Italien – der dritte Dominostein

Italien – der dritte Dominostein
Italien – der dritte Dominostein
© iStock
Beitrag teilen:

Am Sonntag, den 4. Dezember findet in Italien eine Volksabstimmung über eine Änderung der Verfassung statt. Das ist vor allem deshalb relevant, weil im Fall einer Ablehnung die politische Unsicherheit ansteigen würde.

 

Gegenseitige Blockade
Bei der Volksabstimmung geht es im Prinzip um erstens eine Zentralisierung (=Schwächung der Regionen) und zweitens um eine Erleichterung für die Beschlussfassung von Gesetzen im Parlament (=Schwächung des Senats, der zum Unterhaus gleichberechtigt ist). Damit soll die gegenseitige Blockade der politischen Institutionen abgebaut werden.

 

Negative volkswirtschaftliche Entwicklung
Die Motivation für die Verfassungsänderung kann mit der schlechten volkswirtschaftlichen Entwicklung erklärt werden, die die Notwendigkeit von Strukturreformen erhöht hat. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert seit 2008, die Staatsschulden sind hoch (133% der Wirtschaftsleistung), ebenso wie die Arbeitslosenrate (11,5%) und der Anteil der not leidenden Kredite am Gesamtkreditvolumen (16%). In diesem Umfeld ist es wenig verwunderlich, dass italienische Bankaktien seit Juli 2016 um mehr als 50% eingebrochen sind, und der Renditeaufschlag der italienischen auf die deutschen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei aktuell 1,7 Prozentpunkten auf ein Zwei-Jahres-Hoch angestiegen ist. Der gegenseitige Blockade, der Unwille für Reformen sowie die Unmöglichkeit einer Währungsabwertung erhöhen den Druck für eine „interne“ Abwertung. Das heißt, der Druck für fallende Preise nimmt zu. Tatsächlich hat die Konsumentenpreisinflation, genauer die Kernrate ohne die schwankungsfreudigen Teile wie Energie und Nahrungsmittel, im Oktober einen neuen Tiefstand von nur noch 0,2% im Jahresabstand erreicht.

 

Anti-Establishment
Die Wahlen finden vor dem Hintergrund des weltweiten Aufschwungs der Anti-Establishment Bewegung statt. Könnte nach dem Brexit-Referendum und den Wahlsieg von Donald Trump das Anti-Lager die dritte wichtige Wahl in diesem Jahr gewinnen? Die Umfragen deuten auf ein Kopf-an-Kopf Rennen, wobei zuletzt das Nein-Lager leicht in Führung gelegen ist. Die Besonderheit der Abstimmung in Italien ist, dass Premier Renzi für Reformen eintritt. Aber er ist gleichzeitig auch für die EU, ein Vertreter des Establishments und verspricht keine leichten Lösungen.

 

Zwei Sicherheitsnetzte
Für den Fall eines „Runs“ auf Bankaktien und Staatsanleihen bestehen im Prinzip zwei Fangnetzte zur Verfügung. Erstens: Wenn die Finanzstabilität in einem Land gefährdet ist, darf der Staat den Banken Finanzhilfe gewähren. Zweitens: Die Europäische Zentralbank könnte das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) aktivieren und italienische Staatsanleihen kaufen. Das Kaufvolumen ist theoretische unbegrenzt aber an Auflagen geknüpft. Zudem wäre die Aktivierung wahrscheinlich mit politischem Widerstand von anderen Staaten konfrontiert. Auf kurze Sicht könnte die Europäische Zentralbank den Kaufschlüssel im aktuellen Anleiheankaufsprogramm zugunsten von Italien ändern.

 

Ablehnung der Verfassungsänderung
Für diesen Fall hat Premierminister Matteo Renzi seinen Rückzug angekündigt. Die Folge wäre naturgemäß eine Regierungsumbildung. Die Dynamik für Reformen würde abnehmen, der Status Quo eine Fortsetzung finden. Immerhin hat es seit 1945 bereits 65 Regierungen gegeben. Die dringenden Aufgaben, vor allem die Sanierung des Bankensektors, würden im Vordergrund stehen. Eine nachhaltige Verbesserung des makroökonomischen Umfelds würde jedoch nicht absehbar sein. Der Eindruck von Reformunfähigkeit und Reformunwilligkeit in Italien wäre bestätigt; Ebenso wie die eingetrübte Fantasie, wie die Eurozone langfristig ohne Reformen in Italien überleben wird können.

Sollte es in weiterer Folge zu vorgezogenen Neuwahlen kommen, bestünde das Risiko für den Einzug einer Anti-EU Partei in die Regierung. Aber auch ohne Neuwahlen bestünden Überwälzungseffekte auf die EU. Denn ein „Nein“ würde auch als Stärkung des Anti-EU Lagers interpretiert werden.

 

Annahme der Verfassungsänderung
Natürlich wären die Probleme nicht gelöst. Renzi wäre aber gestärkt und könnte seine Reformvorhaben leichter umsetzten. Darüber hinaus würden die zentrifugalen Kräfte in der EU nicht gestärkt werden. Ein „Aufatmen“ könnte, zumindest auf kurze Sicht, zu einer Einengung der Renditeaufschläge und zu steigenden Bankaktien führen.

 

 

 

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen.Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.