Erste Asset Management Investment Blog

Inflation in Europa dürfte ihren Höhepunkt überschritten haben

Inflation in Europa dürfte ihren Höhepunkt überschritten haben
Inflation in Europa dürfte ihren Höhepunkt überschritten haben
(c) pexels
Beitrag teilen:

Die zuletzt kräftig angestiegene Inflation in Europa könnte ihren Höhepunkt überschritten haben. Zuletzt meldete das Statistikamt Eurostat für Mai eine überraschend deutliche Abschwächung der Inflation. Die Verbraucherpreise legten im vergangenen Monat laut einer ersten Schätzung im Vergleich zum Vorjahr nur mehr um 6,1 Prozent zu. Im April hatte die Inflation noch bei 7,0 Prozent gelegen.

Im Ländervergleich liegt die Inflation innerhalb der Eurozone vor allem in den baltischen Staaten besonders hoch und im zweistelligen Bereich. Verhältnismäßig niedrige Inflationsraten gibt es etwa in Belgien (2,7 Prozent) und Spanien (plus 2,9 Prozent).

Rückgang der Energiepreise dämpft Inflation

Gedämpft wurde die Eurozonen-Inflation vor allem von einem Rückgang der Energiepreise, die im Mai um 1,7 Prozent zurückgingen – nach einem Anstieg von 2,4 Prozent im April. Davor hatten die mit dem Ukraine-Krieg stark verteuerten Importpreise von Erdgas die Inflation noch angeheizt.

Die Preise für Lebensmittel, Alkohol und Tabak legten hingegen weiter zu, wenn auch weniger stark als zuletzt. Im Mai lag der Preisanstieg hier bei 12,5 Prozent nach 13,5 Prozent im April. Die Kernrate der Inflation, bei der die schwankungsanfälligen Lebensmittel- und Energiepreise ausgeklammert sind, ging auf 5,3 Prozent zurück nach 5,6 Prozent im Mai.

Auch die Inflationserwartungen der Verbraucher sind mittlerweile zurückgegangen. Laut einer EZB-Umfrage rechnen Konsumenten in der Eurozone damit, dass die Teuerung binnen 3 Jahren bei 2,5 Prozent liegen wird.

inflation wie hoch
Hinweis: Die Entwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

Britische Inflation erstmals seit Monaten wieder einstellig

Abseits von EU und Eurozone zeigt sich ein ähnliches Bild. Die britische Inflationsrate ist im April auf 8,7 Prozent gefallen und liegt damit auf dem niedrigsten Stand seit März 2022. Davor hatte Großbritannien als einziges westeuropäisches Land eine zweistellige Inflationsrate ausgewiesen, im Herbst lag die Inflationsrate mit 11,1 Prozent auf dem höchsten Stand seit vier Jahrzehnten. Nun liegt sie erstmals seit sieben Monaten wieder im einstelligen Bereich.

Während die Briten weiter unter hohen Nahrungsmittelpreisen leiden, haben sich auch hier die deutlich günstigeren Kosten für Strom und Gas positiv niedergeschlagen. In der Schweiz, die ohnedies von starken Inflationsschüben vergleichsweise verschont blieb, ging die Inflationsrate im April auf 2,6 Prozent nach 2,9 Prozent im März zurück.

Damit könnte auch der Druck auf die Notenbanken sinken, sich mit Zinserhöhungen gegen die hohe Inflation zu stemmen. Die EZB hatte davor mit einer Serie von Zinserhöhungen gegen die Preissteigerungen angekämpft – die vor allem von hohen Energie- und Lebensmittelpreisen geschürt wurden. Nach mehreren Jahren mit Null- und Negativzinsen hat die Notenbank seit Juli 2022 ihren Schlüsselzins in einem beispiellosen Tempo in insgesamt sieben Zinsschritten auf mittlerweile 3,75 Prozent erhöht. Die Bank of England hatte zuletzt ihren Leitzinssatz zum zwölften Mal in Serie auf mittlerweile 4,5 Prozent angehoben.

Zahlen machen Hoffnung auf Zinserhöhungsende, aber noch keine Entwarnung von Notenbanken

Die sinkenden Inflationsraten machen Hoffnung auf ein kommendes Ende der Zinserhöhungen, Entwarnung wollen die Notenbanken aber noch nicht geben. Das offizielle Inflationsziel von 2,0 Prozent der EZB und der Bank of England ist noch nicht erreicht. „Ein großer Teil der Reise ist geschafft, aber es gibt immer noch das letzte Stück“, sagte der EZB-Vize-Präsident Luis de Guindos.

Auch das EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel sieht noch kein Ende der Zinserhöhungen im Kampf gegen die Teuerung. „Wir müssen überzeugende Beweise dafür sehen, dass die Inflation nachhaltig und zeitnah zu unserem Zwei-Prozent-Ziel zurückkehrt. An diesem Punkt sind wir noch nicht angelangt“, sagte Schnabel der belgischen Tageszeitung „De Tijd“ in einem Ende Mai geführten Interview.

Mit Spannung erwartet wird daher, ob Europas Notenbanken bei ihren anstehenden Zinsentscheidungen am Erhöhungskurs festhalten. Am kommenden Donnerstag, dem 15. Juni, steht die nächste Zinsentscheidung der EZB an. Die Bank of England und die Schweizerische Nationalbank (SNB) entscheiden am 22. Juni über ihre Zinsen.

Rückkehr zur Normalität nach Jahren der Niedrigzinsen

Doch selbst wenn die Notenbanken ihre Zinsen erhöhen, könnten die Reaktionen der Finanzmärkte gelassener ausfallen als früher, glauben einige Finanzexperten. Die Börsen könnten Zinserhöhungen sogar als Zeichen des Vertrauens der Notenbank in die Widerstandskraft der Konjunktur und als Rückkehr zur Normalität werten.

Einige Ökonomen sehen die vergangenen 15 Jahre der extrem niedrigen Inflations- und Zinssätze als Anomalie. Auch wenn die Inflationsraten zurückgehen und die Zinserhöhungspfade ein Ende finden, werden die Niveaus dieser Ausnahmephase möglicherweise nicht mehr erreicht. Dafür spricht in den Augen vieler Experten auch der Kampf gegen den Klimawandel und die Dekarbonisierung.

„Der ökologische Umbau der Volkswirtschaften bedarf großer Investitionen, die die Kosten und damit die Inflation mittelfristig treiben“, sagte der in Princeton lehrende Ökonom Markus Brunnermeier kürzlich in einem Interview dem Handelsblatt. Auch die EZB-Direktorin Isabel Schnabel hatte schon vor Monaten davor gewarnt, dass Investitionen in eine klimafreundliche Politik dauerhafte Auswirkungen auf das Preisniveau haben könnten.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds-ABC.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.