zu Sozialthemen geführt haben, betrifft Kinderarbeit in der Lieferkette von Kakaoprodukten.

Schätzungen der internationalen Kakao-Initiative zufolge, arbeitet fast jedes zweite Kind, das in einer Region lebt in der Kakao angebaut wird, in der Kakao-Produktion, anstatt zur Schule zu gehen. Betroffen sind vor allem kleine Landwirtsfamilien in Ghana sowie an der Elfenbeinküste, die unter Armut, Hunger, Trinkwasserknappheit und eingeschränktem Zugang zu Bildung, leiden. Viele der betroffenen Kinder arbeiten auf Kakaofarmen gemeinsam mit ihrer nahen oder weiter entfernten Familie – was nicht zwingend als Kinderarbeit einzustufen ist.

Die internationale Arbeitsorganisation definiert Kinderarbeit als „Arbeit, die es Kindern verunmöglicht eine Kindheit zu erleben, deren Potential und Würde untergräbt und sich negativ auf deren physische und mentale Entwicklung, auswirkt“. Unterschieden wird auch zwischen Arten und Andauern der Arbeiten. Gefährliche Tätigkeiten wie das Tragen von schweren Lasten, das Verwenden von spitzen Werkzeugen, Arbeiten für zu viele Stunden oder Arbeiten, anstatt die Schule zu besuchen, ist als Kinderarbeit einzustufen. Davon zu unterscheiden ist Zwangsarbeit, unter der Kindern mit Strafen gedroht wird, wenn Arbeit nicht umgesetzt wird. Auch der Handel mit Kindern, bei dem diese aus ihrer beschützten Umgebung gerissen werden, um woanders ausgebeutet zu werden, ist hierbei abzugrenzen.

Kinderarbeit ist bei der Kakaoproduktion weiterhin ein großes Problem; Quelle: unsplash.com

In unseren Engagement-Teams arbeiten wir seit 2018 mit unserem Partner Sustainalytics daran, Kinderarbeit und Zwangsarbeit in den Lieferketten der größten Kakao-Produzenten zu adressieren und die Arbeitsbedingungen von Kakaobäuerinnen und Kakaobauern, zu verbessern. Seit dem Jahr 2020 hat sich die Situation, auch aufgrund der COVID-19-Pandemie, allerdings wieder verschlechtert. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation und von UNICEF könnten bis Ende 2022 als Folge der Pandemie weitere neun Millionen Kinder in Kinderarbeit gedrängt werden. Außerdem könnte sich die Situation für Kinder, die bereits arbeiten, noch verschlechtern, da sie unter Umständen noch mehr oder unter noch schwierigeren Umständen arbeiten müssen. Vermehrte bewaffnete Konflikte sowie Naturkatastrophen verstärken diese Entwicklung ebenfalls, da in Zeiten von Vertreibung und Not die Gefahr steigt, dass Kinder statt dem Besuch einer Schule arbeiten müssen.

In der Kakaoproduktion gab es zumindest vor 2019 allerdings auch positive Entwicklungen: einer Studie von NORC Instituts zur Folge, besuchten 2018/19 im Vergleich zu 2008/09 in Ghana 7% mehr Kinder die Schule – an der Elfenbeinküste waren es rund 20% mehr.

Living Income & Bonus für nachhaltige Landwirtschaft

Seit Beginn des Engagements durften wir an rund 75 Meetings mit bekannten Unternehmen wie Mondelez, Nestlé, PepsiCo, Tesco oder Barry Callebaut teilnehmen und diese mitgestalten. Hauptinhalte waren Diskussionen rund um die Schaffung von „existenzsichernden Einkommen“ (Living Income) für Arbeiter:innen auf Kakaoplantagen, sowie die dafür notwendige Messung des aktuellen Einkommens betroffener Haushalte.

Der Erhalt eines existenzsichernden Einkommens gilt prinzipiell als Menschenrecht, wie es in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte festgehalten ist: „Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere Schutzmaßnahmen“. Die Definition einer Existenzgrenze, die nicht in Frage gestellt werden kann, umfasst z.B. die Kosten für nahrhafte, günstige Ernährung nach regionalen Gegebenheiten und die Kosten einer einfachen und angemessenen Unterkunft. Zudem finden Ausgaben für Kleidung, Bildung und Transport sowie Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse Berücksichtigung.

Das Forum für fairen Handel weist darauf hin, dass sich die Erhebung für landwirtschaftliche Betriebe besonders herausfordernd darstellt, da die Datenlage bezüglich der Einnahmen und Ausgaben von Betrieben, schlecht ist. Erschwerend kommt hinzu, dass Weltmarktpreise für Kakao schwanken können und stark gefallene Preise die Situation von betroffenen Familien, verschlimmern. Um diesen Missstand zu verbessern, führten die Regierungen von Ghana und der Elfenbeinküste für 2020/21 ein „Living Income Differential“ (LID) ein, welches einen Preisaufschlag von 400 USD pro Tonne Rohkakao vorsieht, der zusätzlich zum vorherrschenden Kakaomarktpreis, zu zahlen ist.

Auch Unternehmen haben wirksame Instrumente entwickelt, um ihre Lieferketten nachhaltiger zu verändern. So rief beispielsweise Nestlé im Jahr 2020 das „Income Accelerator Program“ ins Leben. Landwirtinnen und Landwirte haben hier die Möglichkeit durch das Umsetzen bestimmter Maßnahmen einen Bonus zu erhalten. Diese Maßnahmen beinhalten z.B. die Notwendigkeit, dass Kinder in die Schule geschickt werden oder dass Landwirtschaftspraktiken verbessert werden. Außerdem müssen landwirtschaftlich genutzte Flächen wieder aufgeforstet werden, um die Widerstandsfähigkeit des Bodens zu stärken und das Haushaltseinkommen muss diversifiziert werden, um zu verhindern, dass Familien ausschließlich von der Kakaoproduktion abhängig sind. In den ersten zwei Jahren können so rund 500 CHF pro Jahr an direkten Bonuszahlungen von Familien bezogen werden, wenn alle Punkte umgesetzt wurden. Das Programm soll im Jahr 2022 10.000 Familien umfassen und bis 2030 auf 160.000 Familien ausgeweitet werden.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.