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Weihrauch, Myrrhe oder Gold – schon das richtige Weihnachtsgeschenk gefunden?

Weihrauch, Myrrhe oder Gold – schon das richtige Weihnachtsgeschenk gefunden?
Weihrauch, Myrrhe oder Gold – schon das richtige Weihnachtsgeschenk gefunden?
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Die Gaben der heiligen drei Könige an das neu geborene Christkind sind hinreichend bekannt. Schon damals hatte Gold aufgrund seines seltenen Vorkommens einen hohen Wert und galt als besondere Form der Ehrerweisung.

Während Weihrauch und Myrrhe seitdem geschenktechnisch in den Hintergrund geraten sind, besteht der Brauch, zu besonderen Anlässen Gold zu schenken, bis heute. Wohl wissend, dass ein Kleinkind sich meist mehr über ein Fahrrad, einen Dinosaurier oder ein Buch freut, besteht bei der Goldmünze die Hoffnung, dass der Beschenkte zumindest Jahre später den Wert erkennt (der bis dahin vielleicht sogar gestiegen ist) und die Goldmünze weiterhin verwahrt (Notfälle bzw. Notgroschen ausgenommen).

Ein Goldbarren lässt nicht nur die Augen von Kindern strahlen.

Dies ist die Werbemitteilung von einem Unternehmen, das im Bereich der Goldschmuckerzeugung und dem Handel von Edelmetallen tätig ist. Ob die Augen von Kindern tatsächlich beim Anblick von Goldbarren strahlen, kann ich leider (mangels Goldbarren) nicht beurteilen.

Wenn man in den letzten Wochen die Veranlagungsstrategie einer österreichischen Partei verfolgt hat, dürfte diese Aussage aber für so manchen Erwachsenen zutreffen. Obwohl das (politische) Farbenspektrum von Blau bis Grün recht viel Platz bietet, steht bei unserer Analyse zum Thema Gold jedoch nicht die Eignung als Krisenwährung sondern die gesamthafte Betrachtung aus ESG-Sicht im Vordergrund.

 Nicht alles was Gold ist, glänzt.

Gold kann sehr schnell seine Strahlkraft verlieren, wenn Themen wie Arbeitssicherheit, ökologischer Fußabdruck, Einsatz von Chemikalien sowie die Zerstörung natürlicher Lebensräume zur Sprache kommen.

Hier macht es allerdings Sinn, die Branche nicht gesamthaft abzustempeln, sondern einen genauen Blick auf jedes einzelne Unternehmen zu werfen. Besonders im Bereich Arbeitssicherheit offenbaren sich leider große Unterschiede zwischen dem Branchenbesten und dem Branchenschlechtesten.

Während beim ESG-Vorreiter die Entlohnung des Managements vom Abschneiden im Sicherheitsbereich abhängt und es im letzten Jahr keine tödlichen Unfälle zu verzeichnen gab sieht die Situation beim ESG-Nachzügler anders aus. Dort ist die Anzahl der tödlichen Unfälle im Vergleich zum Vorjahr sogar weiter gestiegen und bis dato wurden keine ausreichenden Gegenmaßnahmen ergriffen.

Dass dies relevante Themen nicht nur für nachhaltige Investoren, sondern den breiten Kapitalmarkt sind und ESG zunehmend an Bedeutung gewinnt, zeigt auch die unterschiedliche Kursentwicklung der beiden Unternehmen.

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold. 

Nachhaltiges Investieren hört nicht mit einem „sauberen“ Portfolio, das lediglich bestimmte Ausschlusskriterien einhält, auf. Zusätzlich bedarf es eines Dialogs vor allem mit jenen Unternehmen, die aus Nachhaltigkeitssicht den größten Aufholbedarf haben.

Diesbezüglich haben wir im Jahr 2019 wieder sehr viele konstruktive Gespräche geführt und sind auch als Lead Investor einer internationalen Investoreninitiative aufgetreten.

Details und Hintergründe dazu verraten wir Ihnen gerne in unserem Engagement- und Votingreport 2020, der Anfang nächsten Jahres publiziert wird.

 Strahlende Augen zu Weihnachten

Es braucht zum Glück nicht zwingend Goldbarren, um seine Liebsten zu Weihnachten zum Strahlen zu bringen.

Denn noch kostbarer als Gold – das hat sich seit den heiligen drei Königen nicht geändert – ist Zeit, das bewusste Innehalten und gemeinsame Feiern mit seinen Liebsten. In diesem Sinn wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit aber auch ausreichend Zeit für die Lektüre unseres letzten ESG-Newsletters im Jahr 2020.

 

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

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Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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