Engagement ist für den nachhaltigen Investmentansatz der Erste AM von großer Bedeutung. Dabei werden eigene Initiativen mit Kooperationen auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene kombiniert. Grundlage für den strukturierten Prozess ist die „Erste AM Engagement Richtlinie“, die Engagement-Themen, den Ansatz und das Prozedere festlegt.
Auf sozialen Netzwerken wird kommuniziert. Zum Beispiel wie schön das Frühstücksei mit Paprika oder Safran besprenkelt ist, Selbstbildnisse aus stillen Orten oder von gerade eben erklommenen Berggipfeln (der Autor bekennt sich in letzterem Punkt für schuldig) oder was manche Präsidenten nächstens durch den Kopf geht (Covfefe?).
Leider sind die großen Betreiber sozialer Netzwerke deutlich weniger mitteilungsbedürftig, wenn es um Ihren Umgang mit den so gewonnenen Daten geht. Weder zur Wahrung der Privatsphäre noch der Datensicherheit wollten sich die von uns kontaktierten Unternehmen uns gegenüber äußern. Dies ist allerdings keine Überraschung.
Facebook und Co.
Betrachtet man etwa Mark Zuckerbergs beide letzten Auftritte vor dem US Senat und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments, ist er auch dort Antwort zu den brennenden Fragen des Umgangs von Facebook mit persönlichen Daten der Nutzer schuldig geblieben. Wurde ihm dies im US Senat noch aufgrund teils handzahmer oder teils durch Unkenntnis des Geschäftsmodells gekennzeichnete Fragen erleichtert, musste er in Brüssel leider einen Flug erwischen bevor alle Fragen der Parlamentarier beantwortet waren.
Solche Tendenzen – sich gegen Transparenz oder politische Kontrolle zu stellen – bergen beträchtliches Risiko in sich, gerade aus ESG-Sicht. Der Skandal um Cambridge Analytica ist bekannt. Erste akademische Studien stellen die demokratiefördernden Effekte, die den sozialen Netzwerken im Arabischen Frühling zugesprochen wurden, wieder in Frage.
Auch unabhängig von diesen politischen Aspekten stellt die mangelnde Transparenz im Umgang mit den persönlichen Daten der EU-Bürger enorme latente Rechtsrisiken in Aussicht. 2019 soll die DSGVO von der EU e-Privacy Verordnung ergänzt und verschärft werden. Ab dann muss jeder Bürger explizit zur Nutzung seiner Daten zustimmen. Facebook argumentiert, dass diese Bedingung durch den Login seiner Nutzer auf seiner Homepage erfüllt sei. Allerdings basiert das Geschäftsmodell des Unternehmens nicht allein auf seinen Nutzern, sondern sehr stark auch auf den Schattenprofilen, die es über alle anderen Personen, teils durch Zukauf externer Daten, führt. Es ist gänzlich unklar wie dieses Modell im Rahmen der neuen Verordnung weiter bestehen kann. Aufgrund dieser Unklarheiten dürfen unsere Fondsmanager vorerst keine weiteren Facebook Anteile kaufen.
Transparente Nutzung
Die Möglichkeiten, die ein transparenter Umgang mit Nutzerdaten im Rahmen von Big Data Applikationen hat, hat unser Engagement mit der deutschen Otto Group gezeigt. Otto verweist darauf alleine aufgrund der Verbindung ihrer Kunden mit ihren Servern, rund 250 Datenpunkte ziehen zu können. Die gewonnenen Daten würden aber keinesfalls gehandelt werden, sondern lediglich in ein besseres Verständnis des Kunden und in die Betrugsbekämpfung einfließen. Zusätzlich bietet dieser Zugang neben den finanziellen auch klare ökologische Vorteile: die Senkung von Retouren und eine ressourcenschonende Organisation der Warenströme. Ist das gewünschte Produkt zum richtigen Zeitpunkt bereits nahe beim Kunden, reduzieren sich die Transportwege und daraus resultierende Treibhausgasemissionen enorm.
Netflix geht ähnliche Wege: anstatt die Daten seiner Nutzer zum Produkt zu machen, verwendet es diese ausdrücklich nur um sein Produkt für die Nutzer zu verbessern und diese somit als Abonnenten zu halten.
Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.