Erste Asset Management Blog

Theranos: Benutzerfreundlichkeit und/oder technologischer Fortschritt

Theranos: Benutzerfreundlichkeit und/oder technologischer Fortschritt
Theranos: Benutzerfreundlichkeit und/oder technologischer Fortschritt
(c) Andrej Sokolow / dpa / picturedesk.com
Beitrag teilen:

Theranos ist 2003 in den USA mit der Geschäftsidee angetreten, die medizinische Labortechnologie benutzerfreundlicher, niederschwelliger und kostengünstiger zu gestalten. Das Ziel war es, an einer Vielzahl von Orten, beispielsweise in einer Drogeriemarkt-Kette, „Mini-Labore“ aufzustellen, bei denen man durch die Abgabe weniger Tropfen Blutes rasch einen Überblick über seine persönlichen Werte und das allgemeine Gesundheitsbild gewinnen kann.

Die Vorteile wären umfassend gewesen – eine klare Stärkung und Vereinfachung der Gesundheitsvorsorge, die man so ganz bequem in den Alltag integrieren könnte.

Dieses Vorhaben umfasste mehrere Aspekte:

  • Benutzerfreundlichkeit – die Blutentnahme auf eine Weise, wie man sie heute von der Selbstmessung des Blutzuckers kennt, bei der das Messgerät an der Fingerspitze angesetzt wird.
  • Eine Miniaturisierung der Labortechnologie, um mobile Labore anbieten zu können, nicht größer als ein Computer, die in der Lage sind, alle erforderlichen Analysen sofort durchführen zu können, um anschließend die Resultate dem Benutzer auszudrucken oder online zur Verfügung zu stellen, mit einer Kopie an den Arzt, falls gewünscht.
  • Eine Weiterentwicklung der Diagnostik. Als Theranos startete, war es nicht möglich, mit wenigen Tropfen Blutes eine Vielzahl von Analysen durchführen zu können. Wir kennen das von der Blutabnahme im Labor – oft ist es notwendig, 3, 4 Röhrchen zu füllen, währenddessen wir gar nicht hinschauen können! Ein Grund ist der Umstand, dass nicht jede Analyse, nicht jede Diagnostik das Blut im Ausgangszustand belässt, also ein Prozess Blut verbraucht, das für weitere Analysen nicht mehr herangezogen werden kann.

Die Benutzerfreundlichkeit und Miniaturisierung hat Theranos geliefert: Die „MiniLab“-Technologie stand bereit und wurden 2013 in der USA-Drogeriekette Walgreens den Konsumenten angeboten. Die diagnostische Weiterentwicklung, d.h. aus wenigen Tropfen entnommenen Blutes Aussagen zu gewinnen über eine Vielzahl von Blutwerten, Viren, Bakterien, bis zur Gen-Diagnostik konnte Theranos jedoch nach einhelliger Auffassung nicht lösen.

Elizabeth Holmes, die Gründerin von Theranos, sieht sich deshalb derzeit einem Gerichtsverfahren gegenüber. Der Vorwurf lautet, sie habe gegenüber ihren Investoren irreführende Aussagen gemacht, was die Machbarkeit und das bereits erreichte betrifft. Holmes hatte es als „Silicon Valley Star“ auf die Titelseite vieler Magazine geschafft, und von mitunter prominenten Investoren große Summen Kapitals erhalten, das durch die Abwicklung der Firma 2018 verloren scheint.

Wenige Auswertungsergebnisse, Due Diligance

Fachliche Präsentationen von Elizabeth Holmes sind online verfügbar. Geht man sie mit dem Wissenstand von heute durch, fällt auf, dass sich ein Großteil aus Aussagen zur Benutzerfreundlichkeit und „Demokratisierung“ der neuen Labortechnologie zusammensetzt. Eine Festlegung dazu, wie der diagnostische Fortschritt erreicht worden sei, fehlt aber weitgehend oder wird für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Versuchsdaten und Auswertungsergebnisse, die für die medizinische Community von großer Bedeutung sind, kommen kaum vor. Interessant ist, dass unter den öffentlich einsehbaren Patenten, die Theranos angemeldet hat, Tools zur Entnahme, Lagerung und Handling der Blutproben weitaus überwiegen.

Für viele Finanzinvestoren waren Aussagen zur Usability offenbar ausreichend. Gelegentlich wird diskutiert, ob Elizabeth Holmes in Steve Jobs ein Vorbild gesehen habe, der die Konsumentenelektronik quasi im Alleingang revolutioniert hat. Allerdings sind Smartphones keine Laborgeräte – wo ein genialer Zugang dazu, was Konsumenten wirklich wollen, gepaart mit einem Fortschritt der Technik, umwälzend gewirkt hat, wäre andererseits ein Fortschritt der Diagnostik notwendig gewesen, der bisher nicht herstellbar ist. Eine Lehre aus der Theranos-Story ist, dass eine „due diligence“ im Healthcare-Bereich, also der Check, welche Projekte erfolgversprechend sind, ohne wissenschaftlichen Input scheitern kann.

Hoffnung nicht verflogen

Jedenfalls ist die Hoffnung auf hocheffiziente Bluttests trotzdem nicht verflogen. Wagniskapitalgeber wie Verily oder General Catalyst haben in den vergangen 12 Monaten hunderte Millionen Dollar für Technologiefirmen wie Genalyte oder Truvian Sciences zur Verfügung gestellt. LabCorp, Cue Health oder Sight Diagnostics sind andere beispielhafte Namen in diesem Bereich. (Quelle: Financial Times). Es bleibt also spannend!

Für Anleger hat sich ein breitgestreutes Investment in Healthcare gelohnt. Dass sich der Marktindex über die vergangenen fünf Jahre verdoppelt hat, zeigt die Ertragskraft dieses Sektors, dessen Stellenwert in der Zukunft nur noch zunehmen wird. Die langfristige demographische Entwicklung zeigt einen höheren Anteil älterer Menschen, die gesund und medizinisch gutversorgt bleiben möchten.

Quelle: Bloomberg; 09/2016 bis 09/2021; MSCI USA Healthcare Index
Hinweis: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu.

Fazit

Der Aufstieg und die nachfolgenden Schwierigkeiten des Labordiagnostik-Unternehmens Theranos zeigen, dass „Usability“, also die Benutzerfreundlichkeit, für den Erfolg von Produkt- und Geschäftsideen nicht ausreichend ist, wenn die damit verbundene technologische Weiterentwicklung nicht Schritt halten kann.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.