UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Der Gewinnfreibetrag (gesetzliche Grundlage §14 Einkommensteuergesetz (EstG)) beträgt bis zu 13 % des Unternehmensgewinns.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
- Die Einkommensteuer entfällt auf den investierten Gewinnfreibetrag.
- Auswahl aus einem vielfältigen Angebot an Fonds und Wertpapieren
- Bildung von steuerlich vergünstigten Rücklagen, über die man nach 4 Jahren frei verfügen kann.
Wie hoch der Gewinnfreibetrag ausfällt, lässt sich relativ einfach berechnen. Einfach klicken und ausprobieren! Hier geht es zum interaktiven Rechner auf der Internet-Seite der Erste Bank und Sparkasse.
Was man dabei beachten muss:
- Rechtliche oder gesetzliche Änderungen können sich auf die steuerliche Behandlung auswirken.
- Bei einer Veranlagung in Wertpapiere sind jederzeit Kurschwankungen möglich.
- Beim Verkauf der Wertpapiere könnte man weniger als den angelegten Betrag erhalten (Kapitalverlust).
Aktion für die Veranlagung des Gewinnfreibetrages mit dem ERSTE IMMOBILIENFONDS
Einer der Investmentfonds (Wertpapiere), die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind, ist der ERSTE IMMOBILIENFONDS. Der Fonds veranlagt direkt in Immobilien, die als substanzstark und wertbeständig gelten. Das sind vor allem Wohnungen in Österreich und im benachbarten Deutschland. Dadurch kann man die Ertragschancen und das Wertsteigerungspotenzial von Immobilien für die betriebliche Veranlagung nutzen. Für den Gewinnfreibetrag von UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen wurde dafür eine eigene Tranche aufgelegt, die bis längstens 28.12.2020 gezeichnet werden kann.
Die Merkmale von Immobilienfonds im Überblick
- Veranlagung in reale Werte (Grund und Boden).
- Wertentwicklung ist unabhängig von der Entwicklung an den Aktienbörsen.
- Fonds bildet eine stabile Depotergänzung und bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
- Investition in ein breit gestreutes Portfolio
- Geeignet für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Was man dabei beachten muss:
- Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
- MieterInnen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
- Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
- Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
- Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden
- Die empfohlene Behaltedauer beträgt mindestens 3 Jahre.
- Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist grundsätzlich als längerfristiges Investment zu sehen.
Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu.
Größter Objektankauf in der Geschichte trotz Corona-Krise
Hinter dem ERSTE IMMOBILIENFONDS steht die ERSTE Immobilien KAG. Diese Kapitalanlagegesellschaft ist seit 13 Jahren am österreichischen und deutschen Markt für Immobilienveranlagungen tätig und kann heuer trotz der Corona-Krise weitere Erfolge verbuchen. Im Oktober wurde das größte Einzelobjekt der Unternehmensgeschichte in den Fonds eingebucht: das moderne Bürohaus „Area 5.0“ im Norden von Hamburg. Das Gebäude besteht aus 5 Teilen mit jeweils 8 Geschossen und verfügt über eine Nutzfläche von über 31.000 Quadratmetern, gelegen in einer attraktiven Wohn- und Arbeitsgegend (siehe Foto).
Area 5.0 ist an bonitätsstarke Unternehmen vermietet: Klingende Namen wie Freenet AG (börsennotiertes deutsches Telekommunikations-Unternehmen), der Norddeutsche Rundfunk (NDR) oder der frühere Bürogerätehersteller und heutige Managed Document Service-Anbieter Triumph-Adler finden sich ebenso wie kleinere Unternehmen aus dem Tech-und Internet-Bereich oder der innovative Büro-Caterer Dussman-Service.
Ankauf Bürohaus Area 5.0 in Hamburg mitten in der Corona Krise als klares Zeichen für „zukunftsfitte“ Büros
„Wir blicken in die Zukunft und freuen uns, dass wir den herausragenden Bürokomplex Area 5.0 mit seinem zukunftsfitten Konzept in den ERSTE IMMOBILIENFONDS aufnehmen können. Trotz der Corona-Pandemie wird die Nachfrage nach modernen, flexiblen Büroflächen mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis weiter stark vorhanden sein“, betont Geschäftsführer Peter Karl.
Fazit: UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen, die im schwierigen Jahr 2020 Gewinne schreiben, haben die Möglichkeit den Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen und dadurch Steuern zu sparen. Der ERSTE IMMOBILIENFONDS erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und ist aufgrund seiner Wertbeständigkeit für die Veranlagung gut geeignet.
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.