Die Mehrheit von uns allen denkt nicht gern an das Ende. Zumal, wenn man noch einigermaßen gesund ist. Dennoch ist die rechtzeitige Vorsorge für den Fall X ein wichtiger Teil dessen, was man persönliche Verantwortung vor allem gegenüber der Familie und den sonstigen Hinterbliebenen nennt. Das Testament und begleitende Schritte im Umfeld können viel an Streit, Neid, aber auch an Leid ersparen. Nach Analyse von Experten führen gegenwärtig nicht weniger als 20 Prozent der Erbfälle zu rechtlich anhängigen Streitigkeiten.
Ein Testament zu verfassen ist ein bedeutsamer Schritt
Es gilt ein Grundsatz wie beim Sparen selbst: Man sollte rechtzeitig mit den Überlegungen und den rechtlichen Vorkehrungen zu beginnen. Dazu ist es nie zu früh! Gibt es größere Vermögenswerte, dann sollten unbedingt Expert:innen beigezogen werden, um richtige Dispositionen zu treffen. Ein Rechtsanwalt , eine Steuerberaterin oder ein Notar können im vertrauensvollen Gespräch auf legistische und steuerliche Rahmenbedingungen aufmerksam machen.
Ich kann mir ohnehin „nichts ins Grab mitnehmen“.
Das sagt zwar der Volksmund locker vor sich hin, aber aus der Sicht der geordneten Übergabe von Vermögen an Partner, Kinder oder Enkelkinder ist das eine eher resignative Haltung. Vermögensbesitz – ob Immobilien, Geldvermögen oder Kunstgegenstände – heißt immer auch Verantwortung. Im Leben, aber auch über den Tod hinaus. Wer sich rechtzeitig kümmert, der kann viel bewirken. Denn:
Erbschaften sind oft Grundlage des privaten Vermögenausbaues.
Der private Aufbau von Geldvermögen ist seit mehr als 10 Jahren sehr schwierig, denn das extrem niedrige Zinsniveau seit 2008 lässt praktisch keine Realverzinsung des Ersparten zu. Außer, man ist in Wertpapieren investiert. Das heißt: Aktuell sind Erbschaften vielfach die Basis eines Vermögensaufbaues bei den Erben. Immerhin geht es da in Österreich derzeit um rund 15 Mrd. Euro jährlich und dieser Betrag wird in den nächsten Jahren kräftig anwachsen.
Schon zu Lebzeiten Entscheidungen in Sachen Vermögen treffen
Es kann sich als sehr sinnvoll herausstellen, Teile des eigenen Vermögens – etwa Unternehmensbesitz , Versicherungsansprüche oder Wertpapierbestände – schon zu Lebzeiten anderen Personen zu überantworten. Diese Vorgangsweise erfordert besonders viel an fachlicher Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Dabei ist es durchaus üblich sich bis zum Tode beispielsweise ein klar umschriebenes Durchgriffsrecht – etwa bei der Abgabe von Unternehmen oder Unternehmensanteilen – vorzubehalten. Damit kann sehr viel zur Substanzsicherung des Vermögens beigetragen werden.
Definitionen: Was versteht man unter Erbrecht?
Es ist das ausschließliche Recht, den ganzen Nachlass (Verlassenschaft) oder einen Teil desselben nach dem Tode des Erblassers in Besitz zu nehmen.
ERBEN bedeutet den Übergang durch Gesamtrechtsnachfolge von Rechten und Pflichten beim Tode einer Person auf eine oder mehrere andere.*
ERBLASSER ist jene Person, deren vererbliche Rechte und Pflichten mit dem Ableben übergehen (Der Erblasser hinterlässt den Nachlass).
ERBE ist jene Person, die ein Recht auf den ganzen Nachlass oder einen quotenmäßig bestimmten Teil des Nachlasses hat (Der Erbe erbt die Erbschaft).
ERBSCHAFT ist die Gesamtheit von Rechten (§ 532 ABGB) und Pflichten, die übergehen – vom Standpunkt des Erben aus gesehen.
Was ist vererbbar? Grundsätzlich sind alle vermögenswerten Rechte (Aktiva) und Pflichten (Verbindlichkeiten/Passiva) vererbbar.
Mehr zu Begriffen und den rechten und Pflichten finden Sie im Handbuch zum Erbrecht hier.
Je präziser die Angaben, umso weniger Streitpotential
Eigentümer von Geldvermögen sollten beim Testament penibel vorgehen. Je präziser Sparbuchdetails, Informationen über allfällige Wertpapierdepots oder Versicherungsverträge formuliert bzw. aufgeschlüsselt sind, umso einfacher ist die Situation für den Notar, der die Verlassenschaft abzuwickeln hat. Diese detaillierte Auflistung ist auch wichtig, um zu Lebzeiten mit einem fachkundigen Berater allfällige steuerliche Konsequenzen aus dem Erbe zu besprechen. Die präzise Liste ermöglicht auch eine punktgenaue Zuordnung des Erbes an Familienmitglieder, andere Hinterbliebene oder Institutionen, denen man im Todesfall Mittel aus dem Erbe zukommen lassen möchte. Das gilt analog naturgemäß auch für Immobilien, die ebenso präzise in der testamentarischen Verfügung benannt und definiert sein sollten.
„Ich werde da sicher etwas erben!“
Auch der potentielle Erbe sollte sich mit dem Thema rechtzeitig befassen. Wird durch ein Gespräch innerhalb Familie und/oder Freundeskreis klar, dass jemand konkret als Erbe einsetzt wird, dann beginnt auch für diesen die Verantwortung. Der künftige Erbe sollte sich nämlich frühzeitig mit den Themen Vermögen und Geldanlage befassen. Das ist nicht „Erbschleicherei“, sondern die zeitgerechte Vorbereitung darauf, das Ererbte im Sinne des Verstorbenen zu verwalten oder es sinnvoll in dessen einstiger Absicht zu verwenden und zu mehren
„Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht nützt, ist eine schwere Last“, heißt es schon bei Goethe im ersten Teil des „Faust“. Dieses Dichterwort ist immer noch gültig.
Wer das Thema Tod enttabuisiert und sich mit dem Vererben beschäftigt leistet einen dreifachen Beitrag:
- Umfassende Bestandsaufnahme des im Leben geschaffenen Vermögens.
- Klare Willenserklärung, was mit dem Vermögen im Falle des Ablebens geschehen soll.
- Wahrnehmung der Verantwortung, die mit Vermögen – welcher Art auch immer – gegenüber der Familie und der Gesellschaft verbunden ist.
Mehr zum Thema Erben im digitalen Amt für Österreich.
Mehr zum Thema Fonds und Ansparen finden Sie unter diesem Link hier.
*Quelle: Handbuch zum Erbrecht, Herausgeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG; Autor Erbrechtlicher Teil: Univ.-Lektor MMag. Dr. Arno Weigand
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.