Erste Asset Management Blog

Die neue EU Offenlegungs-Verordnung für Finanzprodukte und ihre Auswirkung

Die neue EU Offenlegungs-Verordnung für Finanzprodukte und ihre Auswirkung
Die neue EU Offenlegungs-Verordnung für Finanzprodukte und ihre Auswirkung
(c) christian lue- unsplash
Beitrag teilen:

Am 10. März tritt die EU Offenlegungs-Verordnung in Kraft. Diese soll Transparenz in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzanlageprodukten schaffen. Die Erste Asset Management (EAM) hat sämtliche relevanten Dokumente an die neuen Anforderungen angepasst.

Die EU Offenlegungs-Verordnung 

Die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union stellt neue Transparenzregeln zu Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzanlageprodukten und nachteiligen Auswirkungen auf:

Quelle: EAM

Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen

Um die Transparenzanforderungen zu erfüllen hat Erste AM sämtliche relevanten Dokumente angepasst und auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht (für UCITS*-Fonds in den Prospekten, für AIF*-Fonds im § 21 Dokument). Die Beschreibung, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden, wird für alle Fonds im Prospekt/§ 21 Dokument dargelegt. Zusätzlich erfolgen für nachhaltige Fonds gemäß Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung weitere Ergänzungen in den produktspezifischen Dokumenten (ESG-Anhang im Prospekt, ESG*-Informationen am WebFactsheet, Rechenschaftsberichte mit ESG-Reporting für Berichtszeiträume ab 2022).

Um den Artikeln 3 und 4 der EU-Offenlegungsverordnung zu entsprechen hat Erste AM Informationen  für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihrer Internetseite offengelegt. Auch die Vergütungspolitik der Erste AM wurde im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend dem Artikel 5 der EU-Offenlegungsverordnung harmonisiert und neu veröffentlicht.

Erste AM Fonds und Klassifizierung nach der Offenlegungsverordnung

Fonds mit „Impact“, wie der ERSTE GREEN INVEST, investieren direkt in Lösungen für ökologische und soziale Herausforderungen und werden nach der EU-Offenlegungsverordnung gemäß Artikel 9 klassifiziert. Die bewährten „ERSTE RESPONSIBLE“-Fonds werden als Artikel 8 Produkte in diesem Schema erfasst: Sie erfüllen weiterhin höchste Ansprüche an nachhaltige Investitionen und werden, zusätzlich zum bestehenden ESG Reporting die Anforderungen der Offenlegungsverordnung erfüllen. 

Erste AM verfolgt seit einiger Zeit konsequent den Weg ihre Produktpalette noch nachhaltiger auszurichten. Anfang 2020 wurde begonnen, ESG-Kriterien, die den Risiko-adjustierten Ertrag verbessern können, in bisher traditionell verwalteten Fonds zu integrieren. Durch die angewandten Prozesse können beispielsweise die CO2-Intensität deutlich reduziert, die Qualität der Unternehmensführung (Governance) besser in den Fonds abgebildet und Verstrickungen in Verstöße gegen internationale Normen minimiert werden. Diese Fonds werden von uns nunmehr ebenfalls als Artikel 8 Produkte klassifiziert (ESG Integration). Für alle anderen Fonds evaluieren wir kontinuierlich die Möglichkeiten auch hier noch mehr ökologische und soziale Faktoren in den Investmentprozess einzubeziehen.

Wenn Sie mehr erfahren wollen, dann finden Sie auf unserer Webseite mehr Informationen zu unseren nachhaltigen Fonds:

Über uns:

Mit einem nachhaltig veranlagten Volumen von über 15,6 Milliarden Euro (31.12.2020) in mehr als 50 nachhaltigen Publikumsfonds und mehreren Spezialfonds ist Erste AM Marktführerin in Österreich im Nachhaltigkeitsbereich. Zudem nimmt die Erste AM eine Pionierrolle im Bereich Ethik und Nachhaltigkeit ein: Bereits im Jahr 2001 startete die Erste AM den ersten Umweltaktienfonds.


Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.