Green Bonds für eine saubere Energie

Green Bonds für eine saubere Energie
Green Bonds für eine saubere Energie
(c) unsplash
Beitrag teilen:

Green Bonds sind Schuldverschreibungen, deren Emissionserlös ausschließlich zur Finanzierung bestehender oder neuer Projekte mit ökologischem Nutzen verwendet wird.

Lange Geschichte

2007 begab die Europäische Investitionsbank (EIB) den ersten Green Bond, in deren Bezeichnung „Climate Awareness Bond“.

Während in den ersten Jahren hauptsächlich supranationale Emittenten und Förderbanken hinter diesem jungen Marktsegment standen, wurden 2012 die ersten Corporate Bonds als Green Bonds begeben. Ab 2014/2015 folgte eine Verbreiterung auf andere Emittentengruppen und in den darauf folgenden Jahren kontinuierliches Wachstum.

Innerhalb der Unternehmensanleihen (Corporate Bonds), die am Euro-denominierten Markt 2019 knapp 32 Mrd. Euro begeben haben, nehmen Versorger eine dominante Rolle ein. Vom ausstehenden Green Bond Universum entfällt etwas mehr als ein Drittel auf diesen Sektor.

Innerhalb globaler Green Bond Indices macht der Versorgersektor knapp über 20% aus. Neben einer dominanten Gewichtung europäischer Unternehmen befinden sich auch zahlreiche nordamerikanische und asiatische Firmen aus der Versorgerbranche in den Indices.

Der Pionier in Österreich

Der österreichische Strom- und Versorgerkonzern Verbund AG war bereits 2014 unter den Pionieren. Das Unternehmen begab nach rund 18monatiger Vorbereitungszeit, in der neben der Erarbeitung eines Rahmenwerks, der Auswahl geeigneter ökologischer Projekte zur Finanzierung, deren Evaluierung und eine 2nd party Opinion von oekom Research, eine EUR 500 Mio. schwere 10jährige Anleihe.

Die Nachfrage nach dieser Emission mit einem Kupon von 1,5% war sehr groß. Die zugrundeliegenden Projekte sind Windkraftprojekte im Bezirk Bruck/Leitha sowie in Deutschland und Effizienzsteigerung im Wasserkraftwerk Ybbs-Persenbeug sowie ein neuer Wasserpumpenspeicher in Reißeck II/Kärnten.

Die Lage international

International sind es die großen Player im Versorgungs-Sektor, die mit der Begebung von Green Bonds die Erzeugung von Erneuerbarer Energien forcieren. Vielfach aber auch um gute Reputation bemüht und sich damit ein grünes Mäntelchen umhängen.

Auf der einen Seite begeben aus nachhaltiger Sicht sehr stark bewertete Stromnetz- und Infrastrukturbetreiber wie TenneT, Alliander, Terna oder SNAM regelmäßig Green Bonds.

Andererseits traten Emittenten wie Iberdrola, Electricite de France oder ENEL schon mehrfach als Green Bond Emittent auf. Damit konnten diese Unternehmen ihren Energiemix etwas Richtung Erneuerbare Energien lenken, es bleiben dennoch auch für Green Bonds die Risiken bestehen, die der Atomenergie anhaften.

Aus diesem Grund prüfen wir in der Erste AM neben den Projekten und der Umsetzung der vier Green Bond Priniciples – das sind:

  1. Die Verwendung der Emissionserlöse
  2. Der Prozess der Projektbewertung und –auswahl
  3. Das Management der Erlöse
  4. Die Berichterstattung/Reporting

Auch die ESG-Einschätzung des Unternehmens per se. Wenn ein oder mehrere Ausschlusskriterien schlagend werden oder der Emittent nach ESG Betrachtung nicht best-in-class innerhalb seines Sektors ist, sind auch Green Bonds für unsere nachhaltigen Mandate nicht investierbar.

FAZIT:

Trotz einer Verbreitung des Green Bond Marktes erwarten wir auch in Zukunft, dass der Versorgersektor aufgrund der zweckgebundenen Verwendung der Emissionserlöse für grüne Projekte weiterhin eine bedeutende Rolle einnehmen wird. „Energiewende“ und „Energy Transition“ sind Schlagwörter, die diese Entwicklung untermauern.

Unser Dossier zu Umdenken bei Energieerzeugung und -verbrauch finden Sie unter: https://blog.de.erste-am.com/dossier/strom-energie/

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.