Nachhaltigkeits- und Ethik-Fondsfamilie der Erste Asset Management mit Bestnote ausgezeichnet

Nachhaltigkeits- und Ethik-Fondsfamilie der Erste Asset Management mit Bestnote ausgezeichnet
Nachhaltigkeits- und Ethik-Fondsfamilie der Erste Asset Management mit Bestnote ausgezeichnet
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  • Alle sechzehn eingereichten Nachhaltigkeits- und Ethik-Fonds der Erste Asset Management erhalten FNG-Gütesiegel mit Bestnote
  • Social-Impact-Fonds ERSTE FAIR INVEST erstmals ausgezeichnet

Die Nachhaltigkeits- und Ethik-Fondsfamilie der Erste Asset Management wurde heuer vom Forum für Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) gleich mehrfach ausgezeichnet. Sämtliche von der Erste AM eingereichten 16 Fonds erhielten das FNG-Siegel, den Qualitätsstandard für nachhaltige Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Außerdem erhielten alle eingereichten Fonds die Bestnote – ein Gütesiegel mit drei Sternen. Erstmalig wurde auch dem Social-Impact-Fonds ERSTE FAIR INVEST, der im Vorjahr startete, das Siegel verliehen.

„Das FNG-Siegel ist eine der wichtigsten Auszeichnungen für nachhaltige Fonds im deutschsprachigen Raum. Die Tatsache, dass alle unsere eingereichten Fonds nicht nur das Siegel erhalten haben, sondern dies mit 3 Sternen, zeigt, dass unsere Fonds die allerhöchsten Qualitätsstandards erfüllen. Nachhaltige Investments sind ein wesentlicher Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaziele, da öffentliche Investitionen allein bei weitem nicht ausreichen, die benötigte Transformation der Wirtschaft sicherzustellen. Wir sind sehr stolz, gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden, diesen positiven Beitrag zur Veränderung der Welt zu leisten“, kommentiert Walter Hatak, Head of Responsible Investments bei der Erste Asset Management.

310 Investmentfonds von 112 Fondshäusern wurden geprüft

Das FNG-Siegel erhalten nur Fonds, die einen gewissen Mindeststandard erfüllen. Dazu zählen Transparenzkriterien und die Berücksichtigung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus erhalten Fonds, die sich in den Bereichen „institutionelle Glaubwürdigkeit“, „Produktstandards“ und „Portfolio-Fokus“ besonders hervorheben, bis zu maximal drei Sterne.

Insgesamt hatten sich im heurigen Jahr 310 Investmentfonds von 112 Fondshäusern um das Siegel beworben. Von den Produkten, die die Mindestkriterien erfüllten, erhielten 100 Fonds die Höchstnote.

Die Erste-AM-Fonds mit FNG-Siegel:

Marktführer und Vorreiter bei nachhaltigen Investments

Seit Jahren steigt die Nachfrage nach nachhaltigen und verantwortlichen Investments an. Die Erste Asset Management ist mit einem nachhaltig veranlagten Volumen von 15,4 Milliarden Euro (Stand 30.10.2022) Marktführer in Österreich und gehört zu den wichtigsten Playern in der DACH-Region. Dabei blickt man bereits auf eine lange Geschichte im Nachhaltigkeitsbereich zurück. Schon 2001 startete die Erste AM den ersten Umweltaktienfonds. 2006 folgte die Kooperation mit dem WWF Österreich und 2009 unterzeichnete man als erste Fondsgesellschaft in Österreich die Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI). Zu den jüngsten Meilensteinen zählt die im Vorjahr erfolgte Erweiterung der Coal Divestment Policy um den Ausschluss von Kohleverstromung sowie die Integration der Pariser Klimaziele.

Weitere Infos dazu auf der Internet-Seite www.erste-am.at bzw. https://www.forum-ng.org/de/

Über das FNG:

Das FNG (Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.) ist der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und repräsentiert über 230 Mitglieder, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Es verleiht das Transparenzlogo für nachhaltige Investmentfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofile heraus und hat das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds entwickelt. Das FNG ist außerdem Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands Eurosif.

Über das FNG-Siegel:

Das FNG-Siegel ist der Qualitätsstandard für nachhaltige Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Die ganzheitliche Methodik des FNG-Siegels basiert auf einem Mindeststandard. Dazu zählen Transparenzkriterien und die Berücksichtigung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wie sie im weltweit anerkannten UN Global Compact zusammengefasst sind. Auch müssen alle Unternehmen des jeweiligen Fonds komplett auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysiert werden und das Produkt eine explizite Nachhaltigkeits-Strategie vorweisen. Investitionen in Atomkraft, Kohlebergbau, bedeutsame Kohleverstromung, Fracking, Ölsande sowie Waffen und Rüstung sind tabu.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE ETHIK ANLEIHEN sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE ETHIK ANLEIHEN zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE ETHIK ANLEIHEN berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE FAIR INVEST sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE FAIR INVEST zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE FAIR INVEST berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE GREEN INVEST sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE GREEN INVEST zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE GREEN INVEST berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Erläuterungen zu Fachausdrücken finden Sie in unserem Fonds ABCFonds-ABC | Erste Asset Management

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Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

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