Erste Asset Management Investment Blog

Gewinnfreibetrag 2021 nutzen und Steuer sparen – am besten nachhaltig

Gewinnfreibetrag 2021 nutzen und Steuer sparen – am besten nachhaltig
Gewinnfreibetrag 2021 nutzen und Steuer sparen – am besten nachhaltig
Beitrag teilen:

UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen können einen Teil Ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren.

Wer kann den Gewinnfreibetrag beanspruchen?

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels E/A-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln (Anmerkung: Pauschalierer haben keinen Anspruch) können den Gewinnfreibetrag beanspruchen.

  • Gewerbebetrieb
  • Selbständige Arbeit
  • Land- und Forstwirtschaft


Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können GesellschafterInnen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Betriebliche Einkünfte sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Freiberufler wie z. B. Architektinnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen
    • Geschäftsführer einer GmbH mit Beteiligung > 25%
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Bei Mitunternehmerschaften (z. B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe von ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen: Bei Verkauf oder Entnahme oder Übertrag ins Privatvermögen vor Ablauf der Frist wird eine Nachversteuerung fällig.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
  • Vorliegen betrieblicher Einkünfte
  • Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt

Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Steuerberaterung.

Gut zu wissen: Um fristgereicht für das Kalenderjahr 2021 die Veranlagung durchzuführen, empfehlen wir einen Fondskauf noch vor Weihnachten. Relevant ist der Schlusstag des Investmentfonds.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 13% des Unternehmensgewinns. Liegt Ihr Gewinn unter 30.000,– Euro, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Sie müssen keine Investitionen tätigen.

Liegt Ihr Gewinn über 30.000,– Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z. B. in geeignete Wertpapiere den Gewinnfreibetrag bis maximal 45.350,– Euro geltend machen.

Für die ersten 30.000,– Euro Gewinn muss keine Veranlagung stattfinden. Der Freibetrag von 3.900,– wird „automatisch“ berücksichtigt.

Übersteigt der Gewinn diese Schwelle, kann beträgt bis zu einem Gewinn von 175.000,– Euro der Freibetrag 13% von der Bemessungsgrundlage (Gewinn abzüglich Grundfreibetrag von 30.000,–).

Um den maximalen Freibetrag von 18.850,– zu realisieren, muss in derselben Höhe die Veranlagung durchgeführt werden. Wird weniger veranlagt, ist dieser Freibetrag entsprechend geringer, ist dieser höher, dann ist das die Maximalgrenze. So geht das dann weiter bis zu einem Gewinn von 580.000,–.

Erreicht man 580.000,– Euro Gewinn und investiert 41.450,– in ein geeignetes Wertpapier (oder Investmentfonds) kann man einen Freibetrag von maximal 45.350,– erreichen.

Welche Veranlagungen kommen in Frage

Es können Wertpapiere erworben werden, die gem. § 14 Abs. 7 Z4 EStG auch zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind. Die Mindest(rest-)laufzeit der Wertpapiere muss 4 Jahre betragen.

Interessant sind zum Beispiel gemischte Fonds, die über einen Veranlagungszeitraum von 4 Jahren interessante Renditechancen bieten.

Gut zu wissen: Als Investition oder Veranlagung relevant ist der tatsächliche Anschaffungswert inklusive Spesen.

Anlagemöglichkeit:

YOU INVEST RESPONSIBLE balanced – ein Mischfonds, der nach ethisch nachhaltigen Kriterien verwaltet wird.

Der YOU INVEST RESPONSIBLE balanced ist ein breit gestreuter Investmentfonds der auf Basis von ethisch-nachhaltigen Kriterien in verschiedene Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen investiert. 

Der Fonds legt dabei die Gelder bis zu 30% in Aktien- und bis zu 100% in Anleihenfonds an. Das Portfolio wird von unseren Experten und Expertinnen laufend überwacht und regelmäßig an die aktuellen Marktchancen angepasst.

Welche Fonds sind für den Gewinnfreibetrag geeignet?

Eine Liste der Fonds, die geeignet sind finden Sie unter diesem Link. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung.

Nach der vorgeschriebenen Behaltedauer von vier Jahren können Sie diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkaufen.

Liste von Fonds, die geeignet sind: LINK

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag
  • Sie können aus einem vielfältigen Wertpapierangebot auswählen und haben zusätzlich die Chance auf eine Wertsteigerung Ihrer Wertpapiere
  • Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die Sie nach vier Jahren frei verfügen können
  • Sie profitieren von der Kompetenz des österreichischen Marktführers für Investmentfonds

Zu beachtende Risiken

  • Bei allfälligen rechtlichen oder gesetzlichen Änderungen können sich Auswirkungen in der steuerlichen Behandlung ergeben
  • Bei einer Veranlagung in Wertpapiere sind Kursschwankungen durch Marktveränderungen jederzeit möglich
  • Es besteht die Möglichkeit in Wertpapiere weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten (Kursverluste)
  • Bitte beachten Sie die fondsspezifischen Risikohinweise. Diese unterscheiden sich je nach Fonds. 

Weitere Links:

Gewinnfreibetragsrechner der Erste Bank und Sparkassen:

https://www.sparkasse.at/erstebank/unternehmen/produkte-firmenkunden/Veranlagen-Vorsorgen/betriebliches-veranlagung/gewinnfreibetrag

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.