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ESG-Risiko im Spotlight – der EU-Ansatz

ESG-Risiko im Spotlight – der EU-Ansatz
ESG-Risiko im Spotlight – der EU-Ansatz
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Vom kältesten Winter, der jemals in Peking aufgezeichnet wurde, bis zum Sturm in Texas, der die Welt überraschte, erinnert uns das extreme Wetter immer wieder an das Eindringen des Klimawandels in das tägliche Leben eines jeden Menschen. Das Klimarisiko kann nicht länger ignoriert werden. Dies gilt auch für das Asset Management.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Als Reaktion auf nachhaltige Risiken in der Veranlagung von Finanzinstrumenten trat die EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen (SFDR) am 10. März 2021 in Kraft. Das Nachhaltigkeitsrisiko umfasst nicht nur immer offensichtlicher werdende Klimakrise, sondern auch jedes „Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiko oder jede Bedingung, die, falls sie auftritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert einer Investition hat“.

Die SFDR zielt darauf ab, die Integration des Nachhaltigkeitsrisikomanagements in Anlageentscheidungen zu fördern, das Risiko von Finanzprodukten für Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, die Offenlegung zu standardisieren und die Transparenz sowie die Vergleichbarkeit von „nachhaltigen Finanzprodukten“ zu verbessern.

Zwei Implementierungsphasen

Die Implementierung ist in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase erfordert eine prinzipienbasierte Offenlegung vom 10. März 2021 bis zum Beginn der zweiten Phase, deren Datum noch nicht festgelegt ist. Während dieses Zeitraums liegt es an den Vermögensverwaltern, das Offenlegungsformat zu bestimmen. Den Anlegern werden verschiedene Kanäle angeboten, um zu erfahren, wie nachhaltige Risiken berücksichtigt und gesteuert werden.

Erstens auf der Website. Richtlinien auf Unternehmensebene zum Nachhaltigkeitsrisikomanagement und Vergütungsrichtlinien für Fondsmanager im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsinvestitionen sind auf der Website des Vermögensverwalters verfügbar. Zweitens Prospekt. Für Finanzprodukte, die als „Förderung von Umwelt- oder Sozialmerkmalen“ oder „nachhaltige Investitionen“ eingestuft sind, können Anleger im Prospekt die Anlagestrategie finden, um diese Ziele zu erreichen. Drittens regelmäßige Berichte. Die Leistung zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ist in regelmäßigen Berichten zu finden, beispielsweise im Jahresbericht eines Investmentfonds.

In der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen soll, ist eine Offenlegung gemäß den Regulatory Technical Standards (RTS) erforderlich – eine sekundäre Maßnahme des SFDR. Ausgewiesene Vorlagen und standardisierte Metriken sind für die relevante Offenlegung zu verwenden. Insbesondere kann eine Hauptauswirkungserklärung (Principal Adverse Impact Statement, PAI) verwendet werden, um jährlich auf Unternehmensebene Bericht zu erstatten, wenn dies beschlossen wird. Gemäß dem Entwurf der RTS soll eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen den Anlegern einen quantitativen und qualitativen Überblick über die aggregierten nachteiligen Auswirkungen von Anlagen durch einen Vermögensverwalter geben, der 16 obligatorische Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt- und Sozialaspekte, einschließlich Treibhausgasemissionen, umfasst: Unter anderem Biodiversität, Abfall, Wasserverschmutzung, Gender-Diversität im Vorstand, Richtlinien gegenüber umstrittenen Waffen usw.

Unser Vorgehen

Erste Asset Management war schon immer ein Pionier für nachhaltiges Investieren. Wir verfolgen verschiedene Ansätze, einschließlich ESG-Integration, Ausschlüsse, Best-in-Class- / Positiv-Screening, Themen, Engagement und Active Ownership (Ausübung der Stimmrechte für alle Aktien-Publikumsfonds). Diese Ansätze werden je nach Produktdesign auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Fokus angewendet, sodass die Präferenzen verschiedener Anleger erfüllt werden können. Unsere Partnerschaft mit dem World Wildlife Fund (WWF) kann beispielsweise auf das Jahr 2006 zurückgeführt werden. Aufgrund der Umweltkompetenz des WWF werden Investitionen bewusst in Sektoren und Technologien getätigt, die Vorteile für die Umwelt bringen und somit Impact schaffen können. Unsere Responsible Fondsfamilie verwendet eine Reihe von Ausschlusskriterien und einen Best-in-Class-Ansatz. Der nachhaltige Fußabdruck dieser Fonds wird genau bewertet und überwacht.

Risiken und Zukunftsaussichten

Es überrascht nicht, dass die größte Herausforderung bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen die Verfügbarkeit von Daten ist, die jedoch durch die Regulierung und das ESG-Bewusstsein der Unternehmenswelt zunehmend verbessert werden. Im Rahmen der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung müssen Unternehmen mehr nichtfinanzielle Informationen über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen offenlegen, um sicherzustellen, dass Investoren, die Zivilgesellschaft und andere Stakeholder Zugang zu den benötigten Informationen haben. Als Vermögensverwalter mit weltweiten Investitionen kann es jedoch durchaus vorkommen, dass einige Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern keine Daten melden oder über keine Daten verfügen. Da die EU führend bei der Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen ist, ist früher oder später mit einem positiven Spillover-Effekt für Nicht-EU-Regionen zu rechnen.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter erücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.