Erste Asset Management Blog

Hyperinflation in Venezuela

Hyperinflation in Venezuela
Hyperinflation in Venezuela
FEDERICO PARRA / AFP / picturedesk.com
Beitrag teilen:

Venezuela ist in einer schwierigen Situation. Das volkswirtschaftliche Umfeld kann am besten mit „Hyperinflation“ beschrieben werden. Für heuer schätzt der Internationale Währungsfonds (IWF) die Konsumentenpreisinflation auf 650% im Jahresabstand, für nächstes Jahr bereits auf 2300%.

Seit 2007 beträgt die kumulierte Inflation unglaubliche 41000% Das hat Folgen: Laut IWF wird das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) heuer um 12% schrumpfen. Seit 2007 ist das reale BIP um beachtliche 25% eingebrochen. Das Pro-Kopf-Einkommen ist sogar um 36% gefallen. Zudem sind die Fremdwährungsreserven auf US Dollar 9,7 Milliarden zurückgegangen. Im Jahr 2008 hatten sie mit US-Dollar 42 Milliarden einen Höchststand erreicht.

Schlechte Staatsführung

Der wichtigste Grund für diese desaströse Entwicklung ist die schlechte Staatsführung.

Bei den von der Weltbank veröffentlichten Indikatoren zur freien Meinungsäußerung, politischen Stabilität, Qualität der öffentlichen Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit belegt Venezuela die hintersten Plätze. Auch das Ausmaß der Korruption ist sehr groß. Der Corruption Perception Index von Transparency International weist für Venezuela den Rang 166 aus. Das liegt nur noch leicht vor Somalia, das mit 177 den letzten Platz einnimmt.

Hohe Konkurswahrscheinlichkeit

Dementsprechend ist das Länder-Kreditrisiko drastisch angestiegen. Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat die Kreditwürdigkeit in den vergangenen Jahren sukzessive herabgestuft. Im Jahr 2006 wurde Venezuela noch auf BB- gestellt. Am 3. November wurde es von CCC- auf CC herabgestuft. Das bedeutet: ein Konkurs ist faktisch sicher, lediglich der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.

Unklare Aussage

Auslöser für die Herabstufung am 3. November war eine unklare Aussage von Präsident Nicola Maduro vergangene Woche, wonach rund USD 60 Milliarden an externen Schulden umstrukturiert werden sollen. Für den 13. November wurden die ausländischen Gläubiger zu einem Treffen in die Hauptstadt Caracas eingeladen. Die Aussage stellt de jure noch keinen Konkurs dar. Präsident Mauro meinte, er werde weiterhin die Schulden bedienen, auch wenn sie umstrukturiert werden.

Kursverluste

Dem entsprechend sind die Kurse der externen Anleihen gefallen. Zum Beispiel betrug der Kurs der VENZ 9 ¼ Kupon mit einem Fälligkeitsdatum von 2027 am 2. November 39%. Am 7. November war der Kurs bereits auf nur noch 28% gefallen. Das entspricht einem Kursverlust von rund 31%. Es ist unklar, ob damit schon genügend eingepreist ist.

US-Sanktionen

Die bestehenden US-Sanktionen verhindern, dass neue Anleihen nach US-Recht begeben werden können. Das verhindert sowohl eine Refinanzierung der auslaufenden alten Schulden, als auch die Begebung von neuen Anleihen im Fall einer Restrukturierung.

Ebenso sind die Regierungsvertreter von Venezuela, die mit den Verhandlungen am 13. November betraut worden sind, mit US-Sanktionen belegt. Deren Bestellung könnte man als Provokation interpretieren.

Alternativen

Damit bleiben nur noch zwei Alternativen. Venezuela könnte versuchen, neue Anleihen in anderen Währungen zu begeben. Das gilt als wenig Erfolg versprechend. Mit einer nur etwas höheren Wahrscheinlichkeit belegt sind neuerliche Kredite von Russland oder China. Warum sollten diese beiden Länder Kredit gewähren, damit Anleihegläubiger bedient werden? Vor allem aus geostrategischen Interesse: Immerhin besitzt Venezuela die größten Ölreserven der Welt und ist das lateinamerikanische Land nicht weit von den USA entfernt.

Nur eine Frage der Zeit

Der Anreiz für Venezuela, einen Konkurs zu vermeiden, liegt vor allem darin, eine Beschlagnahme der Öllieferungen auf den Schiffen zu vermeiden. Dennoch: Das Rating von Standard & Poor’s schlägt vor, dass ein Konkurs nur noch eine Frage der Zeit ist.

 

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter erücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.