Erste Asset Management Blog

Entscheidung zu investieren getroffen – wie geht es weiter?

Entscheidung zu investieren getroffen – wie geht es weiter?
Entscheidung zu investieren getroffen – wie geht es weiter?
(c) iStock
Beitrag teilen:

Wo kann ich Fonds kaufen?

Als Anlegerin oder Anleger stolpert man im Fondsauswahl- und Depoteröffnungsprozess über mehrere Parteien bzw. Institutionen.

  • Einerseits gibt es die Bank oder den Onlinebroker, auch depotführende Stelle genannt, wo man als Anlegerin oder Anleger ein Depot eröffnen muss, um Fondsanteile kaufen oder verkaufen zu können. Die Bank lagert die Fondsanteile in Folge auf dem Depot der Anlegerin, des Anlegers und berichtet in regelmäßigen Abständen über die Performance des Investments – entweder online bzw. über eine App/Website oder auch mittels Depotauszügen.
  • Andererseits gibt es die Fondsgesellschaft, die für die Fondsauflage und die Fondsverwaltung verantwortlich ist. Bei einer österreichischen Fondsgesellschaft kann ein Privatanleger keine Anteile direkt kaufen. Anleger:innen benötigen die oben genannte Bank als Zwischenstelle für die Abwicklung des Fondskaufs und die weitere Verwahrung der Fondsanteile.
  • Die Wertpapiere des Fonds wiederum werden bei einer Depotbank verwahrt. Diese hat auch gewisse Kontrollfunktionen, wie beispielsweise die Prüfung des von der Fondsgesellschaft ermittelten Rechenwerts (NAV).  

Wenn man als Anlegerin oder Anleger ein Depot eröffnen möchte, hat man die Wahl zwischen mehreren Banken. Bei einigen von ihnen kann die Depoteröffnung rund um die Uhr online von zu Hause durchgeführt werden. Es ist aber natürlich auch möglich, ein Depot in einer Bankfiliale zu eröffnen. Wichtig bei der Auswahl der Bank sind einerseits praktische Überlegungen, z.B. eine Online-Banking-App wie George für alles rund ums Geld – vom Girokonto bis zum Wertpapierdepot. Andererseits spielen auch die Kosten, die Produktauswahl und der Service eine Rolle. Zu den Kosten und zur Produktauswahl stellen Banken umfangreiche Informationen auf ihren Websites zur Verfügung.

Hat eine Anlegerin bzw. ein Anleger bereits einen konkreten Fonds ausgewählt, lohnt es sich, vor Depoteröffnung bei der Wunschbank online zu prüfen, ob dieser dort auch zum Kauf angeboten wird.

Wichtig ist darüber hinaus zu wissen, dass ein Investment in Fonds für Privatkund:innen in Österreich bei einer Bank im Inland endbesteuert ist. Das heißt, als Anlegerin oder Anleger braucht man sich in diesem Fall keine Gedanken über die Steuerabfuhr in der Einkommens- oder Lohnsteuererklärung zu machen. Besitzt man hingegen ein Depot bei einem ausländischen Institut, muss man sich selbst um die Versteuerung der Erträge kümmern.

Bei der Fondsgesellschaft erhalten Anleger:innen zahlreiche Informationen über die von ihr angebotenen Fonds. Beschäftigt man sich mit der Frage, welchen Fonds man konkret kaufen möchte, zahlt sich ein Blick auf die Website der Fondsgesellschaft aus, um möglichst detaillierte Informationen zu bekommen. Gerade das Factsheet ermöglicht einen raschen Überblick über die diversen Fonds. Die Bank stellt darüber hinaus auch alle rechtlichen Informationsdokumente bereit, wie z.B. das Basisinformationsblatt – BIB. Aber Fondsgesellschaften haben meist auch allerhand Zusatzinformationen über ihre Produkte und die Anlagestrategien verfügbar – etwa Informationen zum Thema Nachhaltigkeit oder andere Fokusthemen, die Anleger:innen interessieren könnten.

Wie kann ich Fonds kaufen?

Ähnlich dem „Wo“ gibt es auch beim „Wie“ mehrere Möglichkeiten.

Je nachdem, für welche Bank man sich als Anlegerin oder Anleger entscheidet, können Fondsanteile

  • entweder online (beratungsfrei) oder
  • in der Filiale (mit Beratung/beratungsfrei)

gekauft werden.

Weiß man wirklich genau, welchen Fonds man kaufen möchte und hat keine weiteren Fragen, so bietet sich der Onlinehandel an. Der Onlinekauf ist oft auch etwas günstiger als der Kauf in einer Filiale. Ist man allerdings noch etwas unsicher oder hat Fragen zu unterschiedlichen Fonds, so bietet sich vorweg ein Beratungsgespräch an. Die Bankberater:innen beantworten gerne alle offenen Fragen zu den Produkten und geben Feedback, welches Investment am besten zu den individuellen Vorstellungen und Plänen der Anlegerin oder des Anlegers passen könnte. 

Einmalig oder regelmäßig?

Zusätzlich zur Frage, wo man Fonds kaufen kann, stellt sich auch die Frage, ob man lieber einmalig den Wunschbetrag veranlagt oder über einen längeren Zeitraum regelmäßig Zahlungen vornimmt – was auch gerne als „Fondssparen“ bezeichnet wird.

Fondssparen bietet die Möglichkeit, vom „Cost Average Effekt“ zu profitieren, und ist oft schon ab kleineren Beträgen (z.B. EUR 50,-) monatlich möglich. Je nach Entwicklung des Investmentfonds wird sich die Wertenwicklung eines s Fonds Plans von der einer Einmalveranlagung unterscheiden (höher oder geringer). Ein Kapitalverlust ist in beiden Fällen möglich. Der Vorteil des Cost Averaging ist, dass Anleger:innen aufgrund der Kursschwankungen Fondsanteile über einen längeren Zeitraum zu unterschiedlichen Kursen kaufen. So können sie auch von temporären Kursrückgängen profitieren, weil in diesen Zeiten mehr Fondsanteile erworben werden.

Auch beim Cost-Average-Ansatz gilt allerdings, dass es keine Garantie für eine positive Entwicklung des Investments gibt. Außerdem ist zu beachten: Der Durchschnittskosteneffekt nimmt mit zunehmender Laufzeit des Sparplans ab, da sich das angesparte Vermögen immer mehr so verhält, als hätte man einmalig den Gesamtbetrag angelegt. Je nach Marktentwicklung kann sich eine Einmalveranlagung auch als günstiger erweisen. Eine Veranlagung in Wertpapiere birgt neben Chancen auch Risiken.

Und was mache ich, wenn die Wertentwicklung negativ ist?      

Wie die Engländer:innen zu sagen pflegen: „Keep calm and carry on“. Kurse schwanken, dessen sollten sich Anleger:innen bereits vor der Kaufentscheidung bewusst sein. Es lassen sich aber ganze Bücher darüber füllen, wie Anleger:innen am besten mit Schwankungen umgehen und wann gekauft bzw. verkauft werden soll. Denn so leicht, wie es sich bei den Engländer:innen anhört, ist es dann meist trotzdem nicht. Schließlich lösen Kursschwankungen Emotionen aus, die auch eine rationale Anlageentscheidung beeinflussen können. Aber die gute Nachricht ist: Man kann damit umgehen lernen. Dafür muss man allerdings einfach einmal starten – und Geld anlegen bedeutet, dass man einen längeren Anlagehorizont haben muss.

Dieser Beitrag bildet den Abschluss unseres Dossiers „Wie investiere ich in Fonds? – Ein Ratgeber für Anfänger:innen“. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie hier.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.