Erste Asset Management Investment Blog

Nach dem BREXIT-Votum: 4 Szenarien für das Britische Pfund ₤

Nach dem BREXIT-Votum: 4 Szenarien für das Britische Pfund ₤
Nach dem BREXIT-Votum: 4 Szenarien für das Britische Pfund ₤
©JESSICA TAYLOR / AFP / picturedesk.com
Beitrag teilen:

Das britische Unterhaus (House of Commons) hat am Dienstag den zwischen der britischen Regierung und der EU ausverhandelten Austrittsvertrag mit 432 zu 202 Stimmen deutlich abgelehnt. Mit dieser gewaltigen Niederlage hat es Theresa May zweieinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum nicht geschafft einen Konsens im Parlament zu finden. Dieses Ergebnis war allgemein erwartet worden. Es ist wenig Zeit für weitere Verhandlungen. Die chaotischen Zustände werden verlängert.

Für die weitere Entwicklung besteht eine erhebliche Unsicherheit. Grundsätzlich gibt es 4 mögliche Entwicklungen:

Der Euro hat in den letzten 5 Jahren im Vergleich zum Britischen Pfund klar zugelegt.

1. Ein„harter“ BREXIT

Beziehungsweise ein Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsvertrag. Premierministerin May (sollte sie das gegen sie eingeforderte Misstrauensvotum heute Abend bestehen) hat nun bis kommenden Montag Zeit um einen alternativen Plan dem Parlament vorzulegen. Das ist wenig realistisch. Resolutionen für eine Veränderung des Austrittsvertrages werden wahrscheinlich verabschiedet werden. Es wird jedoch schwer sein einen Konsens im Parlament zu finden. Selbst wenn im Parlament eine Mehrheit für eine Position gefunden wird, muss diese noch mit der EU ausverhandelt werden. Dafür bleibt nicht mehr viel Zeit. Schlussendlich akzeptieren die Abgeordneten den „harten“ Brexit. Dieses Umfeld ist negativ für das Britische Pfund.

2. Ansuchen um eine Verlängerung für den Stichtag (29. März).

Das ist möglich, allerdings müssten die anderen 27 EU Staaten zustimmen. Der verlängerte Stichtag würde wahrscheinlich vor den EU-Parlamentswahlen liegen, die am 23 Mai beginnen.  In diesem Szenario ist viel möglich: So könnten ein neuerliches Referendum über den Ausstieg des UK von der EU oder Neuwahlen stattfinden. Daraus resultieren zwei Entwicklungspfade: Entweder kein Brexit (siehe Punkt 4) oder abermals zähe Verhandlungen mit einem nicht vorhersagbaren Ausgang zwischen der Regierung und dem Parlament sowie der EU. Der Ausblick für das Britische Umfeld bleibt sehr unsicher. Natürlich könnte letztendlich ein Kompromiss zwischen dem UK und dem Parlament gefunden (siehe den nächsten Punkt) werden.

3. „Geordneter“ Brexit beziehungsweise ein Austritt des UK mit einem Austrittsvertrag.

Entweder der bestehende Austrittsvertrag wird doch akzeptiert, oder im Parlament werden Abänderungen verabschiedet, die die EU akzeptiert. Die Verhandlungen über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU können beginnen. So könnte zum Beispiel das UK doch in der Zollunion bleiben oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) beitreten. Das würde einen „soften“ Brexit darstellen. Oder die Übergangsperiode nach dem Brexit könnte auf einen langen Zeitraum ausgedehnt werden. Dieses Szenario ist günstig für das Britische Pfund.

4. Kein Brexit beziehungsweise Rückzug vom Austrittsprozess nach Artikel 50.

Ob es für dieses Szenario vor einem neuen Referendum oder vor Neuwahlen eine Mehrheit im Parlament geben wird, ist fraglich. Das Parlament könnte jedoch ein Gesetz verabschieden, wonach das UK in der EU bleiben soll, wenn kein Kompromiss zwischen der EU und dem UK gefunden wird. Die gesetzliche „Voreinstellung“ wird von „harter Brexit auf „kein Brexit“ verändert. Dieses Szenario ist sehr positiv für das Britische Pfund.

FAZIT:

Die Liste an Fehleinschätzungen wird länger (David Cameron über den Ausgang des Brexit-Referendums, Theresa May mit der Drohung eines „harten“ Brexit). Somit bleibt nur noch die Hoffnung, dass die rationalen Argumente überwiegen und zumindest ein Austritt ohne Austrittsvertrag vermieden wird.

 

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.